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Deutschlands Souveränität

Von: Mueding (mueding@web.de) [Profil]
Datum: 06.11.2009 23:54
Message-ID: <251so5p5xjc7.1cx3c8grfkvw7.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.politik.misc
Ende April 1945. Auch die kleine brandenburgische Kleinstadt Treuenbrietzen
war durch Stalins rote Horden "befreit" worden.
Viele seiner Einwohner sogar vom Leben und nicht nur von der Gesundheit
oder dem persönlichen Eigentum.

Im Rahmen einer der vielen vorverlegten Siegesfeier, der 9. Mai war noch
nicht erreicht, wurde mehrere hundert Zivilisten, darunter Frauen und
Kinder, von den Befreiern zusammengetrieben und einfach mal so ermordet.
Bei dem Massaker soll es sich angeblich um eine Vergeltungsaktion für den
Tod eines sowjetischen Oberstleutnants gehandelt haben, der dem Anschlag
eines SS-Angehörigen zum Opfer gefallen war.

Nun hat es Vergeltungsaktionen während des Krieges auf beiden Seiten immer
wieder gegeben, sie waren leider durch das geltenden Kriegsrecht gedeckt.
Allerdings wurden und werden solche Aktionen, wenn sie von deutscher Seite
aus vorgenommen wurden, nach wie vor als Kriegsverbrechen verfolgt und auch
geahndet, wie der Fall Boere gerade wieder aktuelle zeigt.
Auch er soll dafür zur Verantwortung gezogen werden, dass für die Ermordung
deutscher Militärangehöriger drei unschuldige Niederländer erschossen
wurden.

Für den Fall Treuenbrietzen gibt es allerdings noch eine andere Version für
die Angelegenheit. Danach heißt es, daß der sowjetische Offizier im Streit
mit einem anderen Rotarmisten getötet worden sein könnte. Auch das ist
natürlich im Suff nicht ausgeschlossen. Unter Umständen konnten man sich
über die Beute nicht einigen, denn in Treuenbrietzen wurde genauso mit
Duldung der Armeeführung geplündert wie in anderen deutschen Städten auch.

Im Fall von Treuenbrietzen jedenfalls hat die Staatsanwaltschaft Potsdam
die Ermittlungen gegen die Täter des Massakers eingestellt.
Wie der stellvertretende Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Lange auf
Nachfrage mitteilte, könne seine Behörde die Ermittlungen nicht fortsetzen,
da ein sogenanntes Strafverfolgungshindernis vorliege.
Nach Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 vom 20. Oktober 1945 sind
¥strafbare Handlungen, in die Militärpersonen der Alliierten Streitkräfte
oder Alliierte Staatsangehörige verwickelt sind´, von der Zuständigkeit
deutscher Gerichte ausgenommen.

Dies habe laut einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz nach
wie vor Gültigkeit, sagte Lange. Besatzungsrecht gilt also nach wie vor.

Deshalb prüfe man derzeit, ob eine Übergabe an russische
Strafverfolgungsbehörden möglich sei, die natürlich immer möglich ist,
allerdings nichts bringen wird, da die Verunglimpfung der ruhmreichen Roten
Armee während des heroischen Vaterländischen Krieges dort mit Strafe
bedroht ist. So ist eine Strafverfolgung und ggf. Bestrafung der Täter
völlig ausgeschlossen.
Er gehe davon aus, daß dies in etwa zwei Wochen abgeschlossen sei, so der
Oberstaatsanwalt.

Die Ermittlungen gestalteten sich für die Staatsanwaltschaft unter anderem
schwierig, weil es offenbar keine Zeugen vom Tatzeitpunkt gibt, sondern
lediglich Personen, die die Zusammentreibung der Zivilisten beobachtet
hatten.
Diese Staatsanwaltschaft ist sich wirklich für keine dämliche Bemerkung zu
fein. Keine Zeugen der Tat, kein Wunder - die sind natürlich alle tot und
die Staatsanwaltschaft wundert sich.

Verbrechen haben immer nur Deutsche begangen und wenn man schon mal nicht
an Kriegsverbrechen der anderen Seite vorbeikommt, dann kann man sie eben
nicht verfolgen, dafür sperrt man Deutsche für Taten ein, die legal, wenn
auch bedauerlich waren.
Für die tausende polnische Toten von Katyn, nachweislich Opfer des
sowjetischen Geheimdienstes NKWD, hat man sogar "geständige" deutsche
Soldaten und Offiziere vor einem sowjetischen Militärtribunal angeklagt,
verurteilt und sogar hingerichtet.

Auch dafür nicht einmal eine Entschuldigung, keine Rehabilitierung.
Deutsche sind nun mal von Geburt schuldig und wofür man sie bestraft, ist
doch egal, Hauptsache man bestraft sie.

Übrigens, ein interessantes Detail noch am Rande: Die Opfer des
sowjetischen Massakers wurden in der DDR sogar noch regelmäßig geehrt, als
Opfer des angloamerikanischen Bombenterrors - perverser gehts wohl kaum
noch.

mueding

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