EU: Desinformation aus erster und zweiter Hand
Von: Robert Jasiek (jasiek@snafu.de) [Profil]
Datum: 03.07.2008 11:12
Message-ID: <ul4p64185tai05j5bfsobfqecilqcccaro@4ax.com>
Newsgroup: de.soc.politik.misc
Datum: 03.07.2008 11:12
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Der Leitkommentar des Tagesspiegels vom 2.7.08 pries den Lissabon-Vertrag an, verwies auf angeblich überzeugende offzielle Informationen beim österreichischen Außenministerium und tat dann mangels weiter gehender Argumente Kritik am Vertrag mit dem Schlagwort Verschwörungsteorie ab. Wie kann es zu solch undifferenzierten und unbegründeten Meinungsäußerungen kommen? Ein Durchsehen der Informationen über den Lissabon-Vertrag auf den Webseiten der EU, des Auswärtigen Amts und des österreichischen Außenministeriums liefert die Antwort. Dort wird in Informations- und Werbebroschüren z.B. Folgendes gesagt: 1) Der Lissabon-Vertrag habe eine einfache Struktur. 2) Es wird suggeriert, der Lissabon-Vertrag bestehe nur aus dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. 3) Es werde mehr Demokratie geben. 4) Bundestag und Bundesrat bekämen mehr Rechte. 5) Die Qualität der Grundrechte steige. 6) Die Grundrechtecharta sei dem neusten Stand und weltweit führend. 7) Eine Kompetenzverschiebung bei den Grundrechten finde nicht statt. 8) Die Todesstrafe sei abgeschafft. 9) Der Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention bringe noch lückenloseren Schutz. 10) Die Mitgliedstaaten blieben die Herren der Verträge und der EU nicht zugewiesene Zuständigkeiten verblieben bei den Mitgliedstaaten. All dies ist falsch und zwar in einem solch eklatanten Ausmaß, dass die Verfasser der Informationen entweder den Inhalt der Verträge selbst nicht verstanden haben können oder aber die Öffentlichkeit bewusst und gezielt desinformieren, indem sie sich die Rosinen rauspicken, als vollständige Wahrheit über den Inhalt der Verträge verkaufen und alles Kritikwürdige mutwillig verschweigen. Die o.g. Punkte sind aus folgenden Gründen falsch: (1), (2) Selbst der Dokumentenkern des Lissabon-Vertrags hat in sich schon keine einfache Struktur, da er aus zwei statt nur einem Text besteht (Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und da die Beschreibung von Kompetenzen nicht gebündelt, sondern auf viele Vertragsartikel verteilt ist und da es (immer noch) eine verwirrende Vielfalt von Entscheidungsverfahren gibt. In Wirklichkeit jedoch besteht der Lissabon-Vertrag außerdem noch aus der Charta der Grundrechte und vielen Anhängen, Protokollen, Erklärungen und Erläuterungen, bei denen es sich keineswegs nur um die Statusdeklaration von Überseeterritorien, sondern auch um zentrale Rechtsprinzipien wie "EU-Recht bricht Mitgliedstaatenrecht" handelt. (3) Richtig ist: Es wird Aspekte geben, die die Demokratie verbessern (Europäisches Bürgerbegehren, öffentliche Tagung des Rats bei der Gesetzgebung, sehr leichte Ausweitung der Rechte des Europäischen Parlaments). Gleichzeitig wird es jedoch Aspekte (z.B. Ermächtigungsgesetz, fortschreitende funktionelle Entleerung der Mitgliedstaaten) geben, die der Demokratie erheblich schaden (siehe unter Weitere Informationen), von den offiziellen Informationen aber totgeschwiegen werden. (4) Bundestag und Bundesrat bekommen nicht mehr, sondern weniger Rechte, denn wegen der weiteren umfangreichen Übertragung von Hoheitsrechten wird der laut Justizministerium schon heute bei 84% liegende Anteil der EU-Gesetze von allen in Deutschland neu eingeführten Gesetzen weiter steigen, wegen der Kompetenz-Kompetenz-Artikel und dem "Spiel über die Bande" werden Bundestag und Bundesrat legislative Macht an Bundesregierung und i.B. den Bundeskanzler abgeben und wegen der Letztentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union, welcher bekannt für EU-günstige Entscheidungen ist, werden Bundestag und Bundesrat weiter an Einfluss verlieren. (5), (6) Die Qualität von Grundrechten steigt nicht dadurch an, dass sie mehr ins Detail ausformuliert und auf mehr Quellen zurückgeführt werden. Entscheidend ist vielmehr, welcher Wesensgehalt mit jedem Grundrecht assoziiert ist. Wie in den Weiteren Informationen (darunter besonders der Verfassungsbeschwerde) ausführlich nachgelesen werden kann, wird viel vom Wesensgehalt der Grundrechte des Grundgesetzes verloren gehen, da allgemeine Rechte wie die Freiheit durch nur speziellere Rechte wie die Wirtschaftsfreiheit ersetzt werden, da den Wirtschaftsinteressen dienende Rechte überhaupt als Grundrechte geführt werden und daher den Gehalt von Grundrechten der einzelnen Menschen einschränken, da die zu detaillierte Liste von kleinen Grundrechten weniger Wert hat, als es eine prägnante Liste von großen Grundrechte hätte, da die Grundrechte untereinander abgestuft sind, da durch den Vorrang des EU-Rechts (auf die 84% von EU-Recht Beeinflusstem) die Bedeutung des Grundgesetz-Grundrechts marginalisiert wird und da der Gerichtshof der Europäischen Union seit seinem Bestehen konsequent die Grundrechte der Mitgliedstaaten vernachlässigt hat. (7) Eine Kompetenzverschiebung bei den Grundrechten finde sehr wohl statt. Während sich bisher das Bundesverfassungsgericht noch oft genug als Letztinstanz behaupten konnte, wird dies mit der dem Lissabon-Vertrag zugehörigen Erklärung 17 über den Vorrang des EU-Rechts nicht mehr möglich sein. Nicht zu vergessen ist auch in diesem Zusammenhang die starke Ausweitung der auf die EU übertragenen Hoheitsrechte. (8), (9) Richtig ist eher fast das Gegenteil: Die Möglichkeit der Todesstrafe wird von ihrem Schattendasein in der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Protokollen in den EU-Vertragsrang gehoben. Dadurch gilt nicht "Die Todesstrafe ist abgeschafft.", sondern effektiv "Die Todesstrafe ist zulässig im Krieg, bei drohendem Krieg, bei Aufständen oder bei Aufruhren.". (Siehe zum Nachweis der Gültigkeit der Artikel die Weiteren Informationen.) Wenngleich es die meisten Politiker gerne verschweigen: Auch gegenwärtig befindet sich Deutschland im Krieg, z.B. in Afghanistan oder vor der Küste Somalias. (10) Die Mitgliedstaaten bleiben mit dem Lissabon-Vertrag nicht mehr die Herren der Verträge. Da hat wohl jemand frühere Informationen einfach abgeschrieben, ohne zu prüfen, ob sie mit dem Lissabon-Vertrag weiterhin gelten. Richtig ist, dass mit den Flexibilitätsklauseln und Ermächtigungsgesetzen (Details siehe Weitere Informationen) i.W. der Europäische Rat bzw. der Rat Kompetenzen in weitem Rahmen ausdehnen und neu strukturieren können. Dazu gehören z.B. die Möglichkeit der Einführung von EU-Steuern, der Übergang von Einstimmigkeit zu qualifizierter Mehrheit oder die Neuzuweisung von Entscheidungsträgern. Die Mitgliedstaaten reden dabei nur über ihre Regierungen (scheinbare Exekutive) mit, die aber durch ihre Staats- und Regierungschefs und Minister dort sitzen, wo solche Änderung ausgehen: im Europäischen Rat und im Rat. Die Kontrollorgane und Initiierungsorgane sind damit personell kaum noch getrennt. Statt die Propaganda der EU und der Regierungen der Mitgliedstaaten einfach widerzugeben, sollte die vierte Macht im Staat (die Medien) wieder ihrer eigentlichen Funktion nachkommen: kritisch beide Seiten der Medaille zu beleuchten. Ein gründliches Lesen und Verstehen der Verfassungsbeschwerde wäre da mal ein Anfang. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Demokratie muss ständig neu erkämpft werden. Man darf die demokratischen Errungenschaften von Jahrhunderten nicht durch zu oberflächliche oder nachlässige Betrachtung aufs Spiel setzen. Die Geschichte und die gegenwärtigen Weltereignisse lehren, wie schnell man die Demokratie wieder verlieren kann, wenn man den Staat einfach gewähren lässt und ihm alles glaubt. Gerade den Medien kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Weitere Informationen: de.soc.politik.texte, EU: Warum der Lissabon-Vertrag die Demokratie gefaehrdet, Robert Jasiek, 1.7.08. Verfassungsbeschwerde http://www.peter-gauweiler.de/pdf/Klage-Lissabon-Vertrag.pdf Gutachten http://www.peter-gauweiler.de/pdf/Vertr%20Lissabon%20Gutachten.pdf[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Brian Finn (03.07.2008 11:20)
