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EU: Desinformation aus erster und zweiter Hand

Von: Robert Jasiek (jasiek@snafu.de) [Profil]
Datum: 03.07.2008 11:12
Message-ID: <ul4p64185tai05j5bfsobfqecilqcccaro@4ax.com>
Newsgroup: de.soc.politik.misc
Der Leitkommentar des Tagesspiegels vom 2.7.08 pries den
Lissabon-Vertrag an, verwies auf angeblich überzeugende offzielle
Informationen beim österreichischen Außenministerium und tat dann
mangels weiter gehender Argumente Kritik am Vertrag mit dem Schlagwort
Verschwörungsteorie ab. Wie kann es zu solch undifferenzierten und
unbegründeten Meinungsäußerungen kommen? Ein Durchsehen der
Informationen über den Lissabon-Vertrag auf den Webseiten der EU, des
Auswärtigen Amts und des österreichischen Außenministeriums liefert
die Antwort. Dort wird in Informations- und Werbebroschüren z.B.
Folgendes gesagt:

1) Der Lissabon-Vertrag habe eine einfache Struktur.
2) Es wird suggeriert, der Lissabon-Vertrag bestehe nur aus dem
Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union.
3) Es werde mehr Demokratie geben.
4) Bundestag und Bundesrat bekämen mehr Rechte.
5) Die Qualität der Grundrechte steige.
6) Die Grundrechtecharta sei dem neusten Stand und weltweit führend.
7) Eine Kompetenzverschiebung bei den Grundrechten finde nicht statt.
8) Die Todesstrafe sei abgeschafft.
9) Der Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention bringe noch
lückenloseren Schutz.
10) Die Mitgliedstaaten blieben die Herren der Verträge und der EU
nicht zugewiesene Zuständigkeiten verblieben bei den Mitgliedstaaten.

All dies ist falsch und zwar in einem solch eklatanten Ausmaß, dass
die Verfasser der Informationen entweder den Inhalt der Verträge
selbst nicht verstanden haben können oder aber die Öffentlichkeit
bewusst und gezielt desinformieren, indem sie sich die Rosinen
rauspicken, als vollständige Wahrheit über den Inhalt der Verträge
verkaufen und alles Kritikwürdige mutwillig verschweigen.


Die o.g. Punkte sind aus folgenden Gründen falsch:

(1), (2) Selbst der Dokumentenkern des Lissabon-Vertrags hat in sich
schon keine einfache Struktur, da er aus zwei statt nur einem Text
besteht (Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union) und da die Beschreibung von
Kompetenzen nicht gebündelt, sondern auf viele Vertragsartikel
verteilt ist und da es (immer noch) eine verwirrende Vielfalt von
Entscheidungsverfahren gibt. In Wirklichkeit jedoch besteht der
Lissabon-Vertrag außerdem noch aus der Charta der Grundrechte und
vielen Anhängen, Protokollen, Erklärungen und Erläuterungen, bei denen
es sich keineswegs nur um die Statusdeklaration von
Überseeterritorien, sondern auch um zentrale Rechtsprinzipien wie
"EU-Recht bricht Mitgliedstaatenrecht" handelt.

(3) Richtig ist: Es wird Aspekte geben, die die Demokratie verbessern
(Europäisches Bürgerbegehren, öffentliche Tagung des Rats bei der
Gesetzgebung, sehr leichte Ausweitung der Rechte des Europäischen
Parlaments). Gleichzeitig wird es jedoch Aspekte (z.B.
Ermächtigungsgesetz, fortschreitende funktionelle Entleerung der
Mitgliedstaaten) geben, die der Demokratie erheblich schaden (siehe
unter Weitere Informationen), von den offiziellen Informationen aber
totgeschwiegen werden.

(4) Bundestag und Bundesrat bekommen nicht mehr, sondern weniger
Rechte, denn wegen der weiteren umfangreichen Übertragung von
Hoheitsrechten wird der laut Justizministerium schon heute bei 84%
liegende Anteil der EU-Gesetze von allen in Deutschland neu
eingeführten Gesetzen weiter steigen, wegen der
Kompetenz-Kompetenz-Artikel und dem "Spiel über die Bande" werden
Bundestag und Bundesrat legislative Macht an Bundesregierung und i.B.
den Bundeskanzler abgeben und wegen der Letztentscheidung durch den
Gerichtshof der Europäischen Union, welcher bekannt für EU-günstige
Entscheidungen ist, werden Bundestag und Bundesrat weiter an Einfluss
verlieren.

(5), (6) Die Qualität von Grundrechten steigt nicht dadurch an, dass
sie mehr ins Detail ausformuliert und auf mehr Quellen zurückgeführt
werden. Entscheidend ist vielmehr, welcher Wesensgehalt mit jedem
Grundrecht assoziiert ist. Wie in den Weiteren Informationen (darunter
besonders der Verfassungsbeschwerde) ausführlich nachgelesen werden
kann, wird viel vom Wesensgehalt der Grundrechte des Grundgesetzes
verloren gehen, da allgemeine Rechte wie die Freiheit durch nur
speziellere Rechte wie die Wirtschaftsfreiheit ersetzt werden, da den
Wirtschaftsinteressen dienende Rechte überhaupt als Grundrechte
geführt werden und daher den Gehalt von Grundrechten der einzelnen
Menschen einschränken, da die zu detaillierte Liste von kleinen
Grundrechten weniger Wert hat, als es eine prägnante Liste von großen
Grundrechte hätte, da die Grundrechte untereinander abgestuft sind, da
durch den Vorrang des EU-Rechts (auf die 84% von EU-Recht
Beeinflusstem) die Bedeutung des Grundgesetz-Grundrechts
marginalisiert wird und da der Gerichtshof der Europäischen Union seit
seinem Bestehen konsequent die Grundrechte der Mitgliedstaaten
vernachlässigt hat.

(7) Eine Kompetenzverschiebung bei den Grundrechten finde sehr wohl
statt. Während sich bisher das Bundesverfassungsgericht noch oft genug
als Letztinstanz behaupten konnte, wird dies mit der dem
Lissabon-Vertrag zugehörigen Erklärung 17 über den Vorrang des
EU-Rechts nicht mehr möglich sein. Nicht zu vergessen ist auch in
diesem Zusammenhang die starke Ausweitung der auf die EU übertragenen
Hoheitsrechte.

(8), (9) Richtig ist eher fast das Gegenteil: Die Möglichkeit der
Todesstrafe wird von ihrem Schattendasein in der Europäischen
Menschenrechtskonvention und ihren Protokollen in den EU-Vertragsrang
gehoben. Dadurch gilt nicht "Die Todesstrafe ist abgeschafft.",
sondern effektiv "Die Todesstrafe ist zulässig im Krieg, bei drohendem
Krieg, bei Aufständen oder bei Aufruhren.". (Siehe zum Nachweis der
Gültigkeit der Artikel die Weiteren Informationen.) Wenngleich es die
meisten Politiker gerne verschweigen: Auch gegenwärtig befindet sich
Deutschland im Krieg, z.B. in Afghanistan oder vor der Küste Somalias.

(10) Die Mitgliedstaaten bleiben mit dem Lissabon-Vertrag nicht mehr
die Herren der Verträge. Da hat wohl jemand frühere Informationen
einfach abgeschrieben, ohne zu prüfen, ob sie mit dem Lissabon-Vertrag
weiterhin gelten. Richtig ist, dass mit den Flexibilitätsklauseln und
Ermächtigungsgesetzen (Details siehe Weitere Informationen) i.W. der
Europäische Rat bzw. der Rat Kompetenzen in weitem Rahmen ausdehnen
und neu strukturieren können. Dazu gehören z.B. die Möglichkeit der
Einführung von EU-Steuern, der Übergang von Einstimmigkeit zu
qualifizierter Mehrheit oder die Neuzuweisung von
Entscheidungsträgern. Die Mitgliedstaaten reden dabei nur über ihre
Regierungen (scheinbare Exekutive) mit, die aber durch ihre Staats-
und Regierungschefs und Minister dort sitzen, wo solche Änderung
ausgehen: im Europäischen Rat und im Rat. Die Kontrollorgane und
Initiierungsorgane sind damit personell kaum noch getrennt.


Statt die Propaganda der EU und der Regierungen der Mitgliedstaaten
einfach widerzugeben, sollte die vierte Macht im Staat (die Medien)
wieder ihrer eigentlichen Funktion nachkommen: kritisch beide Seiten
der Medaille zu beleuchten. Ein gründliches Lesen und Verstehen der
Verfassungsbeschwerde wäre da mal ein Anfang. Auf die Gefahr hin, mich
zu wiederholen: Demokratie muss ständig neu erkämpft werden. Man darf
die demokratischen Errungenschaften von Jahrhunderten nicht durch zu
oberflächliche oder nachlässige Betrachtung aufs Spiel setzen. Die
Geschichte und die gegenwärtigen Weltereignisse lehren, wie schnell
man die Demokratie wieder verlieren kann, wenn man den Staat einfach
gewähren lässt und ihm alles glaubt. Gerade den Medien kommt dabei
eine besondere Verantwortung zu.


Weitere Informationen:

de.soc.politik.texte, EU: Warum der Lissabon-Vertrag die Demokratie
gefaehrdet, Robert Jasiek, 1.7.08.

Verfassungsbeschwerde
http://www.peter-gauweiler.de/pdf/Klage-Lissabon-Vertrag.pdf

Gutachten
http://www.peter-gauweiler.de/pdf/Vertr%20Lissabon%20Gutachten.pdf


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