FSJ in Genf/Schweiz
Von: patrik.schmidt@gmail.com [Profil]
Datum: 12.04.2007 13:56
Message-ID: <1176378999.543042.252330@n76g2000hsh.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.pflichtdienste
Datum: 12.04.2007 13:56
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Hallo, ich plane im Jahr 2008 ein ,,Freiwilliges Soziales Jahr" bei einer Organisation in Genf zu absolvieren. Dabei stellt sich für mich allerdings das Problem, dass diese Organisation nicht die in § 14 b des Zivildienstgesetzes (ZDG) vorgeschriebenen Kriterien für eine Trägerschaft erfüllt, da sie ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat. Ist es möglich, dass eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anerkannte Organisation, welche die Kriterien: 1. steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung dienen, 2. Gewähr dafür bieten, dass ihre Vorhaben den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dienen und 3. ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. erfüllt, formell die Trägerschaft übernimmt und mir somit ein FSJ bei einer anderen Organisation in Genf ermöglicht? Sind die in Deutschland anerkannten Organisationen dazu normalerweise bereit? Meine zweite Frage lautet: Wie hoch sind der bürokratische Aufwand und mögliche Kosten für eine Organisation die die erwähnten Kriterien erfüllt und einen Antrag auf Annerkennung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt? Gibt es noch andere Kriterien für eine Annerkennung? Wenn jemand über eine der Fragen informiert ist, würde ich mich sehr freuen, wenn er mir unter "patrik.schmidt@gmail.com " schreiben könnte Viele Grüße und Danke im Vorraus für die Antworten Patrik Schmidt[ Auf dieses Posting antworten ]
