Abatomie des Verbrechens
Von: Geist der Wahrheit (geist@himmel.org) [Profil]
Datum: 04.05.2009 13:59
Message-ID: <0044a3f3$0$333$c3e8da3@news.astraweb.com>
Newsgroup: z-netz.rechtswesen.diskurs.arbeitsrecht de.soc.gleichberechtigung de.soc.menschenrechte
Datum: 04.05.2009 13:59
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Strafanzeige gegen Vorsitzenden Richter des Sozialgerichts Darmstadt Herrn Schöler, Oberstaatsanwalt beim Landgericht Darmstadt Herrn Siebecker und Einzelstrafrichter beim Amtsgericht Darmstadt Herrn Siebertz, welchen folgende Straftaten in Amt vorgeworfen werden: 1. Bildung eines verbrecherischen Vereins und Verschwörung gegen Rechtsstaat Deutschland und der Gerechtigkeit. 2. Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB 3. Falsche uneidliche Aussage gemäß § 153 StGB 4. Falsche Verdächtigung gemäß § 164 StGB 5. Verweigerung des Rechtes auf rechtliches Gehör 6. Missbrauch der Macht und des Amtes, welche zur Verurteilung am 29.04.2009 eines unschuldigen Menschen geführt hat. 7. Verstoßen gegen Präsumtion der Unschuld, wie es in der Konvention für Menschenrechte Artikel 6.2 ausgeführt ist. 8. Verstoßen gegen Artikel 7 der Konvention für Menschenrechte – Keine Strafe ohne Gesetz. 9. Verstoßen gegen Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren, der Konvention für Menschenrechte Begründung Präambel Es geht hier um gesetzwidrige Strafverfolgung eines bettelarmen jüdischen Mitbürger, welche nur wollte, sein Recht beim Sozialgericht Darmstadt in Sache von ALG II gegen Kreis Offenbach, welche zu Unrecht die Leistung „Kosten der Unterkunft“ seit drei Jahren nicht in vollem Unfang auszahlt, durchsetzen. Ist es ein Gefahr für Gesellschaft, dass ein am Boden zerstörte bettelarme aus der Gesellschaft ausgestoßene 60 jährige Diplom Mathematiker, super erfahrene IT Fachkraft, ein Philosoph und Schriftsteller, ein Mensch mit enzyklopädischem Wissen gegen Hungersnot kämpft? Er hat beim Sozialgericht glaubwürdig bewiesen, dass Kreis Offenbach seine gemietete Wohnung zu Unrecht für unangemessen gemäß § 22 SGB II hält. Unangemessenheit der Wohnung kann auch nicht bewiesen werden, weil der Kläger eine Sozialwohnung 36mq mietet, wobei für eine Person eine Wohnung bis 45mq angemessen ist. In Hessen ist es in der Richtlinien zur Sozialen Wohnraumförderung vom 20. Februar 2003 (StAnz. S. 1346) in der geänderten Fassung vom 19. Januar 2004 (StAnz. S. 628) geregelt. Die Regelwohnfläche beträgt hiernach bei Wohnungen für eine Person bis 45qm, bei Wohnungen für zwei Personen bis 60qm und für jede weitere Person 12qm mehr. Die Wahrheit besteht darin, dass die Richter des Sozialgericht Darmstadt so oder so gegen Kreis Offenbach entscheiden müssen. Und das genau wollen sie nicht. Es geht dabei um falsche Solidarität der Staatsbeamten. Es gibt kein Präzedenzfall, welche besage, dass eine gerichtliche Entscheidung gegen Staatsbehörden getroffen wurde. Gerichte und Staatsbehörden essen Suppe aus gleichem Essteller. Sie halten sich für Brüder, Kameraden und gleich Gesinnten. Sie werden es nicht zulassen, dass durch irgendwelchen Gerichtsurteil diese heilige Brüderschaft beschadet werden konnte. Alle stehen für einen und einer steht für alle. Sie sind falsche Musketiere, welche sich über der Gesellschaft gestellt haben. Richter, welche sich gegen staatliche Behörden 100% gesetzkonform entschieden hätten, werden 100% als Juristen zu Nichte gemacht. Eigene aus juristischen und behördlichen Reihen werden diesen Opportunisten aus Gesellschaft der Verschwörenden ausstoßen. Deshalb kämpfen drei Richter auf Leben und Tod, um ihre Kariere und Recht auf juristischen Beruf zu retten. Der zu unrecht Verurteilte kann es gut verstehen. Das ist nur ein klarer Beweis dafür, dass richterliche Freiheit, welche im Grundgesetz verankert ist, de facto nicht existiert. Richter haben keine Chance frei zu sein, weil sie gegen Intrigen und Mobbing der eigenen Kollegen und Vorgesetzten, gegen Unterdrückung von den Staatsbehörden, welche anderen Machthabenden Gefallen tun, und gegen Benachteiligung im beruflichen Widergang nicht geschützt sind. Das ist gesunde Verstand vernichtende Realität. Deshalb habe ich nichts Persönliches gegen falsch agierenden Richtern des Sozialgerichts Darmstadt. Diese Richter, genauso wie der zu Unrecht Verurteilter, sind Opfer der falschen Prioritäten und des falschen Aufbau der Gesellschaft. Die nicht freien Richter des Sozialgerichts Darmstadt haben sich entschlossen, den am Boden Zerstörten noch mal am Boden zu zerstören, um sich selbst zu retten, in dem sie gegen diesen unschuldigen Menschen eine gesetzwidrige und unbegründete Strafanzeige erhoben haben. Meine liebe juristische Opfer der Gesellschaft, Richter des Sozialgerichts Darmstadt! Es ist falsch zu denken, dass einem am Boden Zerstörten nicht Weh tut, wenn man ihn noch mal und noch mal am Boden zerstört. Glauben sie mir, es tut jedes Mal genau so Weh, wie beim ersten Mal. Wäre es nicht so, gäbe es keine Sadisten. Weshalb wehre ich mich gegen Unrecht hoch Unrecht, wie ein Mathematiker es zum Ausdruck bringen möge. In der substantiierten Darlegung werden wir sehen, dass Vorfall mit den Richtern des Sozialgerichts Darmstadt nicht einziger ist, welche richterliche Unfreiheit, Richtiges zu tun, und absolute Freiheit, Staatgewalt zu missbrauchen, darstellt. Jetzt kommt zum Einsatz ein dienstlich kleineren Wert habender Einzelrichter des Amtsgerichts Darmstadt, welche den zwei Kollegen mit höheren amtlichen Rang eines Vorsitzenden Richters des Sozialgerichts Darmstadt und eines Oberstaatsanwalts einen Gefallen tun muss: einem aufrührerischen und für Gesellschaft äußerst gefährlichen nicht vorbestraften 60 Jährigen am Boden gestörten Bettelarmen eine exemplarische Lehre zu erteilen, um ihn noch Mal am Boden zu zerstören, in dem man diesen wegen Straftat, welchen er nicht begangen hat, bestraft. Der Einzelrichter ist bereit alles zu tun, um sich bei höheren Echelons der Staatsgewalt verdienstlich zu machen. Also, kleiner unerfahrene Einzelrichter an die Arbeit über die Leichen der unschuldigen Menschen! Unerfahrene und schlecht Ausgebildeter hat nie in seinem Leben über Präsumtion der Unschuld gehört. Er wirkt total ungeübt im Aussprechen des Begriffes „Präsumtion der Unschuld“. Er ist gewöhnt, juristische Farce abzuspielen. Wer soll schon ein Laufmädchen mit etwas ernstem beauftragen? Es herrscht doch Kriegsrecht und Einzelsoldat darf Befehlen der Generäle nicht widersetzen, sondern immer bejahen. Jawohl, mein Oberst, eine Sonderbehandlung für ein jüdischen Nichts! Zu Befehl! Der zum am Boden zu zerstören vorgesehene Bettler bemüht sich trotz Präsumtion der Unschuld, um 10 Fachen Beweis seiner Unschuld vorzubringen, aber alles war umsonst. Der Einzelsoldat weist nichts über Präsumtion der Unschuld und ist nicht in der Lage 10 fache Beweis der Unschuld wahrzunehmen. Befehl ist Befehl. Und schon gnadenlose Leichenaugen schauen auf dich wehrend Maschinengewehr des Munds erschießt dich mit den Kugeln des Unrechtes. Die Unschuld fällt am Boden zerstört. Wie im Grundgesetz das Wort „Unschuld“ nicht zu finden ist, so ist auch Gerechtigkeit in deutscher Jurisprudenz kaum zu entdecken. In welchem parallelen Universum soll Rechtstaat Deutschland existieren, weißt niemand. Ablauf der Farce Die juristische Farce der Verurteilung eines unschuldigen Menschen fand am 29.04.2009 beim Amtsgericht Darmstadt um 10:15 Saal 8 satt. Die ganze Zeit saß im Saal ein Wachmeister, welche demonstrativ mit Handschellen spielte. Die Organisatoren der Farce wussten im Voraus, dass sie einen unschuldigen Menschen am Boden zerstören wollen. Sie hofften, dass der zu Unrecht Verurteilte sich vor Wut und Empörung ausrasten und schreien wird, wie ein Schwein, welche beim lebendigen Leib erstochen wurde. Sie haben umsonst gehofft. Nach Beenden der Sitzung ging der Wachmeister enttäuscht aus dem Saal. Es ergab sich folgenden Ablauf: 1. Der Einzelstrafrichter ließ die Anklageschrift (Strafbefehl Anlage 1) vor, wo dem Angeklagten vorgeworfen wurde, den Straftat Beleidigung gemäß § 185 und § 194 StGB begangen zu haben. Als Beweis gilt Stellungnahme des Angeklagten zum Beschluss des Sozialgerichts in Sache Ernst gegen Kreis Offenbach. 2. Der Angeklagte hat den Gericht darauf hingewiesen, die Rechte des Angeklagten zu verletzen, in dem sein Antrag vom 10.04.2009 (Anlage 2) vom Gericht ignoriert wurde, wo der Angeklagte beantragt, dass die Anklage erst substantiierte Begründung der Anklage vorbringt. 3. Der Angeklagte hat dem Gericht seine schriftliche Stellungnahme (Anlage 3) zur gesetzwidrigen Strafverfolgung vorgebracht. Der Einzelstrafrichter zeigend seine juristische Inkompetenz bezeichnete das Dokument als Beweis der Unschuld des Angeklagten. Juristisches Analphabetentum des Einzelstrafrichters besteht darauf, dass er ganz ernst behauptet, dass jeder Mensch verpflichtet ist, seine Unschuld zu beweisen, weil in anderem Fall er für schuldig gehalten wird. 4. Der Einzelstrafrichter hat Fragmente des vorgebrachten Dokuments (Anlage 3) vorgelesen. 5. Aus dem Dokument ging unter anderem hervor, dass es kein Verbrechen Namens Beleidigung gemäß § 185 und § 194 StGB existieren kann, weil diese Paragraphen keine Straftat Beleidigung qualifizieren, was auf juristisches Analphabetentum der Anklage hinweist. Auch die Tatsache, dass dem Angeklagten vorgeworfene Straftat entspricht keinen anderen Paragraphen von StGB, welche sich mit Beleidigung auseinandersetzen, panzerbrechend sicher beweist, dass der Angeklagte keine Straftat begangen hatte. 6. Die Anklage plädierte auf Schuld des Angeklagten und forderte 20 Tagen Sitzen für ihn an. 7. Der Angeklagte plädierte, unschuldig zu sein, was seine Schreibung (Anlage 3) mehrere male bewiesen hat. 8. Der Einzelstrafrichter hat keine Sekunde gebraucht, um Urteil zu verkünden. Der Angeklagte wurde in so einem Barbarossaartigen Prozess zu 20 Tagen Sitzen verurteilt. In seiner kurzen Rede hat der Einzelstrafrichter erwähnt, dass es nichts macht, dass § 185 und § 194 StGB und alle andere Paragraphen im Fall des Angeklagten keinen Verbrechen feststellen können. Der Einzelstrafrichter meinte, dass es noch Kommentare zu den Gesetzen gibt. Und, wenn er dort nichts finden könne, dann hat er vor, den Angeklagten nach seinen Augenmaß zu verurteilen, was er auch getan hat. Fazit. Ganze Ablauf zeig, dass alles im Voraus entschlossen wurde, egal was es sich im Hauptverhandlung ergeben könne. Es gibt eindeutige Anzeichen, einer verbrecherischen Verschwörung gegen den Angeklagten. Der Einzelstrafrichter hat folgende Straftaten in Amt begangen: 1. Verweigerung dem Angeklagten seinen Recht auf rechtliches Gehör: Ignorierung des Antrages des Angeklagten vom 10.04.2009 und Nichtberücksichtigung seiner Argumente aus der Schreibung vom 29.04.2009. 2. Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB: Verurteilung eines unschuldigen Menschen nicht nach Maß des Gesetzes, sondern gemäß eigener willkürlichen Meinung. 3. Er hat die Vertretung der Anklage übernommen, Argumente des Angeklagten vollkommen ignoriert und die Arbeit übernommen, welche eigentlich die Anklage verpflichtet ist zu tun: Beweis der Schuld des Angeklagten. Das Ergebnis der gerichtlichen Farce wurde im Voraus abgesprochen und abgestimmt, was ganz eindeutig auf eine verbrecherische Verschwörung hinweist. 4. Falsche Verdächtigung gemäß § 164 StGB: Strafverfolgung eines unschuldigen Menschen. 5. Außerkraftsetzung der Präsumtion der Unschuld, wie es in der Konvention derfür Menschenrechte Artikel 6.2 ausgeführt ist, welche dadurch verletzt wird. 6. Verletzung des Artikels 7 der Konvention für Menschenrechte – Keine Strafe ohne Gesetz. Also, gratuliere! Sie haben gewonnen! Sie haben den letzten unschuldigen Menschen am Boden zerstört! Dadurch wurde gesagt, dass in Deutschland schon keinen unschuldigen Menschen zu finden ist. Ich möchte, dass alle juristischen Analphabeten erinnern, dass Präsumtion der Unschuld ihre Herkunft in heiligen Schriften hat. Genesis, Kapitel 18, Geschichte von Sodom und Gomorra. Der Allmger versprach Abraham, Sodom und Gomorra nicht zu vernichten, wenn dort mindestens ein Unschuldiger gefunden wird. Jetzt haben sie ihre letzte Hoffnung auf Gnade des Allmgens vernichtet: sie haben Ihm gesagt, dass in Deutschland keinen unschuldigen zu finden sei. Diese Gesellschaft war schon seit langem Sodom und Gomorra. Aber durch Verurteilung eines unschuldigen Menschen haben sie jetzt keinen Anspruch auf Gnade des Allmgens. Neue Sodom und Gomorra müssen sich bereit machen, den Zorn des Allmgens noch mal zu erfahren. Diesmal werden Steine, Feuer und Schwefel nicht vom Himmel fallen. Der zu Unrecht verurteilte bettelarme Jude kann sich für euch jetzt nicht einsetzen. Anatomie des Unrechtes Sachliche Betrachtung Der berühmte Sigmund Freud hatte Herrn Schöler fragen, seit wann er sich stets beleidigt fühlt, obwohl dafür keine Gründe geben, ob er solche übertriebene Empfindlichkeit schon seit Kindheit hat? Wir wagen es nicht, Herrn Schöler solche Fragen zu stellen, unter Bedrohung, zusätzlichen Sitzen in Knast zu bekommen, und raten alle Kabarettisten ab, sich in der Nähe des Sozialgerichts Darmstadt aufzuhalten. Dort hängt keine Warnung, wie, zum Beispiel: „Aufpassen! Bissiger Hund! Betreten auf eigener Gefahr!“, und das ist auch gut so, weil es eine öffentliche Einrichtung ist. Uns sind nur zwei Anfälle de solchen Krankheit bekannt. Zweiter Fall endete mit Verurteilung eines unschuldigen Menschen, den Opfer der kranken Galligkeit. Erster Anfall Gegen Richterin beim Sozialgericht Darmstadt MüllerSteinwachs wurde Antrag auf Befangenheitsgesuch (Anlage 4) am 10.10.2008 gestellt. Zitat. „Es wird beantragt, Richterin Dr. MüllerSteinwachs aus dem Verfahren auf Grund der Befangenheit, mangelnde Qualifikation und Berufsunfähigkeit auszuschließen. Begründung. 1. Sie ist unfähig, gerichtliche Aktenführung ordentlich auszuüben. Sie hat dem Kläger ein Beweisstück des Beklagten, welche in Einzelnausführung vorhanden war, zugeschickt. Danach schickte Sie dem Kläger eine Anforderung, das Beweisstück umgehend zurück zu schicken. 2. Sie versteht Grundprinzipien der Jurisprudenz nicht. Eine Putzkraft, welche bei einem Gericht arbeitet, kann mehr Ahnung über Jura als sie haben. Sie weiß nicht, was Präsumtion der Unschuld bedeutet und warum es notwendig ist. 3. Sie ist nicht in der Lage, logisch zu denken. Sie forderte den Kläger an, zu beweisen, dass etwas nicht existiert. 4. Sie kann zwischen einer Klage wegen Nichtigkeit der Verwaltungsakten und einer einstweiligen Verfügung nicht unterscheiden. 5. Sie hat sich schon eine Meinung darüber gebildet, wie Prozess ausgehen muss. Ich erhebe damit ein Befangenheitsgesuch. “ Anlage 4 Alle diese Vorwürfe sind mit Dokumenten belegt und bewiesen. Metaphorisch hypothetische Satz über eine Putzfrau, welche bei einem Gericht lange Zeit arbeitet und versucht sich selbstdidaktisch in Jura auszubilden, in dem sie alles ließt, was rausgeschmissen wurde, kann stimmen oder auch nicht. Niemand kann beweisen, dass es nicht wahr ist. Also, wo kann man in diesem Zitat Anzeichen einer Beleidigung als Straftat finden? Herr Schöler hat in seiner Phantasie genau das gesehen, was in Realität nicht existiert. Zitat. „Soweit der Antragsteller sich in ungehöriger Weise über die Qualifikation der Richterin auslässt, handelt es sich nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Beschimpfungen…“ Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 2 (Anlage 5) Danke Herr Schöler! Ich habe Ihre Redewendung mit Begeisterung in meine Schatzkammer der deutschen Sprache eingefügt. Im Klartext heißt es: „Der Antragsteller ließ sich eine ungehörige Beschimpfung über Qualifikation der Richterin aus.“ Und noch genauer „Der Antragsteller hat die Richterin in ungehöriger Weise beleidigt.“ Duden bezeichnet das Wort „ungehörig“ als „die Regeln des Anstands, der guten Sitten verletzend. Syn.: anstößig, unartig, dreist, frech, ungezogen, unverschämt…“ Wer von uns beiden da beschimpft hat? Der Kläger beim Sozialgericht Darmstadt hat sich strafbar schon bei der Erhebung des Befangenheitsgesuchs in der kranken Wahrnehmung des Herrn Schöler gemacht. Muss man Paragraphen § 186, § 187, § 188, § 189, § 190, § 192, § 193 und § 199 StGB außer Kraft setzen und Herrn Schöler zum Maß der Straftat Beleidigung ernennen? Wenn Herr Schöler sich beleidigt fühlt, Straftat ist bewiesen. Und jetzt stellt sich die Frage: in wie fern kann man sich auf die Meinung des Herrn Schöler, dass er sich beleidigt fühlt, verlassen? Die Zitat oben ganz lapidar behauptet, dass „Soweit der Antragsteller…“, egal ob begründet oder nicht, etwas behauptet, dann ist es eine Unverschämtheit. Es gibt einen MenschSchöler und einen UntermenschKläger beim Sozialgericht Darmstadt. Soweit der UntermenschKläger seinen Mund öffnet, dann ist es in allen Fällen eine Insultierung. Soweit der MenschSchöler sein Mund öffnet, dann beeilt sich schon Kamerad Oberstaatsanwalt Siebecker mit Strafanzeige; Polizeistelle Dreieich beeilt sich, den Straftäter zu vernehmen; Kamerad Richter Dr. Kaspeck beeilt sich, den Strafbefehl zu signieren; und Einzelstrafrichter Siebertz beeilt sich, Auftrag zu erfühlen, und durch den Urteil dem unschuldigen Menschen eine exemplarische Lehre zu erteilen. Einige decken einander und andere lecken diesen den Staub von den Füßen. Um seine unbegründeten Missbilligungen zu bekräftigen, führt er weiter fort: Zitat. „Beschimpfungen und Beleidigungen sind nicht geeignet, substantiierte Ablehnungsgründe zu ersetzen“ Anlage 5 Solche Taktik nennt sich „Vom kranken Kopf auf gesunde zu schieben.“ Herr Schöler beschimpft den Kläger persönlich und grob, was wir mit Hilfe von Duden belegt haben, und meint damit, als ob der bettelarme Kläger allen und jeden beschimpfe. Die substantiierten Ablehnungsgründe bezeichnet er auch als Beschimpfungen der Richterin, um diese außer Betrachtung zu ziehen. Also, Herr Scholler hat sich als Doktor einer Wissenschaft erwiesen, welche darin besteht, dort Beschimpfungen und Beleidigungen zu sehen, wo diese gar nicht existieren, ein Gaukler, welche Blumen, Kaninchen, Beleidigungen und Beschimpfungen aus den Armen zaubern kann, ein Professor der Illusion. Wie hoch soll die Ehre eines Scharlatans sein, welche nicht wählerisch in seinen schmutzigen Mitteln ist, um weiße Farbe in Schwarz umzumalen? Wenn man überhaupt über keine Ehre verfügt, kann diese seine Art der Ehre verletzt werden? Oder man nur versucht, seine Gefühle, die gar nicht existieren, teuer zu verkaufen. Wenn die Ehre beim Herrn Schöler nicht verletzt werden kann, kann dann sein Verstand auch nicht verletzt werden? Wäre möglich. Soweit der MenschSchöler sein Mund öffnet, fliegen von dort nicht Falten des Guten und der Gerechtigkeit, sondern kriechen die Raupen des Wahnsinns aus, welche gegebene Tatsachen, Realität und gesunden Verstand mit Geweben seiner Lüge für anderen auch unzugänglich machen zu versuchen. Später wird ihm vorgeworfen, dass er unfähig ist, logisch zu denken. Das ist ein von vielen Beispielen dafür. Zitat. „Soweit der Antragsteller sich darauf beschwert, dass die abgelehnte Richterin ihm ein Beweisstück der Beklagten zugesandt und dessen Rücksendung verlangt habe, würde ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung keinen Anlass haben, an der Unvoreingenommenheit der Richterin zu zweifeln.“ Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 2 (Anlage 5) Unfähigkeit des Herrn Schöler logisch zu denken besteht darin, dass er Dinge in logische Verbindung gebracht hat, welche zu einander in keiner logischen Beziehung stehen: (1) Unfähigkeit gerichtliche Aktenführung ordentlich auszuüben und (2) Unvoreingenommenheit der Richterin. Nicht vorbestrafte Richterin MüllerSteinwachs und ihr Apologet und Bewunderer, auch noch nicht vorbestrafter Herr Schöler, verstehen die Sorgen eines bettelarmen nicht vorbestraften Klägers nicht, welche kein Geld hat, um unnötige und ca. 100 g schweren Unterlagen auf eigene Kosten zurück zu schicken. Das war kleinstes Problem von vielen, welche im Befangenheitsgesuch (Anlage 4) aufgelistet worden sind. Herr Schöler war gerade nicht in der Lage, diese Realität wahrzunehmen. Betrachten wir noch ein Beispiel der schlechten Qualität des professionellen Einsatzes von Herrn Schöler. Um zu beweisen, dass inkompetente Handlung der Richterin Dr. MüllerSteinwachs in Wirklichkeit kompetent sei, fand er in Milliarden Zeilen der juristischen Texte passendes Zitat, riss es aus dem Kontext und fügte es in Ablehnungsbescheid hinein, als Beweis, das die Richterin genauso handelte. Zitat. „So wird schon im Beschluss vom 13. Dezember 2005 (L 9 AS 48/05 ER) u.a. ausgeführt: «Überschreiten die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang, ist es Sache des Hilfeempfängers, im einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen, das er sich ernsthaft und intensiv um eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung bemüht hat und es ihm trotz seiner Bemühungen nicht möglich gewesen ist, eine solche Wohnung zu finden»“ Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 3 (Anlage 6) Ich sehe schon, wie ein aus Stolz wegen so einen Meistersatz platzt ein degenerierter Jurist. Er versteht es nicht und nicht es nicht wahr, wie krank und falsch das Zitat ist. Literarisch zu sehen ist diese Satz ein Flop. „Besonderheit des Einzelfalles“ ist eine ideale Tautologie. Begriffe Besonderheit und Einzelfall sind Synonyme. Die Phrase heißt also „Einzelfälligkeit des Einzelfalles“. Begriff „bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung“ stellt eine logisch absolut unmögliche Sache dar, weil eine kostengünstigere Wohnung nur bedarfsungerecht sein kann. Um Absurdität des Zitats oben offenkundig zu machen, basteln wir daraus eine Parodie. Überschreiten die Vorstellungen über angemessenen Umfang des Daseins, ist es Sache des jeden Gottes Geschöpf, im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er sich ernsthaft und intensiv bemüht hat zu beweisen, dass es Gott gibt, und es ihm trotz seiner Bemühungen nicht möglich gewesen ist, so ein Beweis vorzubringen. Jetzt sehen wir klar und deutlich, dass das Zitat eine falsche logische Aussage darstellt. Der Doktor der Zauberei Herr Schöler erklärte damit eine falsche Aussage für wahr. Er ist in Logik und Rhetorik so schlecht ausgebildet, dass folgende absolute Wahrheit ihm unbekannt ist: ES IST UNMÖGLISCH ZU BEWEISEN, DAS ETWAS NICHT EXISTIERT. > Man muss nicht beweisen, dass seine Schuld nicht existiert (Beweis der Unschuld). Wer Schuld behauptet, soll sie vorbringen. > Man muss nicht beweisen, dass eine bestimmte Wohnung (günstigere und bedarfsgerechte) nicht existiert. Wer behauptet, dass so eine Wohnung existiert, muss solche Wohnung als Angebot darlegen. Unsere Überlegungen haben bis hier nur mit dem, wie man absolute Wahrheit der Logik versteht und anwendet. Da Juristen sich mit den Beweisen beschäftigen müssen, sollen sie auch elementaren Prinzipien der Schlussfolgerungsbildung verstehen. Es gib zwei wichtigsten davon. (1) Aus Wahr kann nur Wahr folgen. (2) Aus Unwahr (Falsch) kann beliebige Folge gebildet werden. Deshalb ist es wichtig immer zu beweisen, dass Anfangsaussage wahr ist. Aussage des Zitats oben ist falsch. Das bedeutet, man kann daraus beliebige Schlussfolgerungen ableiten, auch solche, die zu Unrecht führen. Jetzt ergibt sich die Frage, ob Herr Schöler das absichtlicht macht. Wenn er das absichtlich macht, dann ist er ein Scharlatan, welche über die Leichen der unschuldigen Menschen Kariere in Jurisprudenz machen will. Wenn er sich irrt, dann ist er nur schlecht ausgebildet, was mir auch lieber, weil dann er eine Chance hat, seine Ausbildung nachzuholen. Fazit. Ist Herr Schöler ein böser Mensch? Ja! Er hat eine Strafanzeige gegen einen unschuldigen Kläger des Sozialgerichts Darmstadt erstellt. Gibt es irgendwelche Umstände, welche diese unmoralische Strafverfolgung eines bettelarmen und sozial schwachen Menschen mildern? Ja! Er wollte damit eine Dame imponieren, was sein Vergehen im menschlichen Sinne verständlich macht, nicht aber rechtfertigt. Ist Herr Schöler für Beruf eines Juristen nicht ausreichend ausgebildet? Ja! Er versteht nicht oder versteht falsch Grundprinzipien der Jurisprudenz: Präsumtion der Unschuld, Grundlagen der Logik und der Rhetorik, und Bildung der logischen Schlussfolgerungen. Er hat nicht ausreichende Kenntnisse über Konvention für Menschenrechte, welche von Deutschland unterschrieben und durch Parlament verabschiedet ist. Seine Kenntnisse in deutschem Recht sind auch nicht ausreichend. Er hat eine Strafanzeige wegen Beleidigung gemäß § 185 und § 194 StGB abgelegt. Diese Paragraphen aber hat er nie in seinem Leben gelesen. Die Paragraphen sind für Straftat Beleidigung nicht Maßgebend (geben keine Merkmale). Dafür sind andere Paragraphen zuständig. Das bedeutet, dass es gemäß § 185 und § 194 StGB keine Straftat gibt. Das seinerseits besagt, dass seine Strafanzeige belanglos ist. Nur Straftat in Amt des Einzelstrafrichters Siebertz beim Amtsgericht Darmstadt hat zur Verurteilung eines unschuldigen Menschen, wie es bei Verschwörern geplant wurde, geführt. Die Darmstädter Gerichte können Situation mit der Ausbildung der eigenen Juristen wesentlich verbessern, wenn sie den Unterschreiber dieses Dokuments für zwei Semester als Professor für Logik, Rhetorik und Beweistheorie engagieren. Ich schwöre es bei Vernunft, dass sie mir ein Angebot schulden, weil ich alle philosophische Werke von Hegel als logische Formeln dargestellt, mit anderen Worten, in reine Logik abgebildet. Nirgendwo werden sie einen besseren Fachmann finden können. Zweiter Anfall Was für ein Paar konnte entstehen, welche eine Dynastie der Doktoranten der Jura gründete. Man braucht dann keine Ausbildung in Jura absolvieren, wenn er ein geborene Doktor der Jura ist. Wie Prediger schon einmal gesagt hat, es gibt nichts neu unter der Sonne. „Als nun Herodes Geburtstag hatte, tanzte die Tochter von Herodias vor den Gästen. Das gefiel Herodes so gut, dass er einen Eid schwor und ihr versprach, ihr alles zu geben, was sie sich wünschte.“ Mattheus 14, 67 Und was kann Prinzessin Richterin des Sozialgerichts Darmstadt Dr. MüllerSteinwachs sich wünschen, wenn sie sich von einem bettelarmen Propheten so beleidigt fühlt? „»Gib mir jetzt sofort auf einem Teller den Kopf des Täufers Johannes! «“ Mattheus 14, 8. Der Herrscher des Sozialgerichts Darmstadt hat keine andere Wahl, als den Wunsch der Richterin Dr. MüllerSteinwachs zu erfüllen. „Sein Kopf wurde auf einem Teller hergebracht und dem Mädchen überreicht. “ Mattheus 14, 11. Wird es dem Papst der Jurisprudenz und Herrscher des Sozialgerichts Darmstadt gelingen, den Kopf des gehassten bettelarmen Klägers auf einem Tablett zu servieren? Position des vorsitzenden Richters ist dafür stark genug. Er hat Geld und Macht und er hat alles in Überfluss. Ist es eine Mission des deutschen Sozialgerichts, sozial schwachen und bettelarmen Menschen am Boden zu zerstören? Man muss diese Frage leider mit Ja beantworten. Dem Vorsitzenden Richter am Sozialgericht, Herrn Schöler, und seinem Kamerad dem Oberstaatanwalt beim Landgericht Darmstadt, Herrn Siebecker, wurde es nicht gelungen, eine juristisch wirksame Anklage gegen einen unschuldigen bettelarmen Menschen, den Opfer von ALG II Willkür, zu basteln. Am 29.04.2009 versuchte dann der Einzelstrafrichter beim Amtsgericht Darmstadt, Herr Siebertz, den Kampf gegen Gerechtigkeit, welchen zwei andere juristische Versagern verloren haben, zu gewinnen. Trotz offensichtliche und bewiesene Belanglosigkeit der Anklage behauptete der Einzelstrafrichter, dass die Stellungnahme des Angeklagten vom 21.12.2008(Anlage 7) zum Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt, welche wir vorher unter die Lupe genommen haben, doch eine Beleidigung der Ehre von Herrn Schöler sei, weshalb er den Angeklagten, den bettelarmen unschuldigen Menschen den Opfer der ALG II Willkür, welche Lebensunterhalt monatlich 700€ hat, zu den 20 Tagen Sitzen im Knast trotz alle Gesetze, der Vernunft und gesunden Verstand nach eigenen einäugigen Maß verurteilt. Soll ein unschuldiger Mensch im Knast sitzen, weil Einzelrichter Siebertz so kranke Vorstellungen über die Ehre hat? wie wir schon gesehen haben, darf Herr Schöler noch weniger Anspruch auf die Ehre haben als anderer anständiger Mensch wehen seiner juristischen Äquilibristik, kranken Wortspielereien und übertriebenen Darstellung seiner Gefühle. Noch weniger hat er Anspruch auf Ehre als ein Adliger. Adel ist genau das, was ihn mangelt. Man kann mit Duden jedes Wort der umstrittenen Stellungnahme des Angeklagten prüfen, und er wird dort kein Schimpfwort finden. Betrachten wir genau diesen Beweisstück der Anklage. Satz 01. „Ich lachte mich tot, nach dem ich Ihre Hausaufgabe vom 10.12.08 aufmerksam gelesen habe. „ Jeder darf sich tot lachen, ohne dafür bestrafft zu werden. Die Freiheit des Totlachens hat noch niemand annulliert. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 02. „Herren Schöler, Koepke und Hannappel bekommen von mir ein fettes 6.“ Der Verfasser des Dokuments wusste im Moment des Schreibens nicht, dass Hannapel eine Frau ist. Deshalb richtige Fassung des Satzes muss so aussehen: „Herren Schöler und Koepke und Frau Hannappel bekommen von mir ein fettes 6.“ Weiteres hat auch gezeigt, dass Herr Koepke und Frau Hanappel an dem juristischen Verbrechen nicht teilgenommen haben, weil sie vom Vorgesetzten Schöler gezwungen wurden, den Bescheid nur zu unterschreiben. Deshalb einzig richtige Fassung des Satzes 02 ist: „Herr Schöler bekommt von mir ein fettes 6.“ Wäre das eine strafbare Beleidigung, dann müssen alle Professoren in Knast sitzen, weil Studenten, welche bei Prüfungen durchgefallen sind, gegen sie berechtigte Strafanzeigen wegen Beleidigung erhoben haben. Ad absurdum ist bewiesen, dass diese Satz keine Beleidigung darstellt. Satz 03. „Und kommen sie mir nicht mit dem Quatsch, als ob ihres profanen Beschluss unanfechtbar sein.“ Umstrittene oder gegenstandlose Meisterwerke werden oft durch Klausel „ gemäß § 177 SGG Beschluss unanfechtbar sei“ geschützt. Der Beschluss hat tatsächlich Merkmale, profan zu sein, wie wir schon gesehen haben. Es gibt deshalb genug gründe für eine Nichtszulassungsbeschwerde. Deshalb Satz 03 ist keine Beleidigung, sondern die reine Wahrheit. Das Problem konnte auch mit einem minimalen Aufwand gelost werden. Mit Gefangenheitsgesuch hatte der Kläger keine Absicht, beruflichen Schaden der Richterin zu zufügen, sondern er fühlte sich in Sackgasse getrieben. Beim Eingang des Gefangenheitsgesuchs konnte man den Kläger zu einem Freundlichengespräch einladen, um alle Fragen zu klären. Hätte der Kläger Gewissheit, dass er richtig verstanden wurde, nehme er Gefangenheitsgesuch sofort zurück. Er ist doch ein vernünftiger Mensch. Satz 04. „Blödsinn ist immer anfechtbar. Wahr. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 05. Ich weise ihre dilettantische Übung vom 10.12.08 zurück, als Ding, welche mit dem gesunden Verstand unvereinbar ist. Die Wahrheit dieses Satzes wurde vorher mehrmals bewiesen. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 06. „Ich versichere euch, dass niemand von euch bei mir staatliche Prüfungen in Jura bestanden haben hätte.“ Das ist wahr. Deshalb schlage ich mich selbst als Professor für Weiterbildung der Juristen vor. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 07. „Offensichtlich, haben sie zu viele Juraunterrichte geschwänzt. „ Das ist ein berechtigter Zweifel. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 08. „Sonst niemand konnte es nachvollziehen, woher ihre schreiende juristische Analphabetentum, Barbarei, Unkenntnis, Unwissenheit, Unintelligenz, Ignorantentum, Unkultur und Obskurität kommen. „ Der Satz 08 stellt eine Begründung des berechtigten Zweifels aus dem Satz 07 dar. Um eine literarische Hyperbel zu bilden, sind in diesem Satz einige synonyme aufgelistet. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 09. „Wie kann man beim lebendigen Leib und beim Bewusstsein behaupten, dass juristische Blödsinn, welche in einem Beschluss schon am 23 Dezember 2005 (L 9 AS 48/05 ER) ausgeführt ist, absolute unanfechtbare Wahrheit sei? „ Das ist eine rhetorische Frage, welche sich auf niemanden persönlich bezieht. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 10. „Deutsche Jurisprudenz versinkt im Ozean des Blödsinns genau in der ersten Linie wegen Missbrauchs von § 177 SGG. „ Es stimmt und der Satz adressiert niemanden persönlich. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 11. „Statt selbst zu denken, schreiben sie alles aus anderen Urteilen und Beschlüssen ab. „ Der Satz sprich über dritte Person Plural. Wer sind diese „sie“? Das sind alle schlecht ausgebildete Juristen der ganzen Welt. Man kann dies Prädikat konkretisieren. Das sind alle Juristen, welche noch in Schuljahren an allen Schulprüfungen alles bei Nachbarn abgeschrieben haben. Abschreibung wurde zu Norm ihres beruflichen Widergangs. Der Satz adressiert Herrn Schöler persönlich gar nicht. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 12. „Ich wiederhole es noch mal, sie sind absolute Profane in Jura. „ Nebensatz stellt dritte Person Plural dar. Diese Satz besagt, dass alle Juristen, welche alles nur abschreiben, sind absolute Profane in Jura. Es ist wahr. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 13. „Sie sind nicht fähig selbständig und logisch zu denken, richtig Schlussfolgerungen zu bilden. „ Satz 13 stellt auch dritte Person Plural dar. Alle Juristen, welche nur abschreiben, sind nicht fähig selbständig und logisch zu denken, richtig Schlussfolgerungen zu bilden. Das ist Grund dafür, dass Ausbildungswesen Abschreibungen nicht erlaubt. Das ist wahr. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 14. „Rhetorik haben sie auch nicht gelernt. „ Das ist wahr, sonst hielte man diese Stellungnahme, welche reine Rhetorik implementiert, für eine Straftat Beleidigung. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 15. „Es hat keinen Sinn, mit ihnen Diskussionen zu führen. „ Der Setz 15 stellt Freiheit der Meinungsäußerung dar. Die Leute haben doch keinen Grund, sich beleidigend zu fühlen, weil mit ihnen niemand diskutieren will. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 16. „Gehen sie lieber in Kindergarten und fangen sie von dort aus alles auf neu an. „ Wir haben es gesehen, dass Herr Schöler seinen Beruf, Gesetze und moralische Verpflichtungen nicht ernst nimmt. Es sieht so aus, dass alles für ihn nur ein Spiel wäre. Sozialgericht und Amtsgericht Darmstadt sind nur Dekorationen seines Spiels um einen Beruf. Er ließ spielerisch einen unschuldigen Menschen verurteilen. Ich glaube ich höre, wie er sagt, dass er das alles nicht ernst gemeint habe. Um sich für Zukunft zu orientieren, spielen Kinder auch solche Berufspiele in Kindergärten. Ein Kind spielt den Richter, andere den Täter. Das Urteil wird auf der Stelle vollstreckt. Dabei sind Kinder zu einander oft sehr brutal und gnadenlos. Jedes Kind verkörpert die absolute Gerechtigkeit gegenüber sich selbst und nicht gegenüber den anderen. Das alles ist normal für einen Kindergarten. Da es viele Anzeichen gibt, dass Beruf eines Richters für Herr Schöler nur ein Rollenspiel sei, ist es durchaus angebracht ihn metaphorisch wieder in Kindergarten zu schicken. Auch ein einfacher Besuch eines Kindergartens konnte nicht schaden. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 17. „Ich warne euch, werden sie durch ihre Inkompetenz mir ein Senfkörnchen der Gerechtigkeit wegnehmen, werde ich euch alle überall in der Welt berühmt machen, als exemplarisches Beispiel, welche profane Hochstapler in der unechten Jurisprudenz eines in die Höhle versinkendes Staates spielen können. „ Es geht hier um alle Feinde der Gerechtigkeit überall in der Welt. Ich bestätige es, dass Kräfte des Unrechtes jeden Staat im Abgrund des Verderbens versinken ließen. Also, das ist keine Beleidigung. Satz 18. „Ich habe keinen Grund mit euch zimperlich zu sein.“ Es steht mir zu, mit wem ich zimperlich sein möchte, oder auch nicht. Also, das ist keine Beleidigung. Fazit. Es ist bewiesen, dass Beweisstück der Anklage tatsächlich niemanden beleidigt. Es gibt auch keine gesetzlichen oder moralischen Gründe zu behaupten, dass der Angeklagte jemanden mit seiner Stellungnahme vom 21.12.2008 beleidigt hat. Vorsitzender Richter beim Sozialgericht Schöler, Oberstaatsanwalt beim Landgericht Darmstadt Ziebecker und Einzelstrafrichter beim Amtsgericht Darmstadt Siebertz haben einen verbrecherischen Verein gebildet und mehrere Straftaten in Amt begangen, Rechtsbeugung, Strafanzeige gegen eines im voraus unschuldigen Menschen und dessen Verurteilung, gegen mehreren Artikeln der Konvention für Menschenrechte verstoßen, was durch Verschwörung gegen des Rechtsstaats Deutschland und der Gerechtigkeit zur Verurteilung eines unschuldigen Menschen geführt hat.[ Auf dieses Posting antworten ]
