Speichellecken und Scheissefressen
Von: Wolf (infox@common-sense.tk) [Profil]
Datum: 05.10.2002 22:06
Message-ID: <annh6j$euhkn$2@ID-8505.news.dfncis.de>
Newsgroup: de.soc.menschenrechte
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Speichellecken und Scheissefressen Im Namen der Republik erschien am 4.2.2002 ein letztinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Wien im Fall von Colin Goldners Buch "Dalai Lama - Fall eines Gottkönig". In diesem war der Autor mit dem Dalai Lama und dem Tibetischen Buddhismus sehr hart und polemisch umgegangen. In U&W Nr. 31, 1/2000, S.72-73 war das Buch Goldners in einer Rezension unter dem Titel "Speichellecken und Scheißefressen" kritisiert worden. Der provokante Titel war gewählt worden, da Goldner behauptet hatte, tibetische Mönche und Lamas hielten diese beiden Eigenschaften als "Ausdruck eines höheren Bewusstseins." Goldner klagte die Zeitschrift Ursache&Wirkung bezüglich folgender drei Passagen, die in dem kritischen Artikel erschienen: 1. "Sie (Colin Goldner A.d.R.) schreiben über die Probleme Tibets, wie ein überzeugter Neo-Nazi wohl über die Probleme Israels schreiben würde." 2. "Der klinisch-psychologische Blick Goldners ist eindeutig rassistisch. So wie Nazis die Juden verunglimpften und nichts, aber schon gar nichts Menschliches und Liebenswertes an ihnen ließen, geht Goldner mit den Tibetern um." 3. "Ich bin überzeugt, Sie glauben, was Sie schreiben: wenn ich Sie lese, sehe ich einen verblendeten Fanatiker." Während das Erstgericht zwar den letzten Satz unbeanstandet ließ und U&W die Aussage, sie sehe in Goldner einen "verblendeten Fanatiker", nicht verbot, wurde U&W wegen der ersten beiden Aussagen zu Einziehung der restlichen Auflage, der Urteilsveröffentlichung und der Zahlung von 60.000,- ATS verurteilt. In der Urteilsbegründung des Erstgerichtes hieß es: aus den oben zitierten Passagen der Buchbesprechung "entnehme der Leser unzweideutig den Vorwurf rassistischer und neo-nazistischer, ja den historischen Nazis vergleichbarer Denk- und Verhaltensweisen und ebensolcher Denk- und Verhaltensmuster" Goldners. Dieser würde durch die Buchbesprechung "klar zumindest in die Nähe des Nationalsozialismus und der Neo-Nazis gerückt." Nun hatte U&W durch die Kritik an Goldners Buch diesen nicht in die Nähe von Neo-Nazis gerückt, ihn aber in Hinblick auf seine rassistischen Bemerkungen über die Tibeter mit der Denk- und Schreibweise von Neo-Nazis verglichen. Dieser Ansicht schloss sich nun das Höchstgericht insofern an, als es Goldners Klage in allen Punkten abwies und das Urteil des Erstgerichts zur Gänze aufhob. In der Begründung schrieb das Oberlandesgericht: Die Auszüge aus Goldners Buch seien zu Recht als "vulgär vereinfachend" zu bezeichnen, "sodass ihnen mit umso schärferer Kritik begegnet werden darf." Und weiter heißt es: "Auch die unbestrittene pauschale Bezeichnung der Tibeter als menschenverachtend, raffgierig und skrupellos durch den Antragsteller (Goldner A.d.R.) lässt die Beurteilung seiner Beschreibung der Tibeter als rassistisch und damit auch den Vergleich mit der Sicht des Nazis über die Juden zu." Damit ist ein langwieriger und kostenintensiver Prozess zu Ende gegangen. Völlig beendet ist er noch nicht, da Goldner zusätzlich auch vor einem zweiten Wiener Gericht geklagt hat. Hier ist zwar seine Klage ebenfalls bezüglich zwei der insgesamt drei eingeklagten Passagen abgewiesen worden, das endgültige Letzturteil steht in diesem zweiten Prozess jedoch noch aus. Auszug aus U&W http://www.ursache.at/redaktion.nsf/ -- In Peace Wolf Freiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden, der Andersdenkenden die Freiheit lassen will. http://common-sense.tk http://gerechterewelt.tk[ Auf dieses Posting antworten ]
