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Speichellecken und Scheissefressen

Von: Wolf (infox@common-sense.tk) [Profil]
Datum: 05.10.2002 22:06
Message-ID: <annh6j$euhkn$2@ID-8505.news.dfncis.de>
Newsgroup: de.soc.menschenrechte
Speichellecken und Scheissefressen


Im Namen der Republik erschien am 4.2.2002 ein letztinstanzliches Urteil des
Oberlandesgerichts Wien im Fall von Colin Goldners Buch "Dalai Lama - Fall
eines Gottkönig". In diesem war der Autor mit dem Dalai Lama und dem
Tibetischen Buddhismus sehr hart und polemisch umgegangen. In U&W Nr. 31,
1/2000, S.72-73 war das Buch Goldners in einer Rezension unter dem Titel
"Speichellecken und Scheißefressen" kritisiert worden. Der provokante
Titel
war gewählt worden, da Goldner behauptet hatte, tibetische Mönche und Lamas
hielten diese beiden Eigenschaften als "Ausdruck eines höheren
Bewusstseins." Goldner klagte die Zeitschrift Ursache&Wirkung bezüglich
folgender drei Passagen, die in dem kritischen Artikel erschienen:

1. "Sie (Colin Goldner A.d.R.) schreiben über die Probleme Tibets, wie ein
überzeugter Neo-Nazi wohl über die Probleme Israels schreiben würde."

2. "Der klinisch-psychologische Blick Goldners ist eindeutig rassistisch. So
wie Nazis die Juden verunglimpften und nichts, aber schon gar nichts
Menschliches und Liebenswertes an ihnen ließen, geht Goldner mit den
Tibetern um."

3. "Ich bin überzeugt, Sie glauben, was Sie schreiben: wenn ich Sie lese,
sehe ich einen verblendeten Fanatiker."

Während das Erstgericht zwar den letzten Satz unbeanstandet ließ und U&W
die
Aussage, sie sehe in Goldner einen "verblendeten Fanatiker", nicht verbot,
wurde U&W wegen der ersten beiden Aussagen zu Einziehung der restlichen
Auflage, der Urteilsveröffentlichung und der Zahlung von 60.000,- ATS
verurteilt. In der Urteilsbegründung des Erstgerichtes hieß es: aus den oben
zitierten Passagen der Buchbesprechung "entnehme der Leser unzweideutig den
Vorwurf rassistischer und neo-nazistischer, ja den historischen Nazis
vergleichbarer Denk- und Verhaltensweisen und ebensolcher Denk- und
Verhaltensmuster" Goldners. Dieser würde durch die Buchbesprechung "klar
zumindest in die Nähe des Nationalsozialismus und der Neo-Nazis gerückt."

Nun hatte U&W durch die Kritik an Goldners Buch diesen nicht in die Nähe von
Neo-Nazis gerückt, ihn aber in Hinblick auf seine rassistischen Bemerkungen
über die Tibeter mit der Denk- und Schreibweise von Neo-Nazis verglichen.
Dieser Ansicht schloss sich nun das Höchstgericht insofern an, als es
Goldners Klage in allen Punkten abwies und das Urteil des Erstgerichts zur
Gänze aufhob. In der Begründung schrieb das Oberlandesgericht: Die Auszüge
aus Goldners Buch seien zu Recht als "vulgär vereinfachend" zu bezeichnen,
"sodass ihnen mit umso schärferer Kritik begegnet werden darf." Und weiter
heißt es: "Auch die unbestrittene pauschale Bezeichnung der Tibeter als
menschenverachtend, raffgierig und skrupellos durch den Antragsteller
(Goldner A.d.R.) lässt die Beurteilung seiner Beschreibung der Tibeter als
rassistisch und damit auch den Vergleich mit der Sicht des Nazis über die
Juden zu."

Damit ist ein langwieriger und kostenintensiver Prozess zu Ende gegangen.
Völlig beendet ist er noch nicht, da Goldner zusätzlich auch vor einem
zweiten Wiener Gericht geklagt hat. Hier ist zwar seine Klage ebenfalls
bezüglich zwei der insgesamt drei eingeklagten Passagen abgewiesen worden,
das endgültige Letzturteil steht in diesem zweiten Prozess jedoch noch aus.

Auszug aus U&W
http://www.ursache.at/redaktion.nsf/


--
In Peace
Wolf

Freiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden,
der Andersdenkenden die Freiheit lassen will.
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