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Weitere Urteile gegen PC-Rundfunkgebühren

Von: Friedrich Bartel (frbartel@hotmail.com) [Profil]
Datum: 19.12.2008 11:28
Message-ID: <gift1c$l73$1@news.albasani.net>
Newsgroup: de.soc.medien.rundfunkfinanzierung
Internetfähige PCs unterliegen nicht der
Rundfunkgebührenpflicht, wenn sie nicht für den Empfang von
Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden.

"Der Gesetzgeber muss nun endlich Abschied nehmen vom
antiquierten Anknüpfen der Rundfunkgebührenpflicht an das
Bereithalten eines Empfangsgeräts", sagte nun Fritz G. Dreesen,
Vorsitzender des IHA.

Wie man den Gesetzgeber kennt, gibt der so schnell nichts her,
womit sich Geld eintreiben läßt.

http://www.heise.de/newsticker/Weitere-Urteile-gegen-PC-Rundfunkgebuehren--/meldung/120703

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