Weitere Urteile gegen PC-Rundfunkgebühren
Von: Friedrich Bartel (frbartel@hotmail.com) [Profil]
Datum: 19.12.2008 11:28
Message-ID: <gift1c$l73$1@news.albasani.net>
Newsgroup: de.soc.medien.rundfunkfinanzierung
Datum: 19.12.2008 11:28
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Internetfähige PCs unterliegen nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn sie nicht für den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden. "Der Gesetzgeber muss nun endlich Abschied nehmen vom antiquierten Anknüpfen der Rundfunkgebührenpflicht an das Bereithalten eines Empfangsgeräts", sagte nun Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des IHA. Wie man den Gesetzgeber kennt, gibt der so schnell nichts her, womit sich Geld eintreiben läßt. http://www.heise.de/newsticker/Weitere-Urteile-gegen-PC-Rundfunkgebuehren--/meldung/120703[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Armîin_Wolf (19.12.2008 11:48)
