Sohn wird bald 18 - was ist zu veranlassen?
Von: Martin Borczin (mgorcnospamzi@googlemail.com) [Profil]
Datum: 27.04.2008 12:15
Message-ID: <fv13p7$jt$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.familie.vaeter
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Hallo, mein bei der Ex lebendes "Kind" wird bald 18. Er wird im Sommer die Schule verlassen (wenn überhaupt mit Hauptschulabschluss) und hat dann die Wahl zwischen Sozialschmarotzer und unbezahlter Ausbildung. (Wobei er zu ersterem neigt. An dieser Stelle "vielen Dank" an Mutter und die berliner Jugendamtsmafia, die *trotz* gemeinsamem Sorgerecht erfolgreich und systematisch immer ziemlich genau das Gegenteil von dem, was ich an Wünschen, Anregungen etc. für ihn hatte, umgesetzt haben!) Wird der mir vom Gericht eingetragene Titel dann auf meinen Sohn überschrieben? Wer rechnet dann den Unterhalt aus? Bleibt das JA zuständig? Oder wäre ein Termin beim Anwalt für die Unterhaltsberechnung + Änderung/evtl. sogar Löschung des Titels sinnvoll? Was habe ich diesbezüglich sonst noch zu beachten? Würde es aus rechtlicher Sicht Sinn machen, das Sorgerecht vor dem 18. Geburtstag abzugeben? An dieser Stelle schon mal vielen Dank für sachdienliche Antworten! MfG Martin -- Für eine PM an mich "nospam" löschen.[ Auf dieses Posting antworten ]
