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Sohn wird bald 18 - was ist zu veranlassen?

Von: Martin Borczin (mgorcnospamzi@googlemail.com) [Profil]
Datum: 27.04.2008 12:15
Message-ID: <fv13p7$jt$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.familie.vaeter
Hallo,

mein bei der Ex lebendes "Kind" wird bald 18. Er wird im Sommer die
Schule verlassen (wenn überhaupt mit Hauptschulabschluss) und hat dann
die Wahl zwischen Sozialschmarotzer und unbezahlter Ausbildung. (Wobei
er zu ersterem neigt. An dieser Stelle "vielen Dank" an Mutter und die
berliner Jugendamtsmafia, die *trotz* gemeinsamem Sorgerecht erfolgreich
und systematisch immer  ziemlich genau das Gegenteil von dem, was ich an
Wünschen, Anregungen etc. für ihn hatte, umgesetzt haben!) Wird der mir
vom Gericht eingetragene Titel dann auf meinen Sohn überschrieben? Wer
rechnet dann den Unterhalt aus? Bleibt das JA zuständig? Oder wäre ein
Termin beim Anwalt für die Unterhaltsberechnung + Änderung/evtl. sogar
Löschung des Titels sinnvoll? Was habe ich diesbezüglich sonst noch zu
beachten?

Würde es aus rechtlicher Sicht Sinn machen, das Sorgerecht vor dem 18.
Geburtstag abzugeben?

An dieser Stelle schon mal vielen Dank für sachdienliche Antworten!

MfG
Martin
--
Für eine PM an mich "nospam" löschen.

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