Absetzbarkeit Detektivkosten
Datum: 21.02.2008 20:55
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Newsgroup: de.soc.familie.vaeter
Moin moin liebe Vätergemeinde :) Weiß jemand zufällig aktuelle Urteile/Fälle, wo diese enorme Detektivkosten im Erfolgsfall *gesamt* von der Gegenseite eingefordert werden konnten, sofern diese von Relevanz waren (sei es Erwerb oder Partnerschaft oder andere einkommensrelevante Tatsachen), die man nachlesen könnte? Wären diese Kosten so hoch, daß man sie nicht im Gesamten der Gegenseite "aufbrummen" könnte- wäre eigentlich ein steuerliches Absetzen möglich? Nur mal so aus reiner Neugier fragend... -- Gruss Sebastian[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Eric Svensson (21.02.2008 23:50)
