Einstufung in höhere Gruppe der Düsseldorfer Tabelle
Von: arndt.steffens@kabelbw.de [Profil]
Datum: 08.11.2007 13:10
Message-ID: <1194522901.515021.320680@i13g2000prf.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.familie.vaeter
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Hallo zusammen, in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle steht: -------------------------------------------------------------------- "Sie weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen." -------------------------------------------------------------------- Ich habe meine Frau mit einer Einmahlzahlung abgefunden. Jetzt sagt die Anwältin meiner Frau: Da ich keinen Ehegattenunterhalt mehr zahle, müsse ich in der Tabelle eine Stufe höher eingestuft werden. Wie seht ihr das?[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Andreas Viehrig (09.11.2007 11:15)
- Friedrich Sieker (09.11.2007 11:15)
- Désirée Meier (12.11.2007 13:20)
