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Einstufung in höhere Gruppe der Düsseldorfer Tabelle

Von: arndt.steffens@kabelbw.de [Profil]
Datum: 08.11.2007 13:10
Message-ID: <1194522901.515021.320680@i13g2000prf.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.familie.vaeter
Hallo zusammen,

in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle steht:

--------------------------------------------------------------------
"Sie weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen
gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigen.

Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind
Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen
angemessen."
--------------------------------------------------------------------


Ich habe meine Frau mit einer Einmahlzahlung abgefunden. Jetzt sagt
die
Anwältin meiner Frau: Da ich keinen Ehegattenunterhalt mehr zahle,
müsse ich
in der Tabelle eine Stufe höher eingestuft werden.

Wie seht ihr das?

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