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Wird deutsches Recht vermittelbar für Ausländer?

Von: Walter Keim (walter.keim@gmail.com) [Profil]
Datum: 20.08.2007 16:19
Message-ID: <1187619589.788906.14960@57g2000hsv.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.familie.misc
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,


ich beziehe mich auf Ihren Brief an den Vorsitzenden der
Familienministerkonferenz im Bezug auf das JUGENDAMT vom 15.2.07
(Anlage A).
In letzter Zeit sind von Regierungsmitgliedern und Botschaften
anderer
Staaten sowie Abgeordneten des Europaparlaments einige brisante Fälle
von
internationalen Kindschaftskonflikten an Sie herangetragen worden.
Zur
Unterstützung bei der Lösung internationaler Kindschaftskonflikte
wurde in
Jahr 2000 beim Bundesministerium der Justiz der Arbeitsstab Kind (AS
Kind)
geschaffen. Sie empfehlen den Einsatz vom Mediatoren.


Dieser Vorschlag greift zu kurz. Menschenrechtsverletzungen der
deutschen
Justiz sind Bürgern aus anderen Ländern insbesondere dem europäischen
"Raums
der Freiheit" (KOM (2002) 247) nicht vermittelbar. Der
Menschenrechtsbeauftragte des Europarates hat Deutschland besucht und
am
11.7.07 seinen Bericht publiziert (Anlage B). Dabei empfiehlt er u.
a.:


a.. Laut Punkt 35 die Bundesländer Richter und Ankläger in der
Europäischen Menschenrechtskonvention geschult werden.
b.. Der Menschenrechtskommissar bedauert auch in Punkt 35, dass
Menschenrechte in der juristischen
Ausbildung meist freiwillig sind und fordert das Justizministerium
auf im
Europaratsprogramm für "Human Rights Education for Legal
Professionals (HELP)" aktiv mitzuarbeiten.
c.. Empehlung 3: die Unabhängigkeit außergerichtlicher
Beschwerdeorgane,
soweit möglich, fördern und sicherstellen, dass Beschwerden auf der
Grundlage klarer Verfahren behandelt werden;
d.. Empfehlung 5: das Mandat des Deutschen Instituts für
Menschenrechte im
Hinblick auf strukturelle und objektive Überwachung und bezüglich
seiner
beratenden Rolle im Prozess der Ausarbeitung von
menschenrechtsrelevanten
Rechtsvorschriften stärken;
e.. Empfehlung 9: den nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" als
einen
koordinierten Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des
Schutzes der
Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und
die
Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre
Erreichung
entwickeln;
Nach Durchführung dieser Massnahmen werden die Entscheidungen der
deutschen
Justiz vermittelbar werden.


Ein Beispiel arroganter Ignoranz gegenüber Menschenrechten ist MEP
Wieland,
der Parteifreund von Ministerpräsident Öttinger des Nachfolgers von
"furchbaren Juristen" Filbinger.


Viele Petitionsverfahren sind beim Petitionsausschuss des
Europäischen
Parlaments gegen deutsche Jugendämter anhängig insbesondere die
Sitzung vom
7. Juni 2007 (Anlage 1). Dabei wird MEP Wieland so zitiert:


"Der deutsche Abgeordnete (Rainer Wieland) regte die Einholung
eines
rechtsvergleichenden Gutachtens über die deutsche Rechtslage und der
anderer
Staaten an. Er sagte, Deutschland, das der Europäische Gerichtshof
für
Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet,
Abhilfe zu
schaffen." (Anlage 2). "Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte, er als
Jurist
kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und Deutschlands Kinder- und
Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend
da."
(Anlage 3)


Dass Deutsche Gerichte und Behörden angeblich nicht verpflichtet sind
Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu
berücksichtigen verstößt gegen Artikel 46 der EMRK:


"Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen
Rechtssachen, in
denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu
befolgen."


Beispielsweise wurde am 08.04.2004 im Eilverfahren in der Rechtssache
HAASE
gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02)
Menschenrechtsverletzungen festgestellt und 53000 Euro Erstattung
zugesprochen. Allerdings gab das Jugendamt nur 2 der 7 Kinder zurück
(Anlage
11). Anfang 2007 starb eine 14 jährige Tochter in der Obhut des
Jugendamts
unter mysteriösen Umständen nach 2 Selbstmordversuchen. Sie war gegen
das
Herausreißen aus der eigenen Familie, da sie verstand, dass es dafür
keinen
Grund gab. Jahrelang wird die Familie Psychoterror ausgesetzt. Nach
ca. 4,5
Jahren Fremdunterbringung werden die Töchter Anna und Sandra in die
Familie
Haase zurückgeführt und berichten dann davon, dass ihnen in der Obhut
des
Jugendamtes während der Fremdplatzierung erzählt und vorgetäuscht
wurde,
dass ihre Eltern bereits tot seien. Wo bleibt hier das Wohl der
Kinder, das
als Rechtfertigung für diese Übergriffe genannt wird?


Dabei sind die zahlreichen Verurteilungen bezüglich Artikel 8 EGMR
(Familienleben) nur die Spitze des Eisberges. Auch bei den
Menschenrechten
Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit und
faires
Verfahren liegen zahlreiche Verurteilungen vor. Der erste Direktor
des
Deutschen Instituts für Menschenrechte zurücktreten musste, weil er
auch
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland untersuchen wollte. Deshalb
habe
ich das selber untersucht. Eine Petition mit den Gefundenen
Menschenrechtsverletzungen (Anlage 4) wurde vom Petitionsausschuss
des
deutschen Bundestages unterschlagen und ca. 20 deutsche staatliche
Stellen
haben nie geantwortet, als ich das übersandte.  Deshalb habe ich das
auf
meiner Internetseite veröffentlicht (Anlage 3).


Gesamter Brief: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0708bmj.htm


--
Walter Keim
ECHR Appl. No. 31583/07:
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/egmr-klage-en.htm
Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05:
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm


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