Wird deutsches Recht vermittelbar für Ausländer?
Von: Walter Keim (walter.keim@gmail.com) [Profil]
Datum: 20.08.2007 16:19
Message-ID: <1187619589.788906.14960@57g2000hsv.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.familie.misc
Datum: 20.08.2007 16:19
Message-ID: <1187619589.788906.14960@57g2000hsv.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.familie.misc
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries, ich beziehe mich auf Ihren Brief an den Vorsitzenden der Familienministerkonferenz im Bezug auf das JUGENDAMT vom 15.2.07 (Anlage A). In letzter Zeit sind von Regierungsmitgliedern und Botschaften anderer Staaten sowie Abgeordneten des Europaparlaments einige brisante Fälle von internationalen Kindschaftskonflikten an Sie herangetragen worden. Zur Unterstützung bei der Lösung internationaler Kindschaftskonflikte wurde in Jahr 2000 beim Bundesministerium der Justiz der Arbeitsstab Kind (AS Kind) geschaffen. Sie empfehlen den Einsatz vom Mediatoren. Dieser Vorschlag greift zu kurz. Menschenrechtsverletzungen der deutschen Justiz sind Bürgern aus anderen Ländern insbesondere dem europäischen "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) nicht vermittelbar. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates hat Deutschland besucht und am 11.7.07 seinen Bericht publiziert (Anlage B). Dabei empfiehlt er u. a.: a.. Laut Punkt 35 die Bundesländer Richter und Ankläger in der Europäischen Menschenrechtskonvention geschult werden. b.. Der Menschenrechtskommissar bedauert auch in Punkt 35, dass Menschenrechte in der juristischen Ausbildung meist freiwillig sind und fordert das Justizministerium auf im Europaratsprogramm für "Human Rights Education for Legal Professionals (HELP)" aktiv mitzuarbeiten. c.. Empehlung 3: die Unabhängigkeit außergerichtlicher Beschwerdeorgane, soweit möglich, fördern und sicherstellen, dass Beschwerden auf der Grundlage klarer Verfahren behandelt werden; d.. Empfehlung 5: das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Hinblick auf strukturelle und objektive Überwachung und bezüglich seiner beratenden Rolle im Prozess der Ausarbeitung von menschenrechtsrelevanten Rechtsvorschriften stärken; e.. Empfehlung 9: den nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" als einen koordinierten Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickeln; Nach Durchführung dieser Massnahmen werden die Entscheidungen der deutschen Justiz vermittelbar werden. Ein Beispiel arroganter Ignoranz gegenüber Menschenrechten ist MEP Wieland, der Parteifreund von Ministerpräsident Öttinger des Nachfolgers von "furchbaren Juristen" Filbinger. Viele Petitionsverfahren sind beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gegen deutsche Jugendämter anhängig insbesondere die Sitzung vom 7. Juni 2007 (Anlage 1). Dabei wird MEP Wieland so zitiert: "Der deutsche Abgeordnete (Rainer Wieland) regte die Einholung eines rechtsvergleichenden Gutachtens über die deutsche Rechtslage und der anderer Staaten an. Er sagte, Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen." (Anlage 2). "Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte, er als Jurist kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und Deutschlands Kinder- und Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend da." (Anlage 3) Dass Deutsche Gerichte und Behörden angeblich nicht verpflichtet sind Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu berücksichtigen verstößt gegen Artikel 46 der EMRK: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen." Beispielsweise wurde am 08.04.2004 im Eilverfahren in der Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) Menschenrechtsverletzungen festgestellt und 53000 Euro Erstattung zugesprochen. Allerdings gab das Jugendamt nur 2 der 7 Kinder zurück (Anlage 11). Anfang 2007 starb eine 14 jährige Tochter in der Obhut des Jugendamts unter mysteriösen Umständen nach 2 Selbstmordversuchen. Sie war gegen das Herausreißen aus der eigenen Familie, da sie verstand, dass es dafür keinen Grund gab. Jahrelang wird die Familie Psychoterror ausgesetzt. Nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung werden die Töchter Anna und Sandra in die Familie Haase zurückgeführt und berichten dann davon, dass ihnen in der Obhut des Jugendamtes während der Fremdplatzierung erzählt und vorgetäuscht wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien. Wo bleibt hier das Wohl der Kinder, das als Rechtfertigung für diese Übergriffe genannt wird? Dabei sind die zahlreichen Verurteilungen bezüglich Artikel 8 EGMR (Familienleben) nur die Spitze des Eisberges. Auch bei den Menschenrechten Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit und faires Verfahren liegen zahlreiche Verurteilungen vor. Der erste Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte zurücktreten musste, weil er auch Menschenrechtsverletzungen in Deutschland untersuchen wollte. Deshalb habe ich das selber untersucht. Eine Petition mit den Gefundenen Menschenrechtsverletzungen (Anlage 4) wurde vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages unterschlagen und ca. 20 deutsche staatliche Stellen haben nie geantwortet, als ich das übersandte. Deshalb habe ich das auf meiner Internetseite veröffentlicht (Anlage 3). Gesamter Brief: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0708bmj.htm -- Walter Keim ECHR Appl. No. 31583/07: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/egmr-klage-en.htm Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm[ Auf dieses Posting antworten ]
