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Jugendamtsterror im Fall Haase

Von: Vachus Complex (akahhr@yahoo.com) [Profil]
Datum: 31.05.2007 09:37
Message-ID: <465e7b20$0$13862$ba620e4c@news.skynet.be>
Newsgroup: soc.culture.german de.soc.familie.kinder
Stellungnahme Jugendamtsterror im Fall Haase

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Bernd Michael Uhl
Germany


Armin Laschet
Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration
Ministerium für Generationen, Familie,
Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Fax 0211 86185-4444
info@mgffi.nrw.de- http://www.mgffi.nrw.de/


Kassel, Germany,
31 Mai 2007


Offizielle Stellungnahme des Ministeriums für Generationen, Familie,
Frauen und Integration zu den Verfahrensweisen der Mitarbeiter des
Jugendamtes Münster im Zusammenhang mit dem Tod des Kindes Lisa Marie Haase
an den zuständigen Minister von Nordrhein-Westfalen Herrn Armin Laschet

Sehr geehrter Herr Armin Laschet,

Es ergeht hiermit die Anforderung für eine offizielle Stellungnahme des
Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration zu den
Verfahrensweisen der Mitarbeiter des Jugendamtes Münster im Zusammenhang mit
dem Tod des Kindes Lisa Marie Haase.

Dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration wird
aufgegeben, die vorliegende Anforderung einer offiziellen Stellungnahme und
deren Bearbeitung im Internet-Auftritt http://www.mgffi.nrw.de/
ordnungsgemäß zu veröffentlichen. Im Fall Haase missbraucht das Jugendamt
Münster das Wächteramt des Staates in besonderer Weise. Das Handeln des
Jugendamtes Münster im Fall Hasse steht einem Handlungskonzept mit
Maßnahmen, die den Anspruch von Kindern auf verlässliche Hilfe verbessern,
diametral entgegen. Das Handeln des Jugendamtes Münster wird somit direkt
zur Gefährdung des Kindeswohls.

Die Sachverhalte:

Tathergang beim Jugendamt Münster

Die hierin beschuldigten im Fall Haase involvierten Sachbearbeiter des
Jugendamtes Münster begehen den Straftatbestandes des Mordes mit
Hinterlist und mit einem planvollen Vorgehen aus niedrigen Beweggründen -
hier dem niederen Motiv der Rachsucht.

Rachemotiv des Jugendamtes Münster sind sowohl die Verurteilung der
Menschenrechtsverletzungen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte (EGMR) des Europarates in Straßburg in der
Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) vom
8.
April 2004 als auch die wiederholt in der Medienberichterstattung und im
die Internet öffentlich gemachte scharfe Kritik an den Entscheidungen
und Verhaltensweisen des Jugendamtes Münster.

Aus Rache nach den breitem öffentlichen dargestellten und diskutierten
Fehlverhalten des Jugendamtes, gibt sich das Jugendamt bzw. dessen
Mitarbeiter und Leitung in der Reaktion betont uneinsichtig. Das Jugendamt
verweigert jede gesunde Kooperation zur Abhilfe und Entschädigung der
Missstände, aber auch jede gesunde Kooperation gegenüber der durch
missbräuchliche Jugendamtshandeln betroffenen und geschädigten Familie. Bis
zum heutigen stehen die offiziellen Entschuldigungen für das
jugendamtliche Fehlverhalten aus.

Der jugendamtliche Eingriff in die Rechte des Privat- und des
Familienlebens war dem sogenannten offiziellen "Kindeswohl" nicht
angemessen,
das angeblich von den deutschen Behörden verfolgt wurde und verursachte
den Tod des Kindes Lisa Marie.

Das Agieren der hier beschuldigten Leitung des Jugendamtes Münster
erfüllt mehrere objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale des
Mord-Straftatbestandes.

Die Arg- und Wehrlosigkeit des minderjährigen Opfers Lisa Marie Haase
unter der Inobhutnahme des Jugendamtes ist gegeben. Das Mordopfer Lisa
Marie Haase hat mit ihrem eindeutigen Verhalten während ihrer
Fremdplatzierung nachweislich mehrfach die Rückkehr in ihre Ursprungsfamilie
gefordert. Das Jugendamt Münster verweigerte jedoch mehrfach ihre
Rückführung; und dies selbst nach dem zuvor benannten EGMR-Urteil aus 2004.
Lisa
Marie starb dann in Obhut des Jugendamtes unter mysteriösen Umständen
Anfang 2007.

Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Heimtücke" ist gegeben. Ohne Wissen
der Eltern erstellte ein vom Jugendamt Münster beauftragter Gutacher ein
Gutachten über die Familie. Das hier beschuldigte Jugendamt Münster
beabsichtigte, damit die Herausnahme der Kinder aus der Familie Haase zu
begründen und dann in 2001vollziehen zu können.

Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Grausamkeit" ist erfüllt. Das
Jugendamt Münster setzte und setzt die wehrlosen und arglosen Kinder der
Familie Haase vorsätzlich körperlichen und seelischen Qualen aus.
Obwohl die schwere Traumatisierung der herausgenommenen und
fremduntergebrachten Kindern eindeutig bekannt ist, verweigert das Jugendamt
Münster die Herausgabe der Kinder zu deren Rückführung in die
Ursprungsfamilie; und dies selbst nach den vom EGMR festgestellten
Menschenrechtsverletzungen, die  durch die involvierten deutschen
juristischen und
sozialen Behörden - hier dem Jugendamt - begangen wurden
Bei Maurice Haase ist während seiner Fremdplatzierung auffälliges
hochaggressives Verhalten zu beobachten. Bei Nico Haase findet während
seiner Fremdplatzierung ein sechsmonatiger Aufenthalt in geschlossener
Jugendpsychiatrie statt. Bei Lisa waren in der Obhut des Jugendamtes während
ihrer Fremdplatzierung bereits zwei Selbstmordversuche zur Kenntnis zu
nehmen.

Dennoch reagierte das Jugendamt Münster mit vorsätzlicher Ignoranz der
zwei Suizidversuche von Lisa während der Fremdunterbringung und hielt
gleichzeitig die vorsätzliche Verweigerung der Kindesrückführung
aufrecht. Das Verhalten des Jugendamtes Münster ist als seelische
Grausamkeit
zu benennen. Diese vorsätzlich jugendamtsseitig ausgeübte seelische
Grausamkeit ist als Ursache der seelischen Qualen zu benennen, die zu
Gesundheitsbeeinträchtigungen und letztendlich zum Tot des Kindes Lisa
Marie Haase geführt haben; insbesondere nach der endgültig begangenen
Rückführungsverweigerung durch die im Fall Haase involvierten Sachbearbeiter
des Jugendamtes Münster.

Weitere Belege für die Ausübung seelischer Grausamkeiten zum
Verursachen seelischer Qualen der betroffenen Kinder ist der
Lebenssachverhalt,
dass nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung die Töchter Anna und Sandra
in die Familie Haase zurückgeführt werden und dann davon berichten,
dass ihnen in der Obhut des Jugendamtes während der Fremdplatzierung
erzählt und vorgetäuscht wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien.
Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Grausamkeit" ist erfüllt, da die Stadt
Münster die Rechnung für die Beerdigung des durch das Jugendamt Münster
zurückgehaltene Kind und unter der Obhut des Jugendamtes Münster zu
Tode gekommene Kind Lisa Marie Haase der Herkunftsfamilie übersendet.
Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Ermöglichung und Verdeckung einer
Straftat" ist erfüllt. Offensichtlich dient der jahrelang betriebene
systematische behördliche Psychoterror dazu, um von Straftaten im Amt durch
Mitarbeiter des Jugendamtes Münster abzulenken und dies zu vertuschen.
Es ist bekannt, dass im Scheidungsverfahren der Kindesmutter Cornelia
Haase der Ehemann ein Verhältnis mit der zuständigen Sachbearbeiterin
des Jugendamtes Münster hatte.

Die entsprechende Jugendamtsmitarbeiterin hätte auf Grund des
Interessenskonfliktes und Befangenheit den Fall Haase und die Fallbetreuung
an
andere Sachbearbeiter bzw. an eine andere Behörde oder NRO abgeben
müssen. Das Jugendamt Münster hätte das zuständige Familiengericht
dementsprechend ordnungsgemäß in Kenntnis setzen müssen. Das hier
beschuldigte
Jugendamt Münster hat aber vorsätzlich alles unterlassen, um bestehenden
Interessenskonflikt offen zu legen und der klaren Befangenheit
abzuhelfen.

Im Jahr 2001, erfolgte die Kindesherausnahme von sieben Kinder aus der
Familie Haase im Nachlauf eines Scheidungsverfahren von 1995, in dem
die für den Fall zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes Münster ein
Verhältnis mit dem Ehemann aus dem Scheidungsverfahren hatte. Die
Kindesherausnahme und deren Aufrechterhaltung ist im Kontext der Verdeckung
von Straftaten als Vertuschungstat zu sehen.

Es besteht der Straftatbestand der "Vorteilsannahme" durch die
Amtsträgerin vom Jugendamt Münster, indem sie sich den Vorteil davon
versprach,
die Betreuung von den Kindern zu übernehmen, für die der Ehemann -
nunmehr mit ihr selbst in Beziehung stehend - im Scheidungsverfahren mit
Hilfe ihrer Amtsträgerin-Empfehlungen die Sorgerechtsübertragungen
beantragte.

Es besteht der Straftatbestand der "Bestechlichkeit", indem die
Amtsträgerin vom Jugendamt Münster Gegenleistungen in Form von sexueller
Beziehung mit dem Ehemann aus dem Scheidungsverfahren erhält, um dann in
einer pflichtwidrigen Diensthandlung Interessenskonflikt und Befangenheit
nicht ordnungsgemäß abzuhandeln. Die Amtsträgerin vom Jugendamt
Münster
nutzt auf diese Weise den jugendamtlichen Beitrag im entsprechenden
Scheidungsverfahren zur  Beeinflussung des Sorgerechtsverfahren zu ihren
eigenen Gunsten bzw. zu Gunsten des Ehemannes - nunmehr mit ihr selbst
in Beziehung stehend.

Es besteht des weiteren der Amtsdelikt-Straftatbestand der
Falschbeurkundung im Amt, indem die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster
gezielte
Falschaussagen über die Kindesmutter Cornelia Haase machte und
veranlasste. Die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster nutzt auf diese Weise
den
jugendamtlichen Beitrag im entsprechenden Scheidungsverfahren zur
Beeinflussung des Sorgerechtsverfahren zu ihren eigenen Gunsten bzw. zu
Gunsten
des Ehemannes - nunmehr mit ihr selbst in Beziehung stehend.
Das Jugendamt selbst wird mit seinem dokumentierten Verhalten im Fall
Haase vorsätzlich zur Kindeswohlgefährdung, indem es in einer sturen und
ungerechtfertigten Art und Weise auf die unzulässige und
menschenrechtsverletzende Trennung des Kindes Lisa Marie von der elterlichen
Familie
Haase besteht. Das Jugendamt Münster ist für den Tod von Lisa Marei
Haase zur Verantwortung zu ziehen.

Und all dies für die selbstsüchtigen "Kindeswohl"-Gründe, die
unkorrekten Verhaltensweisen von Mitarbeitern des Jugendamtes Münster zu
decken
Im vorliegenden Fall der missbräuchlichen Kinderschutzpraxis, versagt
das Jugendamt dabei, seine Verpflichtungen zu erfüllen; versagt das
Jugendamt dabei, den Bedürfnissen des Kindes durch die vorsätzliche
Verletzung aller Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen.
Die Kindesherausnahme mit Fremdplatzierung und deren
Aufrechterhaltungen, die die Ultima Ratio im ethischen  Jugendamtshandeln
sein sollten -
nach dem Gesetz das letzte Mittel als der letzte Ausweg in einem
Interessenkonflikt, wenn zuvor alle sonstigen im ethischen Sinne
vernünftigen
Lösungsvorschläge verworfen wurden - werden hier vom Jugendamt Münster
entgegen dem Kindeswillen zur Rückkehr in die Familie aus persönlichen
Interessenslagen von Mitarbeitern des Jugendamt Münster als erster
Lösungsansatz und nicht als letzter Lösungsansatz gewählt und vollzogen.
Unter vorsätzlicher Verletzung aller Grundsätze der
Verhältnismäßigkeit
zielt das Jugendamt Münster in seinem bewussten Handeln dabei auf
Verluste und Schäden für das Kind ab.

Das Jugendamt Münster begeht vorsätzlich die Missachtung der
elterlichen Sorge entgegen der völkerrechtlichen Verpflichtungen deutscher
Behörden mit der Aufrechterhaltung eines unnötigen staatlichen Eingriffes in
das Familienleben, der zum Tod des zurückgehaltenen Kindes führt.
Die rechtliche Verantwortung für den Mord-Skandal des Jugendamtes
Münster wird in verschiedenen Rechtskanälen weiter zu verfolgen sein.
unquote

--
PGå

It's wonderfoul, it's wonderfoul, it's wonderfoul
goode luck my baby,
it's wonderfoul, it's wonderfoul, it's wonderfoul, I dream of you.
chips, chips, du-du-du-du-du



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