Jugendamtsterror im Fall Haase
Von: Vachus Complex (akahhr@yahoo.com) [Profil]
Datum: 31.05.2007 09:37
Message-ID: <465e7b20$0$13862$ba620e4c@news.skynet.be>
Newsgroup: soc.culture.german de.soc.familie.kinder
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Stellungnahme Jugendamtsterror im Fall Haase ///////////////////////// Bernd Michael Uhl Germany Armin Laschet Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf Fax 0211 86185-4444 info@mgffi.nrw.de- http://www.mgffi.nrw.de/ Kassel, Germany, 31 Mai 2007 Offizielle Stellungnahme des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration zu den Verfahrensweisen der Mitarbeiter des Jugendamtes Münster im Zusammenhang mit dem Tod des Kindes Lisa Marie Haase an den zuständigen Minister von Nordrhein-Westfalen Herrn Armin Laschet Sehr geehrter Herr Armin Laschet, Es ergeht hiermit die Anforderung für eine offizielle Stellungnahme des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration zu den Verfahrensweisen der Mitarbeiter des Jugendamtes Münster im Zusammenhang mit dem Tod des Kindes Lisa Marie Haase. Dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration wird aufgegeben, die vorliegende Anforderung einer offiziellen Stellungnahme und deren Bearbeitung im Internet-Auftritt http://www.mgffi.nrw.de/ ordnungsgemäß zu veröffentlichen. Im Fall Haase missbraucht das Jugendamt Münster das Wächteramt des Staates in besonderer Weise. Das Handeln des Jugendamtes Münster im Fall Hasse steht einem Handlungskonzept mit Maßnahmen, die den Anspruch von Kindern auf verlässliche Hilfe verbessern, diametral entgegen. Das Handeln des Jugendamtes Münster wird somit direkt zur Gefährdung des Kindeswohls. Die Sachverhalte: Tathergang beim Jugendamt Münster Die hierin beschuldigten im Fall Haase involvierten Sachbearbeiter des Jugendamtes Münster begehen den Straftatbestandes des Mordes mit Hinterlist und mit einem planvollen Vorgehen aus niedrigen Beweggründen - hier dem niederen Motiv der Rachsucht. Rachemotiv des Jugendamtes Münster sind sowohl die Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) des Europarates in Straßburg in der Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) vom 8. April 2004 als auch die wiederholt in der Medienberichterstattung und im die Internet öffentlich gemachte scharfe Kritik an den Entscheidungen und Verhaltensweisen des Jugendamtes Münster. Aus Rache nach den breitem öffentlichen dargestellten und diskutierten Fehlverhalten des Jugendamtes, gibt sich das Jugendamt bzw. dessen Mitarbeiter und Leitung in der Reaktion betont uneinsichtig. Das Jugendamt verweigert jede gesunde Kooperation zur Abhilfe und Entschädigung der Missstände, aber auch jede gesunde Kooperation gegenüber der durch missbräuchliche Jugendamtshandeln betroffenen und geschädigten Familie. Bis zum heutigen stehen die offiziellen Entschuldigungen für das jugendamtliche Fehlverhalten aus. Der jugendamtliche Eingriff in die Rechte des Privat- und des Familienlebens war dem sogenannten offiziellen "Kindeswohl" nicht angemessen, das angeblich von den deutschen Behörden verfolgt wurde und verursachte den Tod des Kindes Lisa Marie. Das Agieren der hier beschuldigten Leitung des Jugendamtes Münster erfüllt mehrere objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale des Mord-Straftatbestandes. Die Arg- und Wehrlosigkeit des minderjährigen Opfers Lisa Marie Haase unter der Inobhutnahme des Jugendamtes ist gegeben. Das Mordopfer Lisa Marie Haase hat mit ihrem eindeutigen Verhalten während ihrer Fremdplatzierung nachweislich mehrfach die Rückkehr in ihre Ursprungsfamilie gefordert. Das Jugendamt Münster verweigerte jedoch mehrfach ihre Rückführung; und dies selbst nach dem zuvor benannten EGMR-Urteil aus 2004. Lisa Marie starb dann in Obhut des Jugendamtes unter mysteriösen Umständen Anfang 2007. Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Heimtücke" ist gegeben. Ohne Wissen der Eltern erstellte ein vom Jugendamt Münster beauftragter Gutacher ein Gutachten über die Familie. Das hier beschuldigte Jugendamt Münster beabsichtigte, damit die Herausnahme der Kinder aus der Familie Haase zu begründen und dann in 2001vollziehen zu können. Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Grausamkeit" ist erfüllt. Das Jugendamt Münster setzte und setzt die wehrlosen und arglosen Kinder der Familie Haase vorsätzlich körperlichen und seelischen Qualen aus. Obwohl die schwere Traumatisierung der herausgenommenen und fremduntergebrachten Kindern eindeutig bekannt ist, verweigert das Jugendamt Münster die Herausgabe der Kinder zu deren Rückführung in die Ursprungsfamilie; und dies selbst nach den vom EGMR festgestellten Menschenrechtsverletzungen, die durch die involvierten deutschen juristischen und sozialen Behörden - hier dem Jugendamt - begangen wurden Bei Maurice Haase ist während seiner Fremdplatzierung auffälliges hochaggressives Verhalten zu beobachten. Bei Nico Haase findet während seiner Fremdplatzierung ein sechsmonatiger Aufenthalt in geschlossener Jugendpsychiatrie statt. Bei Lisa waren in der Obhut des Jugendamtes während ihrer Fremdplatzierung bereits zwei Selbstmordversuche zur Kenntnis zu nehmen. Dennoch reagierte das Jugendamt Münster mit vorsätzlicher Ignoranz der zwei Suizidversuche von Lisa während der Fremdunterbringung und hielt gleichzeitig die vorsätzliche Verweigerung der Kindesrückführung aufrecht. Das Verhalten des Jugendamtes Münster ist als seelische Grausamkeit zu benennen. Diese vorsätzlich jugendamtsseitig ausgeübte seelische Grausamkeit ist als Ursache der seelischen Qualen zu benennen, die zu Gesundheitsbeeinträchtigungen und letztendlich zum Tot des Kindes Lisa Marie Haase geführt haben; insbesondere nach der endgültig begangenen Rückführungsverweigerung durch die im Fall Haase involvierten Sachbearbeiter des Jugendamtes Münster. Weitere Belege für die Ausübung seelischer Grausamkeiten zum Verursachen seelischer Qualen der betroffenen Kinder ist der Lebenssachverhalt, dass nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung die Töchter Anna und Sandra in die Familie Haase zurückgeführt werden und dann davon berichten, dass ihnen in der Obhut des Jugendamtes während der Fremdplatzierung erzählt und vorgetäuscht wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien. Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Grausamkeit" ist erfüllt, da die Stadt Münster die Rechnung für die Beerdigung des durch das Jugendamt Münster zurückgehaltene Kind und unter der Obhut des Jugendamtes Münster zu Tode gekommene Kind Lisa Marie Haase der Herkunftsfamilie übersendet. Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Ermöglichung und Verdeckung einer Straftat" ist erfüllt. Offensichtlich dient der jahrelang betriebene systematische behördliche Psychoterror dazu, um von Straftaten im Amt durch Mitarbeiter des Jugendamtes Münster abzulenken und dies zu vertuschen. Es ist bekannt, dass im Scheidungsverfahren der Kindesmutter Cornelia Haase der Ehemann ein Verhältnis mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Jugendamtes Münster hatte. Die entsprechende Jugendamtsmitarbeiterin hätte auf Grund des Interessenskonfliktes und Befangenheit den Fall Haase und die Fallbetreuung an andere Sachbearbeiter bzw. an eine andere Behörde oder NRO abgeben müssen. Das Jugendamt Münster hätte das zuständige Familiengericht dementsprechend ordnungsgemäß in Kenntnis setzen müssen. Das hier beschuldigte Jugendamt Münster hat aber vorsätzlich alles unterlassen, um bestehenden Interessenskonflikt offen zu legen und der klaren Befangenheit abzuhelfen. Im Jahr 2001, erfolgte die Kindesherausnahme von sieben Kinder aus der Familie Haase im Nachlauf eines Scheidungsverfahren von 1995, in dem die für den Fall zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes Münster ein Verhältnis mit dem Ehemann aus dem Scheidungsverfahren hatte. Die Kindesherausnahme und deren Aufrechterhaltung ist im Kontext der Verdeckung von Straftaten als Vertuschungstat zu sehen. Es besteht der Straftatbestand der "Vorteilsannahme" durch die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster, indem sie sich den Vorteil davon versprach, die Betreuung von den Kindern zu übernehmen, für die der Ehemann - nunmehr mit ihr selbst in Beziehung stehend - im Scheidungsverfahren mit Hilfe ihrer Amtsträgerin-Empfehlungen die Sorgerechtsübertragungen beantragte. Es besteht der Straftatbestand der "Bestechlichkeit", indem die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster Gegenleistungen in Form von sexueller Beziehung mit dem Ehemann aus dem Scheidungsverfahren erhält, um dann in einer pflichtwidrigen Diensthandlung Interessenskonflikt und Befangenheit nicht ordnungsgemäß abzuhandeln. Die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster nutzt auf diese Weise den jugendamtlichen Beitrag im entsprechenden Scheidungsverfahren zur Beeinflussung des Sorgerechtsverfahren zu ihren eigenen Gunsten bzw. zu Gunsten des Ehemannes - nunmehr mit ihr selbst in Beziehung stehend. Es besteht des weiteren der Amtsdelikt-Straftatbestand der Falschbeurkundung im Amt, indem die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster gezielte Falschaussagen über die Kindesmutter Cornelia Haase machte und veranlasste. Die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster nutzt auf diese Weise den jugendamtlichen Beitrag im entsprechenden Scheidungsverfahren zur Beeinflussung des Sorgerechtsverfahren zu ihren eigenen Gunsten bzw. zu Gunsten des Ehemannes - nunmehr mit ihr selbst in Beziehung stehend. Das Jugendamt selbst wird mit seinem dokumentierten Verhalten im Fall Haase vorsätzlich zur Kindeswohlgefährdung, indem es in einer sturen und ungerechtfertigten Art und Weise auf die unzulässige und menschenrechtsverletzende Trennung des Kindes Lisa Marie von der elterlichen Familie Haase besteht. Das Jugendamt Münster ist für den Tod von Lisa Marei Haase zur Verantwortung zu ziehen. Und all dies für die selbstsüchtigen "Kindeswohl"-Gründe, die unkorrekten Verhaltensweisen von Mitarbeitern des Jugendamtes Münster zu decken Im vorliegenden Fall der missbräuchlichen Kinderschutzpraxis, versagt das Jugendamt dabei, seine Verpflichtungen zu erfüllen; versagt das Jugendamt dabei, den Bedürfnissen des Kindes durch die vorsätzliche Verletzung aller Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen. Die Kindesherausnahme mit Fremdplatzierung und deren Aufrechterhaltungen, die die Ultima Ratio im ethischen Jugendamtshandeln sein sollten - nach dem Gesetz das letzte Mittel als der letzte Ausweg in einem Interessenkonflikt, wenn zuvor alle sonstigen im ethischen Sinne vernünftigen Lösungsvorschläge verworfen wurden - werden hier vom Jugendamt Münster entgegen dem Kindeswillen zur Rückkehr in die Familie aus persönlichen Interessenslagen von Mitarbeitern des Jugendamt Münster als erster Lösungsansatz und nicht als letzter Lösungsansatz gewählt und vollzogen. Unter vorsätzlicher Verletzung aller Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zielt das Jugendamt Münster in seinem bewussten Handeln dabei auf Verluste und Schäden für das Kind ab. Das Jugendamt Münster begeht vorsätzlich die Missachtung der elterlichen Sorge entgegen der völkerrechtlichen Verpflichtungen deutscher Behörden mit der Aufrechterhaltung eines unnötigen staatlichen Eingriffes in das Familienleben, der zum Tod des zurückgehaltenen Kindes führt. Die rechtliche Verantwortung für den Mord-Skandal des Jugendamtes Münster wird in verschiedenen Rechtskanälen weiter zu verfolgen sein. unquote -- PGå It's wonderfoul, it's wonderfoul, it's wonderfoul goode luck my baby, it's wonderfoul, it's wonderfoul, it's wonderfoul, I dream of you. chips, chips, du-du-du-du-du[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Walter Keim (08.06.2007 17:08)
- Walter Keim (13.06.2007 11:26)
- Walter Keim (13.06.2007 19:11)
- Walter Keim (18.06.2007 10:24)
