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KAZ, KontoAusZug

Von: Paul Ney (paul_ney@t-online.de) [Profil]
Datum: 04.07.2007 07:59
Message-ID: <f6fcuu$q8n$00$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.datenschutz
Hallo: Ein Bekannter hat eine säär komische Bankerfahrung gemacht.
Er
tätigt eine Überweisung (ÜW), füllt das Formular ordentlich aus
und
gibt den Verwendungszweck (VZ) an. Der VZ kann insg. 54 Zeichen lang
sein, in zwei Feldern von je 27 Zeichen. Er läßt eine Kopie am Bank-
Automaten abstempeln, so hat er einen Beleg. Er holt sich den KAZ am
KAZA (KAZ-Automat) -- und da ist die Bescherung: Der im KAZ stehende
VZ ist nicht identisch mit dem VZ des ÜW-Auftrages, da steht eine
völlig willkürliche Zeichenkette!?

Da kommen & stellen sich Fragen: Ist eine Bank verpflichtet,
1. auf Kunden-Anfrage umfassend zu erläutern, wie & warum der VZ
geändert wurde?
2. auf Kunden-Wunsch den ÜW-Datensatz im Bankcomputer durch Eintragung

des im Formular angegebenen VZ zu berichtigen und einen neuen KAZ
auszugeben?
3. auf Kunden-Wunsch dem ÜW-Empfänger den wahren VZ mitzuteilen?
4. dem Kunden etwaige Schäden ggf. zu ersetzen?

Also war der falsche VZ keine Beleidigung usw., auch keine "hm-hm"-
Zeichenkette, die bei entsprechenden Geldverkehrüberwachungsdiensten
die Alarmglocken hätte läuten müssen... Sonst hätte sich der
Bekannter
anders verhalten... Es wäre aber, doch nützlich zu wissen, ob unser
DS-Recht (DS=Datenschutz) reif genug ist, um solche Eskapaden direkt
und ohne höchstinstanzliche Rechtssprechung (HIRS) klären zu
können.
Sonst wird in Verbraucherschutzkreisen des öfteren diskutiert, warum
der KAZ nicht den vollen angegeben VZ enthält, denn die Bankcomputer
coupieren ihn... Gibt es sonst Banken, die im KAZ auch die IBAN des
ÜW-Empfängers angeben?

Vielen Dank im voraus. MfG, PY
URL-Tip http://groups.google.de/group/de.soc.datenschutz


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