Einschätzung der 1. Lesung im BT zur Patientenverf ügung
Von: Werner-Fuss-Zentrum (werner-fuss@gmx.de) [Profil]
Datum: 03.07.2008 11:10
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Datum: 03.07.2008 11:10
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Das Plenum des Werner-Fuss-Zentrum hat die erste Lesung des Gesetztenwurfs von Stünker, Montag, Kauch und Jochimsen et al. - Drs 16/8442 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf - am 26.6. im Bundestag analysiert. Anhand der 11 gehaltenen und hier auf den Seiten 18260 - 18274 veröffentlichten Reden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16172.pdf# P.18260 ziehen wir eine positive Bilanz: - 7 : 4 Reden zugunsten des Stünker Entwurfs - sehr gut! - Die beste Rede wurde von Birgitt Bender von den Grünen gehalten. Sie ist unten im Wortlaut angehängt. Frau Bender versteht und unterstützt den grundlegenden Paradigmenwechsel vom Wohl zum Willen des Patienten - damit wird auch jeder psychiatrischen Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung der Boden entzogen. Sie charakterisiert dabei mittelbar eine Gesellschaft, die die Zwangspsychiatrie noch zuläßt, als: "eine sehr traditionelle Gesellschaft mit sehr festgefügten Normen, die gnadenlos durchgesetzt werden, oder letztendlich ein Polizeistaat." - von dem ersten Redner der CDU, Markus Grübel, wurde ein Kompromissangebot gemacht. Das beweist vor allem anderen, dass sich die Anti-Stünker Koalition schon ihrer Minderheitenposition bewusst geworden ist - sehr gut! Das auf den ersten Blick nicht völlig unattraktive Kompromissangebot mit zwei Regelungen für verschiedene Reichweiten ist allerdings rein taktisch zu verstehen: Es dient AUSSCHLIESSLICH der Verzögerungstaktik, damit es gar kein Gesetz gibt, da dieser Kompromiss in dieser Legislatur nicht mehr formuliert, ausdiskutiert usw. und verabschiedet werden würde. Da es erst jetzt gemacht wird, nachdem die Hinhaltetaktik der CDU über ein Jahr den Gesetzentwurf von Stünker et al. verzögert hat, sind wir uns sicher, es ist ein substanzloses Täuschungsmanöver. - Hingegen ist nun der Gesetzentwurf Stünker et al. federführend in den Rechtsaussschuß des Bundestages überwiesen, in dem eine Mehrheit von 17:14 der Mitglieder den Gesetzentwurf selber unterzeichnet und damit in den Bundestag eingebracht hat - sehr gut! Damit ist gewährleistet, dass der Rechtsauschuß zügig beraten kann un d für Hinhaltemanöver der CDU kein Platz ist. Es bestehen damit realistische Chancen, dass die entscheidende 2. und 3. Lesung im Herbst dieses Jahr stattfindet. Auch der Bundesrat kann nichts mehr verhindern, denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, es kann also zum 1.1.2009 in Kraft treten - sehr gut! Dies ist eine Mitteilung des Werner-Fuß-Zentrum im Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Str. 4 10405 Berlin http://www.psychiatrie-erfahrene.de --------------------------------------------------------------------------- -- Rede von Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Grübel, bei Ihren Ausführungen habe ich mich gefragt, ob Sie Ihre Idee, man müsse den Menschen immer vor sich selber schützen, zu Ende gedacht haben. Ich frage Sie ganz ohne polemische Absicht, was Sie denn wohl tun würden, wenn Sie feststellen, dass eine schwer herzkranke Frau ihre Medikamente nicht nimmt. Sie würden doch nicht ernsthaft an eine Zwangsbehandlung denken. (Markus Grübel [CDU/CSU]: Habe ich auch nicht gesagt!) In einer modernen Gesellschaft muss man es tolerieren, dass sich Menschen in einer Weise verhalten, die ganz viele von uns als absolut unverantwortlich erachten. Aber das ist so. Alles andere ist entweder eine sehr traditionelle Gesellschaft mit sehr festgefügten Normen, die gnadenlos durchgesetzt werden, oder letztendlich ein Polizeistaat. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Meine Damen und Herren, ein Arzt hat einmal zu mir gesagt: Wo früher das Wohl des Patienten galt, gilt heute nur noch der Wille. Er sagte das, lieber Josef Winkler, mit dem Ausdruck resignativer Traurigkeit, weil er die Orientierung am Patientenwillen als Absage an die Verantwortung des Arztes und an die Möglichkeiten der modernen Medizin begriff. Tatsächlich hat sich die Kultur der medizinischen Behandlung in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren und Jahrzehnten verändert. Hatten unsere Eltern vielleicht noch zum Arzt gesagt: „Ja, wenn Sie meinen, Herr Doktor“, so sagt der Mensch heutzutage: „Ich will wissen, welche Alternativen es gibt, Herr bzw. Frau Doktor, und ich will mich für die Alternative entscheiden, die für mich richtig ist.“ Das ist mitnichten eine Absage an die Kompetenzen des Mediziners; im Gegenteil: Es macht die Rolle des Arztes anspruchsvoller. Denn er oder sie sollte Alternativen beschreiben können, und er oder sie sollte gesprächsfähig sein. In einer Situation, in der sich der Betroffene nicht mehr äußern kann, spielen diese Anforderungen an die ärztliche Kunst eine wichtige Rolle; denn auch dann muss der Arzt Alternativen beschreiben können, zum Beispiel ob Akutmedizin oder eine palliative Behandlung die Wahl ist, wie wichtig Lebensverlängerung sein könnte, was Lebensqualität heißt und wo ein möglicher Zielkonflikt zwischen den beiden liegt. So schwierige Fragen können und sollen zwei lebendige Menschen erörtern. Das kann der Arzt und die Ärztin und zum Beispiel die mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattete Ehefrausein. Die Entscheidung, die der Patient nicht mehr treffen kann, liegt dann bei ihr. Es ist eine eigene Entscheidung von ihr, es ist nicht die des Betroffenen. Ich glaube, diese Möglichkeit will hier niemand abschaffen. Aber die andere Möglichkeit ist die eines Gesprächs zwischen Arzt und Betreuerin, die gemeinsam versuchen, eine Patientenverfügung auf die gegebene Situation anzuwenden. Ich muss sagen: Ich verstehe die Kolleginnen und Kollegen nicht, die eine solche Vorabfestlegung und das Gespräch darüber als etwas Obszönes zu brandmarken versuchen. (Julia Klöckner [CDU/CSU]: Wer tut das denn?) Das Argument, man könne nicht wissen, ob man in einer existenziellen Krise oder in der Situation des Sterbens noch so denke wie zuvor, mag zutreffen. Ich habe zwar einiges für die These übrig, dass der Mensch so stirbt, wie er gelebt hat, das heißt, dass Grundhaltungen, die das Leben bestimmt haben, auch dann noch gelten, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) aber ich gestehe ihnen zu: Es ist ein Risiko. Wir haben aber Verfahrensweisen in dieser Gesellschaft, wie wir Menschen beistehen, denen wir eine eigene Entscheidung nicht zutrauen. Ich meine etwa Entscheidungen im Namen des Kindeswohls. Wenn Eltern überfordert sind, dann tritt das Gericht ein. Einem unmündigen Kind muten wir keine existenzielle Entscheidung zu. Aber ein erwachsener sterbender Mensch ist kein Kind, und Patientenwohl kann nicht heißen, dass andere sagen, was für diesen Menschen gut ist. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und der LINKEN) Vielmehr kann immer nur der eigene Wille maßgebend sein, soweit er zuvor geäußert wurde. Alles andere würde bedeuten, dass die Begegnung auf Augenhöhe, die sich in der modernen Medizin herausgebildet hat, wieder durch die überlegene Autorität des Halbgottes in Weiß oder eventuell in Schwarz, wenn es um die Richterrobe geht, ersetzt wird. Wer eine Patientenverfügung aufsetzt, geht auch ein Risiko ein. Aber wir sollten der Anmaßung widerstehen, den Menschen vor solchen Risiken bewahren zu wollen. Ich finde, diese Entscheidnungsmöglichkeit gehört zu einer freiheitlichen Gesellschaft. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und der LINKEN)[ Auf dieses Posting antworten ]
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- noreply (05.07.2008 15:32)
