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Einschätzung der 1. Lesung im BT zur Patientenverf ügung

Von: Werner-Fuss-Zentrum (werner-fuss@gmx.de) [Profil]
Datum: 03.07.2008 11:10
Message-ID: <a6c20a51-2264-4195-aa9f-71647de57c44@a70g2000hsh.googlegroups.com>
Followup-to: de.sci.medizin.psychiatrie
Newsgroup: de.soc.recht.misc de.soc.politik.misc de.sci.medizin.misc de.sci.psychologie de.sci.medizin.psychiatrie
Das Plenum des Werner-Fuss-Zentrum hat die erste Lesung des
Gesetztenwurfs von Stünker, Montag, Kauch und Jochimsen et al. - Drs
16/8442 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608442.pdf - am
26.6. im Bundestag analysiert.
Anhand der 11 gehaltenen und hier auf den Seiten 18260 - 18274
veröffentlichten Reden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16172.pdf#
P.18260
ziehen wir eine positive Bilanz:

- 7 : 4 Reden zugunsten des Stünker Entwurfs - sehr gut!

- Die beste Rede wurde von Birgitt Bender von den Grünen gehalten. Sie
ist unten im Wortlaut angehängt. Frau Bender versteht und unterstützt
den grundlegenden Paradigmenwechsel vom Wohl zum Willen des Patienten
- damit wird auch jeder psychiatrischen Zwangseinweisung und
Zwangsbehandlung der Boden entzogen. Sie charakterisiert dabei
mittelbar eine Gesellschaft, die die Zwangspsychiatrie noch zuläßt,
als:  "eine sehr traditionelle Gesellschaft mit sehr festgefügten
Normen, die gnadenlos durchgesetzt werden, oder letztendlich ein
Polizeistaat."

- von dem ersten Redner der CDU, Markus Grübel, wurde ein
Kompromissangebot gemacht. Das beweist vor allem anderen, dass sich
die Anti-Stünker Koalition schon ihrer Minderheitenposition bewusst
geworden ist - sehr gut!
Das auf den ersten Blick nicht völlig unattraktive Kompromissangebot
mit zwei Regelungen für verschiedene Reichweiten ist allerdings rein
taktisch zu verstehen: Es dient AUSSCHLIESSLICH der
Verzögerungstaktik, damit es gar kein Gesetz gibt, da dieser
Kompromiss in dieser Legislatur nicht mehr formuliert, ausdiskutiert
usw. und verabschiedet werden würde. Da es erst jetzt gemacht wird,
nachdem die Hinhaltetaktik der CDU über ein Jahr den Gesetzentwurf von
Stünker et al. verzögert hat, sind wir uns sicher, es ist ein
substanzloses Täuschungsmanöver.

- Hingegen ist nun der Gesetzentwurf Stünker et al. federführend in
den Rechtsaussschuß des Bundestages überwiesen, in dem eine Mehrheit
von 17:14 der Mitglieder den Gesetzentwurf selber unterzeichnet und
damit in den Bundestag eingebracht hat - sehr gut!
Damit ist gewährleistet, dass der Rechtsauschuß zügig beraten kann un
d
für Hinhaltemanöver der CDU kein Platz ist. Es bestehen damit
realistische Chancen, dass die entscheidende 2. und 3. Lesung im
Herbst dieses Jahr stattfindet. Auch der Bundesrat kann nichts mehr
verhindern, denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, es kann
also zum 1.1.2009 in Kraft treten - sehr gut!

Dies ist eine Mitteilung des
Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

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Rede von Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Herr Kollege Grübel, bei Ihren Ausführungen habe ich mich gefragt, ob
Sie Ihre Idee, man müsse den Menschen immer vor sich selber schützen,
zu Ende gedacht haben. Ich frage Sie ganz ohne polemische Absicht, was
Sie denn wohl tun würden, wenn Sie feststellen, dass eine schwer
herzkranke Frau ihre Medikamente nicht nimmt. Sie würden doch nicht
ernsthaft an eine Zwangsbehandlung denken.
(Markus Grübel [CDU/CSU]: Habe ich auch nicht gesagt!)

In einer modernen Gesellschaft muss man es tolerieren, dass sich
Menschen in einer Weise verhalten, die ganz viele von uns als absolut
unverantwortlich erachten. Aber das ist so. Alles andere ist entweder
eine sehr traditionelle Gesellschaft mit sehr festgefügten Normen, die
gnadenlos durchgesetzt werden, oder letztendlich ein Polizeistaat.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und
der FDP)

Meine Damen und Herren, ein Arzt hat einmal zu mir gesagt: Wo früher
das Wohl des Patienten galt, gilt heute nur noch der Wille. Er sagte
das, lieber Josef Winkler, mit dem Ausdruck resignativer Traurigkeit,
weil er die Orientierung am Patientenwillen als Absage an die
Verantwortung des Arztes und an die Möglichkeiten der modernen Medizin
begriff. Tatsächlich hat sich die Kultur der medizinischen Behandlung
in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren und Jahrzehnten
verändert. Hatten unsere Eltern vielleicht noch zum Arzt gesagt: „Ja,
wenn Sie meinen, Herr Doktor“, so sagt der Mensch heutzutage: „Ich
will wissen, welche Alternativen es gibt, Herr bzw. Frau Doktor, und
ich will mich für die Alternative entscheiden, die für mich richtig
ist.“
Das ist mitnichten eine Absage an die Kompetenzen des Mediziners; im
Gegenteil: Es macht die Rolle des Arztes anspruchsvoller. Denn er oder
sie sollte Alternativen beschreiben können, und er oder sie sollte
gesprächsfähig sein. In einer Situation, in der sich der Betroffene
nicht mehr äußern kann, spielen diese Anforderungen an die ärztliche
Kunst eine wichtige Rolle; denn auch dann muss der Arzt Alternativen
beschreiben können, zum Beispiel ob Akutmedizin oder eine palliative
Behandlung die Wahl ist, wie wichtig Lebensverlängerung sein könnte,
was Lebensqualität heißt und wo ein möglicher Zielkonflikt zwischen
den beiden liegt. So schwierige Fragen können und sollen zwei
lebendige Menschen erörtern. Das kann der Arzt und die Ärztin und zum
Beispiel die mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattete Ehefrausein.
Die Entscheidung, die der Patient nicht mehr treffen kann, liegt dann
bei ihr. Es ist eine eigene Entscheidung von ihr, es ist nicht die des
Betroffenen. Ich glaube, diese Möglichkeit will hier niemand
abschaffen. Aber die andere Möglichkeit ist die eines Gesprächs
zwischen Arzt und Betreuerin, die gemeinsam versuchen, eine
Patientenverfügung auf die gegebene Situation anzuwenden.
Ich muss sagen: Ich verstehe die Kolleginnen und Kollegen nicht, die
eine solche Vorabfestlegung und das Gespräch darüber als etwas
Obszönes zu brandmarken versuchen.
(Julia Klöckner [CDU/CSU]: Wer tut das denn?)

Das Argument, man könne nicht wissen, ob man in einer existenziellen
Krise oder in der Situation des Sterbens noch so denke wie zuvor, mag
zutreffen. Ich habe zwar einiges für die These übrig, dass der Mensch
so stirbt, wie er gelebt hat, das heißt, dass Grundhaltungen, die das
Leben bestimmt haben, auch dann noch gelten,
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
aber ich gestehe ihnen zu: Es ist ein Risiko. Wir haben aber
Verfahrensweisen in dieser Gesellschaft, wie wir Menschen beistehen,
denen wir eine eigene Entscheidung nicht zutrauen. Ich meine etwa
Entscheidungen im Namen des Kindeswohls. Wenn Eltern überfordert sind,
dann tritt das Gericht ein. Einem unmündigen Kind muten wir keine
existenzielle Entscheidung zu. Aber ein erwachsener sterbender Mensch
ist kein Kind, und Patientenwohl kann nicht heißen, dass andere sagen,
was für diesen Menschen gut ist.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der
FDP und der LINKEN)

Vielmehr kann immer nur der eigene Wille maßgebend sein, soweit er
zuvor geäußert wurde. Alles andere würde bedeuten, dass die Begegnung
auf Augenhöhe, die sich in der modernen Medizin herausgebildet hat,
wieder durch die überlegene Autorität des Halbgottes in Weiß oder
eventuell in Schwarz, wenn es um die Richterrobe geht, ersetzt wird.
Wer eine Patientenverfügung aufsetzt, geht auch ein Risiko ein. Aber
wir sollten der Anmaßung widerstehen, den Menschen vor solchen Risiken
bewahren zu wollen. Ich finde, diese Entscheidnungsmöglichkeit gehört
zu einer freiheitlichen Gesellschaft.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der
FDP und der LINKEN)

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