nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

1. Lesung des Gesetzentwurfs Stünker zur Patientenv erfügung am 19. Juni

Von: Werner-Fuss-Zentrum (werner-fuss@gmx.de) [Profil]
Datum: 28.05.2008 10:39
Message-ID: <235f8062-fb01-4c8f-9d44-123c0212eaf2@d45g2000hsc.googlegroups.com>
Followup-to: de.sci.medizin.psychiatrie
Newsgroup: de.soc.recht.misc de.soc.politik.misc de.sci.medizin.misc de.sci.psychologie de.sci.medizin.psychiatrie
Der Termin 19.6. wird am Ende eines gemeinsamen Schreiben der
Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc
Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen)genannt.
Es setzt sich kritisch mit den Einwänden auseinander, welche die
Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelischen Kirche Deutschlands
an die Vorsitzenden der Fraktionen im Deutschen Bundestag zur
geplanten gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung gerichtet
hatten. Dieser Termin für die erste Lesung wurde uns aus informierten
Kreisen in der SPD Fraktionsspitze bestätigt. Damit ist der Plan von
MdB Bosbach gescheitert, die erste Lesung mindestens bis nach den
Sommerferien zu verzögern.

Im Schreiben von Stünker, Kauch, Jochimsen und Montag heißt es u.a.:
<< ... Die Kirchen fordern die Stärkung des Vorsorgebevollmächtigten.
Was damit gemeint ist, bleibt diffus. Durch die Genehmigungspflicht
des Vormundschaftsgerichts wird die heutige Stellung des
Bevollmächtigten im Gegenteil geschwächt. Die Kirchen machen in ihrem
Schreiben geltend, Ausdruck recht verstandener Selbstbestimmung und
gebotener Fürsorge sei, Wünsche und Entscheidungen einer
Patientenverfügung nicht einfach als das letzte Wort eines Patienten
zu nehmen. Möglicherweise sei die Festlegung in Unkenntnis der
Möglichkeiten medizinischer Behandlung oder einer späteren
medizinischen Entwicklung abgegeben worden. Nach unserem Entwurf hat
der Betreuer daher zu prüfen, ob die in der Patientenverfügung
getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und
Behandlungssituation des nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten
zutreffen. Das schließt auch die Prüfung ein, ob sein aktuelles
Verhalten Anhaltspunkte dafür bietet, dass er den schriftlich
geäußerten Willen nicht mehr gelten lassen will. Damit wird der
Patient davor geschützt, an eine Patientenverfügung gebunden zu sein,
die er so nicht mehr gelten lassen will ... >>

Detaillierte Argumente und eine Liste der bisherigen Unterstützer im
Bundestag findet man auf dieser Website: http://www.patientenverfuegung-jetz
t.de

Dies ist eine Mitteilung des Werner-Fuß-Zentrum
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

[ Auf dieses Posting antworten ]