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Sicherheit von Plastik-Geld

Von: Helmut Wuensch (nomail@invalid) [Profil]
Datum: 20.06.2007 15:37
Message-ID: <f5batf$7pt$01$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.misc de.sci.misc
Hallo zusammen!

Ich habe hier einmal eine Frage an Leute, die
an einer Uni oder (Fach-) Hochschule sind:

Gibt es Abteilungen an _deutschen_ ob.gen.
Bildungseinrichtungen, die sich mit der
Sicherheit von "Plastik"-Geld beschäftigen?

Wenn ja, gibt es irgendwo für "Otto Normal-
verbraucher" einsehbar eine Abhandlung über
das Thema "Sicherheit von ec- und Kredit-
Karten"? Ich möchte gerne mein (Teil-) Wissen
verifizieren! Außerdem sollten derartige
Aufsätze Pflichtlektüre für Journalisten und
Richter sein! (Die R. glauben meist uneinge-
schränkt den (leider falschen!) Behauptungen
der Banken, dass das 'Plastik'-Geld 100 %-ig
sicher sei; die J. belegen mit viel Unwissen
das Gegenteil!)

Leider stimmt wohl die Behauptung der
Journalisten: die Sicherheit entspricht
jener, die vor 20 Jahren gut war, aber in
der heutigen Zeit mehr eine Unsicherheit ist!
Der technische Stand entspricht nicht den
derzeitigen Möglichkeiten! Da haben diese
Kärtchen einen kleinen Microcontroller 'on
board' und der wird weder für eine Verschlüs-
selung noch für eine Datenspeicherung fürs
Bargeld abheben bzw. fürs bargeldlose Bezahlen
genutzt! - Nicht 'mal in D! (Lediglich für
die Barzahlung ist er vorgesehen.)

Alle Daten enthält der Magnetstreifen! Und
der ist kinderleicht zu kopieren!

Und die schlimmste Unsicherheit: Im Ausland funk-
tioniert die Barabhebung immer noch 'offline'!
D.h., dass die PIN sich aus den vorliegenden
Daten errechnen lässt; natürlich nur mit
Insider-Wissen. Allerdings scheint es dies
bereits bei einigen Kriminellen zu geben!
Und das Tollste: Unsere Rechtsprechung hat
davon keine Ahnung (oder will's nicht wissen!)

Und wer schnell 'mal an der Kasse am POS-
(=Point of Sale-) Terminal zahlt, der sollte
sich nicht wundern, wenn ein kleiner einge-
bauter elektronischer Spion seine Daten samt
PIN in den Osten sendet; natürlich mit den
daraus resultierenden Konsequenzen auf dem
nächsten Kontoauszug! (Und vor Gericht muss
der Bankkunde dies beweisen! ... und da dies
110 %-ig unmöglich ist, muss der 'halt selbst
zahlen! So einfach für die Banken!)

cu Helmut

PS: Ich werde den Artikel auch in de.soc.recht.
misc veröffentlichen und mir 'mal dort die
Meinungen der Juristen anhören.


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