News zu Regividerm...
Von: bastian (argus111@web.de) [Profil]
Datum: 27.10.2009 16:37
Message-ID: <e48332e3-4c14-4027-aa90-1b945c28debb@i12g2000prg.googlegroups.com>
Newsgroup: de.sci.medizin.misc
Datum: 27.10.2009 16:37
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Eine neue Creme gegen Neurodermitis und Schuppenflechte sollte schon im November über die Apothekentische gehen. Doch jetzt will die zuständige Behörde möglicherweise erneut prüfen, ob die Salbe nicht doch ein Arzneimittel ist. Dann stünde ein langes Zulassungsverfahren an. Düsseldorf - Die umstrittene Salbe gegen die Hautkrankheit Neurodermitis wird kurz vor ihrer geplanten Markteinführung möglicherweise erneut überprüft. Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf sagte am Dienstag, es werde untersucht, ob es sich bei dem Produkt Regividerm tatsächlich um ein Medizinprodukt und nicht doch um ein Arzneimittel handele. Dann würden für dessen Zulassung neue, hohe Hürden bestehen. ANZEIGEDer Hersteller der Salbe, die Remscheider Firma Regeneratio Pharma GmbH, hat ihre Creme als Medizinprodukt registrieren lassen und will sie zusammen mit der Schweizer Pharmafirma Mavena Health Care Mitte November in den Apotheken in Deutschland, Österreich und der Schweiz rezeptfrei zum Verkauf anbieten. Im Mittelpunkt der neuen Prüfung steht nun der Inhaltsstoff Vitamin B12, den die Firma selbst als "natürlichen Wirkstoff" bezeichnet, erklärte die Sprecherin der Bezirksregierung, Stefanie Paul. "Wir werden einen speziellen Blick darauf haben müssen, ob es sich in diesem Fall bei Vitamin B12 nicht doch um einen medizinischen Wirkstoff handelt, der einen pharmakologischen Wert hat. Dann wäre die Salbe kein Medizinprodukt, sondern ein Arzneimittel." Das Unternehmen vor Ort inspizieren Zu Medizinprodukten zählen unter anderem Spritzen, Gehhilfen, Herzschrittmacher und auch einige Salben. Im Gegensatz zu Arzneimitteln, die in aufwendigen Zulassungsverfahren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigt werden müssen, sind für Medizinprodukte sogenannte benannte Stellen zuständig. Diese vom BfArM zertifizierten Institute, zu denen auch die unterschiedlichen Landes-TÜV-Stellen zählen, erhalten vom Hersteller eines Medizinprodukts den Auftrag, dieses zu prüfen - und werden auch von ihm bezahlt. Die benannten Stellen kontrollieren dabei sowohl die Einstufung als Medizinprodukt als auch die aktuelle Studienlage und das Qualitätsmanagement des Produzenten. Erklärt sich die benannte Stelle einverstanden mit den Angaben des Herstellers, muss das abgeschlossene Zertifizierungsverfahren bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht werden, damit das Medizinprodukt in den Verkehr gebracht, also verkauft werden darf. Normalerweise ist das eine reine Formalität. Im Fall von Regividerm allerdings könnte die Sache weniger reibungslos verlaufen: "Durch die vielen Presseberichte sind wir stutzig geworden und werden noch einmal genau überprüfen, ob es sich tatsächlich um ein Medizinprodukt handelt", so Stefanie Paul gegenüber SPIEGEL[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Lieselore Warmeling (27.10.2009 17:01)
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