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Re: Rueckwand im Verteilerkasten erforderlich?

Von: Ragnar Bartuska (texas.ranger@gmx.net) [Profil]
Datum: 06.07.2008 22:31
Message-ID: <cd9e563e-7e16-4637-b050-322c3063ee22@x41g2000hsb.googlegroups.com>
Newsgroup: de.sci.ing.elektrotechnik
On 5 Jul., 17:24, Harald Wilhelms <newsgr...@ich.ms> wrote:
> On 5 Jul., 14:27, Ralph Heiden <ralph.nospamhei...@gmx.de> wrote:
>
> > >(und sich somit
> > >wunderbar ausgeht), und nebenbei eine Rueckwand besitzt. ;-)
> > >Obendrein hat er auch noch eine Tuere.
>
> > Schick!
>
> Naja , einen Kasten, der weder Vorder- noch
> Rückwand hat, würde ich auch nicht Kasten,
> sondern bestenfalls Vierkantrahmen nennen.
> :-)
>
Ach dus iehst das zu eng ;-)
Manche AP-Verteiler haben nur eine Frontplatte, andere auch eine Tür,
die im geschlossenen Zustand die LSS verdeckt.

> Unabhängig davon habe ich den Eindruck,
> das in A andere elektrische Gesetze als
> in D gelten. (Gilt das eigentlich auch für
> das  Ohmsche Gesetz?  :-))
> Ich kann mich nicht erinnern, hier in D
> jemals zweipolige LS-Schalter in einer
> Verteilung gesehen zu haben...
>
Gesetze: natürlich. In Deutschland regiert die VDE in Eintracht mit
den TAB, hier gibt es das Elektrotechnikgesetz und daraus abgeleitet
die TAEV (praxistaugliche Fassung der einschlägigen Vorschriften)
sowie die Anschlußbedingungen der jeweiligen VNBs.

Vorgeschrieben sind 1+N-LSS nicht, nur empfohlen und in Ostösterreich
üblich. Interessant werden die bei der Suche von N-PE-Schlüssen die
den FI werfen, da man nicht die N-Schiene zerpflücken muß und der
Kunde (sofern er den schuldigen Stromkreis findet) den Rest der Anlage
weiterbetreiben kann indem er nur den betroffenen Kreis 2- bzw. 4polig
vom Netz trennt.

sg Ragnar

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