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Einfach zum Nachdcenken - Ohne Pöbel und Geschrei Teil IV

Von: klauslynx@t-online.de [Profil]
Datum: 23.06.2009 16:08
Message-ID: <7ac5vjF1un02dU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.sci.geschichte
An vielen Stellen setzt man sich mit der "Scharia" den Anteilen der
"Rechtsnormen"
im Islam auseinander, einem mir Recht als mittelalterliche extreme Auslegung
des Korans.Mit Verblüffung wurde auch der Vorschlag eines Rechtgelehrten aus
Großritannien zur Kenntnis genommen der vorschlug, für musltimische
Staatsangehörige im Vereinigten Königkreich von Großbritannien und
Nordirland die "Scharia" als geltendes Recht einzuführen, mit
Handabschlagen
bei Diebstahl,Todesstrafe bei Ehebruch usw. wie bekannt.Wenn man sich im
Zusammenhang mit der angewendeten deutschen Rechtsprechung darüber mit Recht
erregt sollte man keinesfalls übersehen, das Ansätze zur rechtlichen
Anerkennung der Scharia in der deutschen Rechtsprechung erkennbar sind.Zum
Beispiel im deutschen Scheidungsrecht  wo für eine Frau mit sogenannten
"Migrationshintergrund"  die Anwältin der Frau beim Gericht beantragt, die
Karenzzeit von einem Jahr  in diesem Fall  außer Kraft zu setzen das sie von
ihrem nodrafrikanischenEhemann ständig weiterhin bedroht un verprügelt
würde.Konsequent wie die damit befraßte RICHTERIN dieses  Ansinnen zurück
da
man darauf Rücksicht nehmen müsse,dass im Heimatgebiet des gleichfalls
muslimischen Ehemannes in Nordafrika das Verprügeln von Ehefrauen  durchaus
üblich und als eine Art Kulturgut auch in Deutschland ,dem Aufenthaltsort,
zu schützen wäre.Wenn man nun meinte, das diese "Rechtsauffassung" 
zum
Proteststurm der Richterkollegen geführt hätte so irrt man, wie ich in der
Presse nachlesen konnte war der Vorsitzende des "Richterbundes " des Landes
durchaus der Meinung dass dieses Urteil vertretbar sei. Als Philosoph sollte
man sich dann die Frage sgtellen ob es soweit geht, dass ein Mannn aus einem
extrem islamischen Land stammend die beispielsweise dem Iran nun auch nach
Scharia seine mit einem anderen Mann wenn auch nur einmal untreue Frau in
Deutschland straffrei töten dürfe, das könnte dan durchaus auch auf 
Bürger
des Königreiches Saudi Arabien zutreffen.Urteile werden ja nun seit
Abschaffung der Monarchie "Im Namen des Volkes " verkündet, ob das Volk
eigetnlich erkennt was da in seinem Namen verkündetr wurde und wird ? Wenn
dabei dann jemanden der Kragen platzt und er das Bedürfnis hätte die
"Unabsetzbaren" mit dem Knüppel  aus ihren Amtsstuben zu jagen ist das
allerdings keine Lösung.Da dürfte ja nun jedes Land seine Spitzenkräfte
haben, im Hamburg war es der sattsam bekannte Amtsrichter Schill der durch
völlig unsinnige Urteile einen Bekanntheitsgrad sondersgleichen erreichte
bis er mit Hilfe  der CDU INnensenator wurde bis zu dem Zeitpunkt wo er aus
"Mangel an charakterhafter Eignung" diesen Posten los wurd.Ich meine, dass
die "Väter des Grundgesetzes"  das mit einer unabhängigen Justiz und
dem
Bundesverfassungsreicht als oberstes Rechtssprechungsorgan nicht so gemeint
haben.Aber so wie die Justiz ist auch das politische System insgesamt
fragwürdig geworden.
Klaus Lynx



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