Einfach zum Nachdcenken - Ohne Pöbel und Geschrei Teil IV
Von: klauslynx@t-online.de [Profil]
Datum: 23.06.2009 16:08
Message-ID: <7ac5vjF1un02dU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.sci.geschichte
Datum: 23.06.2009 16:08
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An vielen Stellen setzt man sich mit der "Scharia" den Anteilen der "Rechtsnormen" im Islam auseinander, einem mir Recht als mittelalterliche extreme Auslegung des Korans.Mit Verblüffung wurde auch der Vorschlag eines Rechtgelehrten aus Großritannien zur Kenntnis genommen der vorschlug, für musltimische Staatsangehörige im Vereinigten Königkreich von Großbritannien und Nordirland die "Scharia" als geltendes Recht einzuführen, mit Handabschlagen bei Diebstahl,Todesstrafe bei Ehebruch usw. wie bekannt.Wenn man sich im Zusammenhang mit der angewendeten deutschen Rechtsprechung darüber mit Recht erregt sollte man keinesfalls übersehen, das Ansätze zur rechtlichen Anerkennung der Scharia in der deutschen Rechtsprechung erkennbar sind.Zum Beispiel im deutschen Scheidungsrecht wo für eine Frau mit sogenannten "Migrationshintergrund" die Anwältin der Frau beim Gericht beantragt, die Karenzzeit von einem Jahr in diesem Fall außer Kraft zu setzen das sie von ihrem nodrafrikanischenEhemann ständig weiterhin bedroht un verprügelt würde.Konsequent wie die damit befraßte RICHTERIN dieses Ansinnen zurück da man darauf Rücksicht nehmen müsse,dass im Heimatgebiet des gleichfalls muslimischen Ehemannes in Nordafrika das Verprügeln von Ehefrauen durchaus üblich und als eine Art Kulturgut auch in Deutschland ,dem Aufenthaltsort, zu schützen wäre.Wenn man nun meinte, das diese "Rechtsauffassung" zum Proteststurm der Richterkollegen geführt hätte so irrt man, wie ich in der Presse nachlesen konnte war der Vorsitzende des "Richterbundes " des Landes durchaus der Meinung dass dieses Urteil vertretbar sei. Als Philosoph sollte man sich dann die Frage sgtellen ob es soweit geht, dass ein Mannn aus einem extrem islamischen Land stammend die beispielsweise dem Iran nun auch nach Scharia seine mit einem anderen Mann wenn auch nur einmal untreue Frau in Deutschland straffrei töten dürfe, das könnte dan durchaus auch auf Bürger des Königreiches Saudi Arabien zutreffen.Urteile werden ja nun seit Abschaffung der Monarchie "Im Namen des Volkes " verkündet, ob das Volk eigetnlich erkennt was da in seinem Namen verkündetr wurde und wird ? Wenn dabei dann jemanden der Kragen platzt und er das Bedürfnis hätte die "Unabsetzbaren" mit dem Knüppel aus ihren Amtsstuben zu jagen ist das allerdings keine Lösung.Da dürfte ja nun jedes Land seine Spitzenkräfte haben, im Hamburg war es der sattsam bekannte Amtsrichter Schill der durch völlig unsinnige Urteile einen Bekanntheitsgrad sondersgleichen erreichte bis er mit Hilfe der CDU INnensenator wurde bis zu dem Zeitpunkt wo er aus "Mangel an charakterhafter Eignung" diesen Posten los wurd.Ich meine, dass die "Väter des Grundgesetzes" das mit einer unabhängigen Justiz und dem Bundesverfassungsreicht als oberstes Rechtssprechungsorgan nicht so gemeint haben.Aber so wie die Justiz ist auch das politische System insgesamt fragwürdig geworden. Klaus Lynx[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Peter Vogel (25.06.2009 08:11)
- butschies (25.06.2009 11:26)
- karl (25.06.2009 15:05)
- Walter Schmid (25.06.2009 16:23)
- butschies (25.06.2009 18:24)
- karl (25.06.2009 20:31)
- Voker Birk (26.06.2009 13:34)
- Patrick Kursawe (26.06.2009 12:27)
- butschies (26.06.2009 12:38)
- Patrick Kursawe (26.06.2009 13:38)
- butschies (26.06.2009 18:01)
- Patrick Kursawe (26.06.2009 20:56)
- butschies (26.06.2009 12:44)
