Re: Matschelsee - das wars dann wohl!
Von: MatV (spammat.voss@gmx.de) [Profil]
Datum: 03.07.2009 14:35
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Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
Datum: 03.07.2009 14:35
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Moin, hab gerad noch mal geguckt, der Matschelsee ist wohl ein Privatsee. Damit steht i.A. das Gemeingebrauchsrecht gemäß Landeswassergesetz außen vor, weil es nicht dessen Geltungsbereich ist. Oder ist das im Ländle anders? Ansonsten, wer ist der Eigentümer, und welche Verträge gelten? Meistens gilt für naturnahe Eigentüme Naturschutzrecht, was mitunter idiotische Auswirkungen hat (z.B. Verbot, in seiner Fischteichanlage eine Bank aufzustellen, oder eine bewachsene Pergola) Grüße, Matthias[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Richard (03.07.2009 15:06)
- Joachim Vollmer (05.07.2009 02:51)
