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Re: Matschelsee - das wars dann wohl!

Von: Alexander Pross (alexanderpross@gmx.de) [Profil]
Datum: 01.07.2009 10:03
Message-ID: <73a35da9-6a05-41fc-b565-59afca5c4663@e21g2000yqb.googlegroups.com>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
On 1 Jul., 09:34, MatV <spammat.v...@gmx.de> wrote:
> On 29 Jun., 10:39, "Marc-M. Rieble" <nuer...@gmx.net> wrote:
>
> > Hallo NG,
>
> > ab sofort grundsätzliches TAUCHVERBOT für Personen ohne besondere
> > Berechtigung - eine entsprechende Rechtsverordnung wurde erlassen und
> > Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
>
> > siehe ->http://www.tauchclub-offenburg.de/formulare/Rechtsverordnung-Ma
tschel...
>
> > Gruss
>
> > Marc
>
> Moin,
> also ich lese daraus:
> Tauchen ist erlaubt mit Einschränkungen.
> Nachttauchen nicht.
> Tauchen unter Erzielung einer Gewinnabsicht nicht.
> Wg. Zufahrtsbeschränkung ist es u.U. weit zu laufen.
>
> Die Zufahrtbeschränkung bei gleichzeitiger Existenz von Parkplätzen,
> die vermutlich mit öffentlichen Geldern angelgt wurden, stinkt. Es
> riecht nach Willfährigkeit gegenüber Anliegern, und mindestens nach
> einem fehlerhaften Demokratieverständnis. Dagegen hilft idR nur,
> dieses in die Volksbetreter reinzuprügeln .
>
> LG,
> Matthias

würde ich so aber nicht unterschreiben.......

m. E. herrscht generelles Tauchverbot für alle Taucher.

Ausgenommen solche die eine Berchtigung (von wem ? ) nachweisen
können, gilt auch für das Benutzen der Zufahrten.

Inwiefern das Rechtskonform ist kann ich nicht Beurteilen, hierzu
sollte man wohl auch das Streitköpfle urteil miteinbeziehen und das
ganze mal detailiert prüfen.
Sofern ein Jurist unter den Mitgliedern der Gruppe ist kann der/die
sich ja vieleicht mal etwas schlauer machen.

LG
Alex

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