Re: Matschelsee - das wars dann wohl!
Von: Bastian Scholz (nimrodxx@gmx.de) [Profil]
Datum: 01.07.2009 10:27
Message-ID: <pan.2009.07.01.08.27.10.620163@gmx.de>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
Datum: 01.07.2009 10:27
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Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
Am Wed, 01 Jul 2009 01:03:29 -0700 schrieb Alexander Pross: > würde ich so aber nicht unterschreiben....... > > m. E. herrscht generelles Tauchverbot für alle Taucher. Der Gemeingebrauch (ich nehme an in BW gehört tauchen dazu) ist erlaubt! In §4, Abs. 2 Punkt 2 ist sogar das Tauchen explizit erwähnt. §5 Punkt 5 bezieht sich auf z.B. $4, Abs. 2 Punkt 3, der kommerzielle Nutzer als unberechtigt definiert. (§5 Punkt 5 ist auch nicht als Ordnungswidrigkeit aufgeführt :-) > Ausgenommen solche die eine Berchtigung (von wem ? ) nachweisen können, S.o. durch die Art ihrer Tauchgänge, kommerziell oder "privat" > gilt auch für das Benutzen der Zufahrten. Die ist in der Tat beschränkt und muss bei der Ortsverwaltung beantragt werden und ist unabhängig vom Tauchen zu sehen. Viele Grüße Bastian[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Sjon (02.07.2009 23:59)
