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Re: Matschelsee - das wars dann wohl!

Von: Bastian Scholz (nimrodxx@gmx.de) [Profil]
Datum: 01.07.2009 10:27
Message-ID: <pan.2009.07.01.08.27.10.620163@gmx.de>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
Am Wed, 01 Jul 2009 01:03:29 -0700 schrieb Alexander Pross:

> würde ich so aber nicht unterschreiben.......
>
> m. E. herrscht generelles Tauchverbot für alle Taucher.

Der Gemeingebrauch (ich nehme an in BW gehört tauchen dazu) ist erlaubt!

In §4, Abs. 2 Punkt 2 ist sogar das Tauchen explizit erwähnt. §5 Punkt
5 bezieht sich auf z.B. $4, Abs. 2 Punkt 3, der kommerzielle Nutzer als
unberechtigt definiert.

(§5 Punkt 5 ist auch nicht als Ordnungswidrigkeit aufgeführt :-)

> Ausgenommen solche die eine Berchtigung (von wem ? ) nachweisen können,

S.o. durch die Art ihrer Tauchgänge, kommerziell oder "privat"

> gilt auch für das Benutzen der Zufahrten.

Die ist in der Tat beschränkt und muss bei der Ortsverwaltung beantragt
werden und ist unabhängig vom Tauchen zu sehen.

Viele Grüße

Bastian

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