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Re: Matschelsee - das wars dann wohl!

Von: MatV (spammat.voss@gmx.de) [Profil]
Datum: 01.07.2009 09:34
Message-ID: <71f5d188-ad75-40c3-bf15-8e65db6a4eaf@j32g2000yqh.googlegroups.com>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
On 29 Jun., 10:39, "Marc-M. Rieble" <nuer...@gmx.net> wrote:
> Hallo NG,
>
> ab sofort grundsätzliches TAUCHVERBOT für Personen ohne besondere
> Berechtigung - eine entsprechende Rechtsverordnung wurde erlassen und
> Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
>
> siehe ->http://www.tauchclub-offenburg.de/formulare/Rechtsverordnung-Mats
chel...
>
> Gruss
>
> Marc

Moin,
also ich lese daraus:
Tauchen ist erlaubt mit Einschränkungen.
Nachttauchen nicht.
Tauchen unter Erzielung einer Gewinnabsicht nicht.
Wg. Zufahrtsbeschränkung ist es u.U. weit zu laufen.

Die Zufahrtbeschränkung bei gleichzeitiger Existenz von Parkplätzen,
die vermutlich mit öffentlichen Geldern angelgt wurden, stinkt. Es
riecht nach Willfährigkeit gegenüber Anliegern, und mindestens nach
einem fehlerhaften Demokratieverständnis. Dagegen hilft idR nur,
dieses in die Volksbetreter reinzuprügeln .

LG,
Matthias

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