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Re: Matschelsee - das wars dann wohl!

Von: Richard (ricki.proxy@googlemail.com) [Profil]
Datum: 03.07.2009 09:32
Message-ID: <7b5qhcF222jn9U1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
MatV schrieb:

> Einfach so verbieten, weil Politikergesochs gerne eine günstige Presse
> haben möchte, ich m.E. nicht drin.

Nun, da hast du unzweifelhaft recht. Aber ... geh mal davon aus, dass
die Verwaltungsdeppen ....

> Es gibt ja auch noch andere Rechtsgrundsätze, wie
> Gleichbehandlungsgrundsätze, Diskriminierungsverbot.

meinen genau das geprüft zu haben und sind bei der resultierenden
Ermessensentscheidung genau zu dem unerfreulichen Ergebnis gekommen. Du
geht also hin, mäkelst und verlangst das Verbot wieder aufzuheben. Dann
darfst du dich glücklich schätzen, überhaupt eine abschlägige Antwort
zu
bekommen. Anderenfalls wartest du 3 Monate ab und darfst wg. Untätigkeit
zum VG. Leider ist das oft genau so. Du klagst also .... Zunächst
bekommst du dann zu hören, dass es sich um eine unzulässige Popularklage
handelt weil du nicht ausreichend betroffen bis, dann räumst du das
aus und der gnädige Richter weist die Verwaltung darauf hin, dass er die
Klage für zulässig hält, mit Glück. (übrigen hast du dann schon
ca.
350,-- Tacks als Gerichtskosten vorausgelagt, zzgl. Anwalt wenn du das
nicht selbst machen willst, wozu ich aber raten würde, denn als
Naturalkläger tut dir der Richter schon mal Gutes) Dann tut dir die
Verwaltung einen Schriftsatz der seitenweise Rechtfertigungen,
Nebelkerzen, zwingende Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr, den
Gestaltungsfreiraum der Politik und was noch nicht alles beinhaltet. Und
dann schaun wir mal weiter beim OVG mit Zwangsanwalt für Teuer.

Ich mache sowas ja schon mal, aber ... dafür muss man wirklich Lust
haben, sonst ist außer Spesen nichts gewesen und man entwickelt unschöne
Gefühle ;-))) Aber seit ich nicht mehr wähle (bringt nix) mache ich halt
sowas schon mal. (bringt manchmal was).

--
vG Richard

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