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Re: Matschelsee - das wars dann wohl!

Von: Richard (ricki.proxy@googlemail.com) [Profil]
Datum: 06.07.2009 11:50
Message-ID: <7bdvmeF22qjrhU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
MatV schrieb:

> Darum ja meine Frage, ob es im Ländle anders ist.
> Weil in S_H der Gemeingebrauch sich auf landeseigene Gewässer bezieht.
> Der Geltungsbereich eines Gesetzes steht idR ganz vorne drin.

Das LWG regelt natürlich nur allgemein und diese Regelungen können im
Verordnungswege eingeschränkt werden, steht auch so drin. Es hat also
nicht Verfassungsrang ;-))) D. h. "wann da der Gemeingebrauch drin
steht, muss ich auch dürfen" ist falsch, leider .....

--
vG Richard

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