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Re: Matschelsee - das wars dann wohl!

Von: Klaus Wolf (me@privacy.net) [Profil]
Datum: 02.07.2009 23:59
Message-ID: <h2jako$280$01$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen

Bastian Scholz schrieb:

> Der Gemeingebrauch (ich nehme an in BW gehört tauchen dazu) ist erlaubt!
>
> In §4, Abs. 2 Punkt 2 ist sogar das Tauchen explizit erwähnt. §5
Punkt
> 5 bezieht sich auf z.B. $4, Abs. 2 Punkt 3, der kommerzielle Nutzer als
> unberechtigt definiert.
>
> (§5 Punkt 5 ist auch nicht als Ordnungswidrigkeit aufgeführt :-)

So sehe ich das auch - wenn nicht noch ein Jurist mir was anderes
erzählen sollte.



--
Tauchen ist kein Sport - sondern ein Zustand


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