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Re: Matschelsee - das wars dann wohl!

Von: MatV (spammat.voss@gmx.de) [Profil]
Datum: 01.07.2009 10:26
Message-ID: <a7274a23-b350-4b62-a128-d721ec0cd93d@t13g2000yqt.googlegroups.com>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
On 1 Jul., 10:03, Alexander Pross <AlexanderPr...@gmx.de> wrote:
> On 1 Jul., 09:34, MatV <spammat.v...@gmx.de> wrote:
>
>
>
> > On 29 Jun., 10:39, "Marc-M. Rieble" <nuer...@gmx.net> wrote:
>
> > > Hallo NG,
>
> > > ab sofort grundsätzliches TAUCHVERBOT für Personen ohne
besondere
> > > Berechtigung - eine entsprechende Rechtsverordnung wurde erlassen und
> > > Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
>
> > > siehe ->http://www.tauchclub-offenburg.de/formulare/Rechtsverordnung-
Matschel...
>
> > > Gruss
>
> > > Marc
>
> > Moin,
> > also ich lese daraus:
> > Tauchen ist erlaubt mit Einschränkungen.
> > Nachttauchen nicht.
> > Tauchen unter Erzielung einer Gewinnabsicht nicht.
> > Wg. Zufahrtsbeschränkung ist es u.U. weit zu laufen.
>
> > Die Zufahrtbeschränkung bei gleichzeitiger Existenz von Parkplätzen
,
> > die vermutlich mit öffentlichen Geldern angelgt wurden, stinkt. Es
> > riecht nach Willfährigkeit gegenüber Anliegern, und mindestens nach
> > einem fehlerhaften Demokratieverständnis. Dagegen hilft idR nur,
> > dieses in die Volksbetreter reinzuprügeln .
>
> > LG,
> > Matthias
>
> würde ich so aber nicht unterschreiben.......
>
> m. E. herrscht generelles Tauchverbot für alle Taucher.
>
> Ausgenommen solche die eine Berchtigung (von wem ? ) nachweisen
> können, gilt auch für das Benutzen der Zufahrten.
>
> Inwiefern das Rechtskonform ist kann ich nicht Beurteilen, hierzu
> sollte man wohl auch das Streitköpfle urteil miteinbeziehen und das
> ganze mal detailiert prüfen.
> Sofern ein Jurist unter den Mitgliedern der Gruppe ist kann der/die
> sich ja vieleicht mal etwas schlauer machen.
>
> LG
> Alex

Eben, Berechtigung.
Ich sehe die Berechtigung darin, Bürger dieser Republik zu sein, und
damit das Gesetz über Gemeingebrauch in Anspruch nehmen zu dürfen.
LG,
Matthias

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