Re: Matschelsee - das wars dann wohl!
Von: MatV (spammat.voss@gmx.de) [Profil]
Datum: 01.07.2009 10:26
Message-ID: <a7274a23-b350-4b62-a128-d721ec0cd93d@t13g2000yqt.googlegroups.com>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
Datum: 01.07.2009 10:26
Message-ID: <a7274a23-b350-4b62-a128-d721ec0cd93d@t13g2000yqt.googlegroups.com>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
On 1 Jul., 10:03, Alexander Pross <AlexanderPr...@gmx.de> wrote: > On 1 Jul., 09:34, MatV <spammat.v...@gmx.de> wrote: > > > > > On 29 Jun., 10:39, "Marc-M. Rieble" <nuer...@gmx.net> wrote: > > > > Hallo NG, > > > > ab sofort grundsätzliches TAUCHVERBOT für Personen ohne besondere > > > Berechtigung - eine entsprechende Rechtsverordnung wurde erlassen und > > > Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht. > > > > siehe ->http://www.tauchclub-offenburg.de/formulare/Rechtsverordnung- Matschel... > > > > Gruss > > > > Marc > > > Moin, > > also ich lese daraus: > > Tauchen ist erlaubt mit Einschränkungen. > > Nachttauchen nicht. > > Tauchen unter Erzielung einer Gewinnabsicht nicht. > > Wg. Zufahrtsbeschränkung ist es u.U. weit zu laufen. > > > Die Zufahrtbeschränkung bei gleichzeitiger Existenz von Parkplätzen , > > die vermutlich mit öffentlichen Geldern angelgt wurden, stinkt. Es > > riecht nach Willfährigkeit gegenüber Anliegern, und mindestens nach > > einem fehlerhaften Demokratieverständnis. Dagegen hilft idR nur, > > dieses in die Volksbetreter reinzuprügeln . > > > LG, > > Matthias > > würde ich so aber nicht unterschreiben....... > > m. E. herrscht generelles Tauchverbot für alle Taucher. > > Ausgenommen solche die eine Berchtigung (von wem ? ) nachweisen > können, gilt auch für das Benutzen der Zufahrten. > > Inwiefern das Rechtskonform ist kann ich nicht Beurteilen, hierzu > sollte man wohl auch das Streitköpfle urteil miteinbeziehen und das > ganze mal detailiert prüfen. > Sofern ein Jurist unter den Mitgliedern der Gruppe ist kann der/die > sich ja vieleicht mal etwas schlauer machen. > > LG > Alex Eben, Berechtigung. Ich sehe die Berechtigung darin, Bürger dieser Republik zu sein, und damit das Gesetz über Gemeingebrauch in Anspruch nehmen zu dürfen. LG, Matthias[ Auf dieses Posting antworten ]
