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Re: Matschelsee - das wars dann wohl!

Von: Jürgen Seiss (edvhome@scherzinger.de) [Profil]
Datum: 30.06.2009 00:12
Message-ID: <326f8c89-7e65-4d26-b85e-f1c4278a223c@b15g2000yqd.googlegroups.com>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
Hallo Marc,

ich finde die Wortwahl "Tauchen für unberechtigte Personen verboten"
ziemlich unglücklich, da keine Spezifikation in der Rechtsverordnung
zu finden ist, was einen Taucher genau zur "unberechtigten Person"
macht. Es ist in jedem Fall das Ausbilden gegen cash - andere
"Ausschlußkriterien" wie die Nichtmitgliedschaft im BTSV und/oder das
Nichtbesitzen des Schlüssels für die Schranke habe ich aus dem Text
der Rechtsverordnung nicht herauslesen können.

Wenn das Auto auf dem Parkplatz neben der Bundesstr. geparkt, artig
mit max. 1 Buddie um den halben See bis zur erlaubten Zone gelatscht
und nur dort getaucht wird, wird zumindest keine Regel verletzt.

Ich habe allerdings auch kein Problem damit, nicht mehr im Matschelsee
zu tauchen - die tatsächliche Rechtslage interessiert mich aber schon:
Ist das nun ein Tauchverbot für alle mit Ausnahme einiger
"Auserwählter" oder nicht ?

Fragende Grüße
Jürgen

> Abschnitt2
>
> $5 nicht zulässig ist
> 5. das Tauchen für unberechtigte Personen
>
> hth
>
> Gruss
>
> Marc


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