Re: Matschelsee - das wars dann wohl!
Von: Markus Hackel (me@privacy.net) [Profil]
Datum: 30.06.2009 16:16
Message-ID: <7aul15F21648vU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
Datum: 30.06.2009 16:16
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Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
Richard schrieb: > Jürgen Seiss schrieb: > >> ich finde die Wortwahl "Tauchen für unberechtigte Personen verboten" >> ziemlich unglücklich, da keine Spezifikation in der Rechtsverordnung >> zu finden ist, was einen Taucher genau zur "unberechtigten Person" >> macht. > > Das ist ganz einfach: Unberechtig ist jeder, der eine Berechtigung nicht > hat. Sowas nennt man Erlaubnisvorbehalt. Aber das erschließt sich nicht > jedem, muss aber auch nicht. > Ich hab ne Berechtigung vom BTSV/VDST oder, oder.... Für Rechtsverordnungen (egal welcher Art) gilt der Bestimmtheitsgrundsatz. Nachdem die Nr. 5 unter den "besonderen Sporttaucherbestimmungen steht könnte man durchaus argumentieren, dass das Verbot für "nicht zum Sporttauchen Berechtigte" gelten soll. Zumindest fehlt es diesbezüglich an der Bestimmtheit. Gruß Markus[ Auf dieses Posting antworten ]
