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Re: Matschelsee - das wars dann wohl!

Von: Markus Hackel (me@privacy.net) [Profil]
Datum: 30.06.2009 16:16
Message-ID: <7aul15F21648vU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen
Richard schrieb:
> Jürgen Seiss schrieb:
>
>> ich finde die Wortwahl "Tauchen für unberechtigte Personen
verboten"
>> ziemlich unglücklich, da keine Spezifikation in der Rechtsverordnung
>> zu finden ist, was einen Taucher genau zur "unberechtigten Person"
>> macht.
>
> Das ist ganz einfach: Unberechtig ist jeder, der eine Berechtigung nicht
> hat. Sowas nennt man Erlaubnisvorbehalt. Aber das erschließt sich nicht
> jedem, muss aber auch nicht.
>

Ich hab ne Berechtigung vom BTSV/VDST oder, oder....

Für Rechtsverordnungen (egal welcher Art) gilt der Bestimmtheitsgrundsatz.

Nachdem die Nr. 5 unter den "besonderen Sporttaucherbestimmungen steht
könnte man durchaus argumentieren, dass das Verbot für "nicht zum
Sporttauchen Berechtigte" gelten soll. Zumindest fehlt es diesbezüglich
an der Bestimmtheit.

Gruß
Markus

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