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Re: Matschelsee - das wars dann wohl!

Von: Klaus Wolf (me@privacy.net) [Profil]
Datum: 30.06.2009 23:44
Message-ID: <h2e10m$i9m$03$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.rec.sport.tauchen

Richard schrieb:

> Das ist ganz einfach: Unberechtig ist jeder, der eine Berechtigung nicht
> hat.

Nein. In BW ist Tauchen immer erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich
verboten ist (Gemeingebrauch). Man muss also keine Berechtigung
einholen, sondern auf das Verbot achten. Das scheint hier aber nicht
eindeutig formuliert zu sein.(Leider kann ich das pdf aber nicht
einsehen, da mein Rechner sagt, es sei beschädigt und es öffnet es nicht).

Grüße
Klaus


--
Tauchen ist kein Sport - sondern ein Zustand


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