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Gerichte, die auf Schwimmwesten warten

Von: Bernd J. Kaup (bjkaup@internet-counsel.de) [Profil]
Datum: 06.11.2009 13:15
Message-ID: <prUIm.60088$Ro6.30654@newsfe10.ams2>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
Wenn es nicht so ernst wäre, müsste man sich vor Lachen in den Bauch
beißen: Man muss Schwimmwesten warten, damit man bei einem Seeunfall
nicht vor Gericht landet. Diese Meinung ist so falsch wie weit verbreitet.
Es geht um etwas anderes: Wartung kostet Geld, dass man sparen möchte,
aber sich nicht traut, weil man Angst davor hat, für diesen Geiz als
gewissenlos eingestuft zu werden. Weil man sich diese Angst nicht
eingestehen möchte, wird ein Popanz aufgebaut, vor dem Achtung zu haben,
gesellschaftlich anerkannt ist. Ergo fordert die Wartung "die
Versicherung", "das Gesetz". Nachfrage zwecklos.

Die eigentliche Fragen sollten sein: Ist es sinnvoll und notwendig
Schwimmwesten vorzuhalten, und wenn ja, ist es sinnvoll und notwendig,
diese auf Funktionsfähigkeit zu prüfen, und wenn ja, ist es sinnvoll und
notwendig, diese Prüfung durch eine externe Wartung vornehmen zu lassen.

Der entsprechende Ansatz für Feuerlöscher, wozu ich mehr sagen könnte,
weil ich beruflich Jahrzehnte damit zu tun hatte, Leuten das Gefühl der
eigenen Absicherung auszutreiben, wenn sie sich auf das Prüfsiegel eines
externen Dienstes beriefen. Ich konnte in meiner Eigenschaft als Safety
and Security Manager ziemlich süffisant werden, wenn mir ein Werksleiter
erklärte, dass alle Feuerlöscher ein aktuelles Prüfsiegel hätten: wenn
im Ernstfalle ein Feuerlöscher nicht funktioniert und dadurch
Betriebsvermögen beschädigt oder Mitarbeiter gefährdet werden, können
Sie sich das Prüfsiegel auf das von der Lautstärke meines Anschisses
geplatzte Trommelfell kleben.

mfg
bjk

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