Re: Motor in Bereitschaft - wann Pflicht, wo geregelt?
Von: Ignatios Souvatzis (u502sou@beverly.kleinbus.org) [Profil]
Datum: 04.06.2009 17:13
Message-ID: <slrnh2fp4m.r8q.u502sou@marie.beverly.kleinbus.org>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
Datum: 04.06.2009 17:13
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Jonas Stein wrote: > Hallo, > > an manchen Stellen darf man nur segeln, wenn man ein Motor bereithaelt. > > Z.B. erinnere ich mich an einen engen Kanal in NL, wo man nur segeln > durfte, wenn man eine gewisse Mindestgeschwindigkeit immer fahren kann. > > Wo wird sowas eigentlich geregelt? In Hafenordnungen, Revierordnungen etc. Für die Niederlande und Belgien findest du alles wichtige zusammengefasst im aktuellen Wateralmanak. Beispielsweise für den Rhein musst du in die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung gucken, Kapitel 9, Besondere Regeln für die Fahrt und das Stillliegen, und hier speziell § 9.07 Beschränkungen der Schifffahrt; sie enthält das einzige explizite Segelverbot in 5b (Zwischen km 775,50 und km 785,50 ist das Segeln ohne Erlaubnis nach § 1.23 untersagt.) Ansonsten guck bei ELWIS unter http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht nach, und such dir die für das jeweilige Revier geltenden Ordnung heraus. -is[ Auf dieses Posting antworten ]
