Re: Europaflagge als Nationale?
Von: Tobias Crefeld (tc-jus@myway.de) [Profil]
Datum: 30.06.2009 00:45
Message-ID: <B3pbexrKxVB@tc-jus.myway.de>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
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Jan Löhndorf meinte: > Ulrich G. Kliegis schrieb: >> http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/flaggrg/gesamt.pdf > Danke für den Link. Die Zeit reichte nur zum Überfliegen des Textes. > Wenn ich es in der Kürze der Zeit richtig verstanden habe, darf ich > unter 15m ohne weitere Zertifikate, Scheine oder Registrierungen die > deutsche Flagge führen. ....muss es aber nicht. Bin ja kein berufsmäßiger Rechtsverdreher, aber ich versteh den Paragraphen 3 des obenzitierten Gesetzes so, das es eines Flaggenschein, Schiffs- oder Flaggenzertifikat bedarf, um die Bundesflagge legal zu führen. Auch der Paragraph 8 fordert eine solche Bescheinigung. > Wie kommt der ADAC dazu, das Gesetz anders darzustellen? Ich kenne die Darstellung des ADAC nicht, aber im Zweifel gilt sicher eher das gedruckte Gesetz als eine "meinungsmachende Interpretation" eines Interessenverbands. > ...und wieso mache ich mir für jeden 3-Stunden-Förde-Törn die Mühe, das > Ding da ran zu friemeln? Weiß nicht - vielleicht "weil's jeder macht"? Grenzregionale Besonderheit? Eine Fördeverordnung, die das fordert? Deko? -- Gruss, Tobias.[ Auf dieses Posting antworten ]
