Re: Europaflagge als Nationale?
Von: Tobias Crefeld (tc-jus@myway.de) [Profil]
Datum: 28.06.2009 22:21
Message-ID: <B3hazpX4xVB@tc-jus.myway.de>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
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Jan Löhndorf meinte: > Oliver Höfgen schrieb: >> Warum sollte die das dürfen? Nur wenn es ein deutsches Schiff ist wäre >> es in deutschen gewässern ok. > Nö, eben nicht. Ein deutsches Schiff, bzw. ein Schiff dessen Eigentümer > deutscher Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat, > *muss* auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen die deutsche Flagge führen. Wobei man in Anbetracht des Topics dieser newsgroup vielleicht anmerken sollte, dass der Begriff "Schiff" nicht die 10m-Plasteschüssel umfaßt, mit der Fritzchen Müller am Wochenende sportlicherweise die Ostsee unsicher macht. Insofern ergibt sich eine "Pflicht" zum Führen der deutschen Bundesflagge höchstens aus einem Flaggen- oder Schiffszertifikat - so es denn für das Boot vorhanden ist... Ohne diesem fehlt der Nachweis, dass man zum Führen der Bundesflagge berechtigt ist und ordnungswidrig. > Wenn der Holländer aber auf seinen Seeschifffahrtsstraßen alternativ > auch die europäische Flagge führen darf, dann darf er es im > (europäischen) Ausland sehr wahrscheinlich auch. Der Sinn und Zweck einer Flagge ist nach SRÜ, dass man anzeigt, zu welchem Flaggenstaat das Schiff gehört, womit eine Art Schutzfunktion durch den Flaggenstaat verbunden ist. Deswegen ist es auch weniger eine Pflicht als ein Recht, eine Nationalflagge zu führen (Ein Flaggenrechtsgesetz, dass dies zu einer Pflicht umstrickt, ist wohl ne bundesdeutsche Spezialität). Jedenfalls: Bei einer Europaflagge gibt es diesen souveränen Staat "Europa" nicht. Ich vermute, dass es nicht verboten ist, die Europaflagge zu führen, solange dies nicht an der Stelle der Bundesflagge erfolgt, aber mehr als Dekoration ist das nicht. Die Fälle, in denen das Führen einer irgendwie modifizierten Europaflagge zur Anzeige kam, bezogen sich darauf, dass diese Flagge _statt_ der Bundesflagge geführt wurde, also insbesondere an der Stelle, wo normalerweise bei einem Schiff diesen Typs die Nationale hängt. Wenn dann noch eine Pflicht zum Fahren der Nationalen besteht, weil der Eigner seinem Bötchen ein Flaggen- oder Schiffszertifikat gegönnt hat, ist es natürlich "doppelt" verboten. :) -- Gruss, Tobias.[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Oliver_Höfgen (28.06.2009 23:13)
- Jan_Löhndorf (29.06.2009 10:03)
- Ulrich G. Kliegis (29.06.2009 13:29)
- Jan_Löhndorf (29.06.2009 14:28)
- Ulrich G. Kliegis (29.06.2009 23:05)
- Jan_Löhndorf (30.06.2009 09:48)
- Tobias Crefeld (01.07.2009 21:55)
- Tobias Crefeld (30.06.2009 00:45)
- Joachim (29.06.2009 14:41)
- Cornelia Schneider (29.06.2009 18:03)
- Joachim (30.06.2009 14:25)
- Peter Köhlmann (30.06.2009 16:10)
- Der TESTER (30.06.2009 14:44)
- Ulrich G. Kliegis (30.06.2009 15:20)
- Jan_Löhndorf (30.06.2009 15:28)
- Ulrich G. Kliegis (01.07.2009 21:16)
- Tobias Crefeld (30.06.2009 00:42)
