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Re: Europaflagge als Nationale?

Von: Tobias Crefeld (tc-jus@myway.de) [Profil]
Datum: 28.06.2009 22:21
Message-ID: <B3hazpX4xVB@tc-jus.myway.de>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
Jan Löhndorf meinte:
> Oliver Höfgen schrieb:

>> Warum sollte die das dürfen? Nur wenn es ein deutsches Schiff ist
wäre
>> es in deutschen gewässern ok.

> Nö, eben nicht. Ein deutsches Schiff, bzw. ein Schiff dessen Eigentümer
> deutscher Staatsbürger ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat,
> *muss* auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen die deutsche Flagge führen.

Wobei man in Anbetracht des Topics dieser newsgroup vielleicht anmerken
sollte, dass der Begriff "Schiff" nicht die 10m-Plasteschüssel
umfaßt, mit
der Fritzchen Müller am Wochenende sportlicherweise die Ostsee unsicher
macht.
Insofern ergibt sich eine "Pflicht" zum Führen der deutschen Bundesflagge
höchstens aus einem Flaggen- oder Schiffszertifikat - so es denn für das
Boot vorhanden ist... Ohne diesem fehlt der Nachweis, dass man zum Führen
der Bundesflagge berechtigt ist und ordnungswidrig.


> Wenn der Holländer aber auf seinen Seeschifffahrtsstraßen alternativ
> auch die europäische Flagge führen darf, dann darf er es im
> (europäischen) Ausland sehr wahrscheinlich auch.

Der Sinn und Zweck einer Flagge ist nach SRÜ, dass man anzeigt, zu welchem
Flaggenstaat das Schiff gehört, womit eine Art Schutzfunktion durch den
Flaggenstaat verbunden ist. Deswegen ist es auch weniger eine Pflicht als
ein Recht, eine Nationalflagge zu führen (Ein Flaggenrechtsgesetz, dass
dies zu einer Pflicht umstrickt, ist wohl ne bundesdeutsche Spezialität).

Jedenfalls: Bei einer Europaflagge gibt es diesen souveränen Staat
"Europa" nicht. Ich vermute, dass es nicht verboten ist, die Europaflagge
zu führen, solange dies nicht an der Stelle der Bundesflagge erfolgt, aber
mehr als Dekoration ist das nicht.

Die Fälle, in denen das Führen einer irgendwie modifizierten Europaflagge
zur Anzeige kam, bezogen sich darauf, dass diese Flagge _statt_ der
Bundesflagge geführt wurde, also insbesondere an der Stelle, wo
normalerweise bei einem Schiff diesen Typs die Nationale hängt.
Wenn dann noch eine Pflicht zum Fahren der Nationalen besteht, weil der
Eigner seinem Bötchen ein Flaggen- oder Schiffszertifikat gegönnt hat, ist
es natürlich "doppelt" verboten. :)

--
Gruss,
Tobias.


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