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Re: Fliessgeschwindigkeit der Ruhr

Von: Ignatios Souvatzis (u502sou@beverly.kleinbus.org) [Profil]
Datum: 24.06.2009 11:27
Message-ID: <slrnh43scm.ldl.u502sou@marie.beverly.kleinbus.org>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
Patrick Kibies wrote:
> Gerhard Runge schrieb:

>> Trotzdem habe ich
>> auf der Ruhr zwischen Duisburg und Baldeneysee noch niemand segeln sehen.
>
> Ich schon.

Das, vermute ich, ist inpraktikabel, denn:

Par. 3 (3): Segelnde Fahrzeuge dürfen das ausgetonnte Fahrwasser nur
auf dem kürzesten Weg queren, nicht aber daran entlang segeln...

Was bleibt ausser Baldeney- und Kettwiger Stausee noch übrig?

>
>> Meines Wissens sind Hilfsmotore bestenfalls in Form von E-Antrieben erlaubt
>> (oder benötigen eine besondere Zulassung?).
>
> Nein. Unterhalb des Campinggplatzes "Zornige Ameise" in Essen (und der
> ist oberhalb des Baldeneysees) dürfen auch Kleinfahrzeuge mit
> Maschinenantrieb verkehren.
>
> Näheres weiß die Ruhrschiffahrtsverordun, und die gibt es hier:
>
>
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/autorenbereich/Dezernat_54/PDF/ruhr_sch
vo.pdf
>
>
>> Hier mußt du dich erst mal
>> schlau lesen, was möglich ist.
>
> s.o.
>
>> Desweiteren gibt es nur feste Brücken und die in Kettwig ist für alle
Sorten
>> von Seglern zu niedrig, die anderen wären mindestens zu prüfen!
>
> Die Brücke an der Schleuse? Definitiv ist diese zu niedrig. Die
> Kampmannbrücke auch, aber den Baldneysee möchte Ignatios ja nicht
> flussaufwärts verlassen.

Dafür gibt's ja einen auch auf dem Wasser problemlos klappbaren Mast.

>> Ein Auto mit Trailer brauchst du also ohnehin, kannste gleich mit Hänger
>> fahren!
>
> Oder nieder mit dem Mast und den Tote-Dinosaurier-Wind benutzen.

Das ist ab Ruhr - 5km auf dem Rhein sowieso vorgeschrieben. Ok, der
Mast kann da noch oben bleiben.

-is
--
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