Re: Europaflagge als Nationale?
Von: Jan Löhndorf (jan.loehndorf@web.de) [Profil]
Datum: 29.06.2009 10:03
Message-ID: <h29sjj$9pg$1@news.netuse.de>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
Datum: 29.06.2009 10:03
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Tobias Crefeld schrieb: > Wobei man in Anbetracht des Topics dieser newsgroup vielleicht anmerken > sollte, dass der Begriff "Schiff" nicht die 10m-Plasteschüssel umfaßt, mit > der Fritzchen Müller am Wochenende sportlicherweise die Ostsee unsicher > macht. Ob sportlich, oder mit Kaffee und Kuchen spielt keine Rolle. ;) Woher beziehst Du dein Wissen? Nach dem was ich gelesen habe *muss* auch eine "10m Plastikschüssel" die Nationalflagge führen. Zitat aus dem ADAC Merkblatt zur Flaggenführung: ... In §1(1) FlRG heißt es: »Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten (See-) Schiffe (*) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.« .... (*) Bei der Feststellung, ob ein Fahrzeug tatsächlich als ein Seeschiff im Sinne des FlRG bezeichnet werden kann, kommt es auf drei Faktoren an: Die Bestimmtheit, die regelmäßige Verwendung und die Geeignetheit. Es wird untersucht, auf welchen Gewässern (See/Küste oder Binnen) der Eigner mit dem Schiff eigentlich fahren will, zu welchem Zweck das Fahrzeug eingesetzt wird, und ob bestimmte bautechnische Faktoren (z.B. Rumpffestigkeit, Länge, Motorstärke, uvm.) erfüllt werden. Dies bedeutet, dass Skipper, die nur gelegentlich oder ausnahmsweise die Küstengewässer oder die See befahren, nicht der Pflicht zur Führung der Bundesflagge unterliegen, da ihr Schiff nicht als ein »zur Seefahrt bestimmtes Fahrzeug« gilt. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die objektiv nicht zur Seefahrt geeignet (=sicherheitstechnisch ungeeignet, die Grenze zur Seefahrt seewärts zu überschreiten) sind (i.d.R. bei weniger als 7 m Bootslänge). Siehe: http://www.jet-team.de/downloads/documents/germany/adac-merkblatt_flaggenfuehrung.pdf > Die Fälle, in denen das Führen einer irgendwie modifizierten Europaflagge > zur Anzeige kam, bezogen sich darauf, dass diese Flagge _statt_ der > Bundesflagge geführt wurde, also insbesondere an der Stelle, wo > normalerweise bei einem Schiff diesen Typs die Nationale hängt. Der von mir beobachtete Holländer hatte die Europaflagge genau an der Stelle, wo ich die holländische Nationalflagge erwartet hätte. Nämlich mittig am Heck. Ob es auf dem Masttopp noch eine gab habe ich nicht geschaut. Gruß, Jan[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Ulrich G. Kliegis (29.06.2009 13:29)
- Jan_Löhndorf (29.06.2009 14:28)
- Ulrich G. Kliegis (29.06.2009 23:05)
- Jan_Löhndorf (30.06.2009 09:48)
- Tobias Crefeld (01.07.2009 21:55)
- Tobias Crefeld (30.06.2009 00:45)
