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Re: Europaflagge als Nationale?

Von: Jan Löhndorf (jan.loehndorf@web.de) [Profil]
Datum: 29.06.2009 10:03
Message-ID: <h29sjj$9pg$1@news.netuse.de>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
Tobias Crefeld schrieb:

> Wobei man in Anbetracht des Topics dieser newsgroup vielleicht anmerken
> sollte, dass der Begriff "Schiff" nicht die 10m-Plasteschüssel
umfaßt, mit
> der Fritzchen Müller am Wochenende sportlicherweise die Ostsee unsicher
> macht.

Ob sportlich, oder mit Kaffee und Kuchen spielt keine Rolle. ;)

Woher beziehst Du dein Wissen? Nach dem was ich gelesen habe *muss* auch
eine "10m Plastikschüssel" die Nationalflagge führen.

Zitat aus dem ADAC Merkblatt zur Flaggenführung:
...
In §1(1) FlRG heißt es: »Die Bundesflagge
haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten
(See-) Schiffe (*) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren
Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.«
....
(*) Bei der Feststellung, ob ein Fahrzeug tatsächlich als ein Seeschiff
im Sinne des FlRG bezeichnet werden kann, kommt es auf drei Faktoren an:
Die Bestimmtheit, die regelmäßige Verwendung und die Geeignetheit. Es
wird untersucht, auf welchen Gewässern (See/Küste oder Binnen) der
Eigner mit dem Schiff eigentlich fahren will, zu welchem Zweck das
Fahrzeug eingesetzt wird, und ob bestimmte bautechnische Faktoren (z.B.
Rumpffestigkeit, Länge, Motorstärke, uvm.) erfüllt werden. Dies
bedeutet, dass Skipper, die nur gelegentlich oder ausnahmsweise die
Küstengewässer oder die See befahren, nicht der Pflicht zur Führung der
Bundesflagge unterliegen, da ihr Schiff nicht als ein »zur Seefahrt
bestimmtes Fahrzeug« gilt. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die objektiv
nicht zur Seefahrt geeignet (=sicherheitstechnisch ungeeignet, die
Grenze zur Seefahrt seewärts zu überschreiten) sind (i.d.R. bei weniger
als 7 m Bootslänge).

Siehe:
http://www.jet-team.de/downloads/documents/germany/adac-merkblatt_flaggenfuehrung.pdf

> Die Fälle, in denen das Führen einer irgendwie modifizierten Europaflagge
> zur Anzeige kam, bezogen sich darauf, dass diese Flagge _statt_ der
> Bundesflagge geführt wurde, also insbesondere an der Stelle, wo
> normalerweise bei einem Schiff diesen Typs die Nationale hängt.

Der von mir beobachtete Holländer hatte die Europaflagge genau an der
Stelle, wo ich die holländische Nationalflagge erwartet hätte. Nämlich
mittig am Heck. Ob es auf dem Masttopp noch eine gab habe ich nicht
geschaut.

Gruß,
Jan

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