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Re: Motor in Bereitschaft - wann Pflicht, wo geregelt?

Von: HC Ahlmann (hc.ahlmann@gmx.de) [Profil]
Datum: 22.05.2009 14:01
Message-ID: <1j04ee7.1r393401mgwqkyN%hc.ahlmann@gmx.de>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
Jonas Stein <news@jonasstein.de> wrote:

> an manchen Stellen darf man nur segeln, wenn man ein Motor bereithaelt.
>
> Z.B. erinnere ich mich an einen engen Kanal in NL, wo man nur segeln
> durfte, wenn man eine gewisse Mindestgeschwindigkeit immer fahren kann.
>
> Wo wird sowas eigentlich geregelt?

In den jeweiligen nationalen Schifffahrtsordnungen; die niederländischen
werden bei Rijkswaterstaat verlinkt sein; Toleranz gegenüber
niederländisch und Flash sind vorteilhaft:
<http://www.rijkswaterstaat.nl/index2.aspx>

> Ich haette vermutet, dass sowas in der SeeSchStrO und BinSchStrO stehen
> muesste.

In der BinnenSchStrO stehen Segelverbote an mehrerern Stellen; die für
Dich relevanten musst Du selbst mit dem Suchbegriff "segel" finden:
<http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/binschstro_1998/gesamt.pdf>
Das auf die SeeSchStrO zu übertragen, sei häusliche Übung.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

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