Re: Motor in Bereitschaft - wann Pflicht, wo geregelt?
Von: HC Ahlmann (hc.ahlmann@gmx.de) [Profil]
Datum: 22.05.2009 14:01
Message-ID: <1j04ee7.1r393401mgwqkyN%hc.ahlmann@gmx.de>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
Datum: 22.05.2009 14:01
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Jonas Stein <news@jonasstein.de> wrote: > an manchen Stellen darf man nur segeln, wenn man ein Motor bereithaelt. > > Z.B. erinnere ich mich an einen engen Kanal in NL, wo man nur segeln > durfte, wenn man eine gewisse Mindestgeschwindigkeit immer fahren kann. > > Wo wird sowas eigentlich geregelt? In den jeweiligen nationalen Schifffahrtsordnungen; die niederländischen werden bei Rijkswaterstaat verlinkt sein; Toleranz gegenüber niederländisch und Flash sind vorteilhaft: <http://www.rijkswaterstaat.nl/index2.aspx> > Ich haette vermutet, dass sowas in der SeeSchStrO und BinSchStrO stehen > muesste. In der BinnenSchStrO stehen Segelverbote an mehrerern Stellen; die für Dich relevanten musst Du selbst mit dem Suchbegriff "segel" finden: <http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/binschstro_1998/gesamt.pdf> Das auf die SeeSchStrO zu übertragen, sei häusliche Übung. -- Munterbleiben HC <http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte[ Auf dieses Posting antworten ]
