Re: Erfahrung ist, wenn...
Von: Tobias Crefeld (tc-jus@myway.de) [Profil]
Datum: 20.05.2009 11:41
Message-ID: <B1CLq1LpxVB@tc-jus.myway.de>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
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RA J. Geraedts. meinte: > Das ist der Punkt : Es wird gezahlt ! Dabei könnte es so einfach sein: > Kein Geld, keine Entführung ! Das mag im Einzelfall hart sein, ist > aber auf Dauer die einzig zielführende Lösung. Klingt so abstrakt erstmal plausibel und ist ja auch die Forderung der Staatsregierungen (oder das, was sich als solches bezeichnet) in der Region, die sich zu Recht Sorgen machen, dass mit dem Geld die Banditen weiter aufrüsten. Die Frage ist allerdings, ob das nicht einer etwas beschränkten, da national- oder meinetwegen eurozentrierten Sicht entstammt? Gilt das nun nur für Yachties? Oder auch für 25-köpfige Besatzungen? Oder für ein vollbesetztes Kreuzfahrtschiff mit 2600 Passagieren plus Besatzung? Da gibt es bereits nach 2 Wochen Versorgungsengpässe. Die Piraten dort haben Zeit und nur wenig mehr als ihr Leben zu verlieren und einen polizeilichen Zugriff müssen sie auch nicht befürchten. Es gibt ganz pragmatische Gründe für Lösegeldzahlung und dazu sollte man bedenken, dass Yachties von dieser Form der Piraterie vergleichsweise wenig betroffen sind: Wenn die Crews der Berufsschiffahrt sich nicht mehr darauf verlassen können, dass der Reeder für ihre Freilassung sorgt, dann werden sich in Zukunft auf bestimmten Routen nur noch schlecht qualifizierte oder gar keine Mannschaften anheuern lassen, was die Kosten hochtreibt. Gegen Lösegeldforderungen kann man sich versichern lassen. Letztlich ist es alles eine Frage der finanziellen Abwägung.· > Ich halte es mit dem Grundsatz von Helmut Schmidt : Keine > Verhandlungen mit Terroristen, kein wie auch immer geartetes > Nachgeben. Das bezog sich allerdings weitgehend auf nationale Bedingungen (von Einzelfällen wie Entebbe oder Mogadischu mal abgesehen). Diese beinhalten bei Massengeiselnahmen eine Umgebung, in der Geiselnehmer nur eng begrenzte Zeit durchhalten können, zumal sie einen minimalen Bewegungsradius haben und in der nationalstaatliche Exekutivorgane immer mehr als eine Option haben. Die fehlen hier eben. Es gab übrigens mal eine TV-Sendung, in der das AA feststellte, dass die Auslagen für Befreiungsaktionen im Ausland, also (unausgesprochen, aber auch unwidersprochen) auch Lösegeldzahlungen, vom Staat den betroffenen Bundesbürgern in Rechnung gestellt werden. Auch wenn bei der Durchsetzung dieser Forderung sicher eher Samthandschuhe benutzt werden. -- Gruss, Tobias.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- J. Geraedts. (25.05.2009 08:43)
