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Motor in Bereitschaft - wann Pflicht, wo geregelt?

Von: Jonas Stein (news@jonasstein.de) [Profil]
Datum: 22.05.2009 12:40
Message-ID: <87skix2zfv.fsf@jonasstein.de>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
Hallo,

an manchen Stellen darf man nur segeln, wenn man ein Motor bereithaelt.

Z.B. erinnere ich mich an einen engen Kanal in NL, wo man nur segeln
durfte, wenn man eine gewisse Mindestgeschwindigkeit immer fahren kann.

Wo wird sowas eigentlich geregelt?

Ich haette vermutet, dass sowas in der SeeSchStrO und BinSchStrO stehen
muesste.

Bei Elwis habe ich die Suche aufgegeben, weil mir keine sinnvollen
Suchbegriffe mehr einfallen.

Wer kann mir helfen?
Danke.

--
mit besten Gruessen,
Jonas Stein <news@jonasstein.de>

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