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Re: Motor in Bereitschaft - wann Pflicht, wo geregelt?

Von: ingo mennenga (butenostfriese@gmx.net) [Profil]
Datum: 22.05.2009 18:34
Message-ID: <gv6k63$u75$1@online.de>
Newsgroup: de.rec.sport.segeln
Jonas Stein schrieb:
> Hallo,
>
> an manchen Stellen darf man nur segeln, wenn man ein Motor bereithaelt.
>
> Z.B. erinnere ich mich an einen engen Kanal in NL, wo man nur segeln
> durfte, wenn man eine gewisse Mindestgeschwindigkeit immer fahren kann.
>
> Wo wird sowas eigentlich geregelt?
>
> Ich haette vermutet, dass sowas in der SeeSchStrO und BinSchStrO stehen
> muesste.

Soetwas steht IMO im Wateralmanak, zumindest für den von dir
angesprochenen Kanal.

Ansonsten in den jeweiligen Landesvorschriften, da die BinnSchStrO und
die SeeSchStrO nur im Hoheitsgebiet der BR Deutschland Gültigkeit haben.
Auch gibt es für deutsche Gewässer teilweise extra Vorschriften, wie
z.B. auf den Berliner Gewässern und auf dem Bodensee (der ja
bekanntermassen nicht rein deutsch ist)

HTH

ingo

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