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Re: Was ist von Pickup Wohnkabinen zu halten

Von: bernie (bernie@newsreader.de) [Profil]
Datum: 06.06.2009 00:25
Message-ID: <h0c608$eup$1@news01.versatel.de>
Newsgroup: de.rec.reisen.camping
Hallo zusammen,

Endlich kann ich wieder mitdiscutieren. Hatte nach Neuinstallation die
Newsgroup verloren.

Da ich ja in Kürze den Tischer Trail-Liner bekomme, habe ich mich viel über
Gesetzeslücken etc. informiert.
Also:
Emil hat schon recht dass es keinen Unterschied macht, ob gewerblich oder
nicht.
Aber nach einer Vereinbahrung der Länderverkehrsminister von 2008 dürfen
Wohnanhänger und Anhänger zu Freizeitzwecken (Pferde und Bootsanhänger)
auch
an Wochenenden von LKW gezogen werden. Weiß aber auch nicht jeder Polizist,
also besser die "Vereinbahrung" mit sich führen.

Da ich aber nicht mal einen leeren Hänger für PKW-Transporte oder
Gepäcktransporte hinter meinen Wagen hängen und Sonntag fahren durfte, hab
ich meinen Pick-Up zum PKW umschreiben lassen. Ging beim Nabvara relativ
einfach. Mehr Steuern aber viiiel weniger Versicherung.

Das wird jezt also ein PKW als Sattelzugmaschine mit einem "Sattalauflieger
Wohnwagen".
Tolle Kombination.
Da ein Sattelzug mit durchgehender Bremse (Luftdruckbremse) nach STVO eine
Einheit ist, habe ich keinen PKW mit Anhänger sondern einen PKW-Wohnwagen.
Da der Sattelzug nicht zum Befördern von Lasten ausgelegt ist, handelt es
sich nicht um einen LKW sondern einen PKW zwischen 3,5t und 7,5t und dann
dürfte ich 100kmh fahren.
Auch dort, wo LKW verboten sind, darf ich fahren.
Überholverbot von LKW oder PKW mit Anhängern (ist ja kein Anhänger)
dürfte
dann für mich auch nicht gelten.
Also alle beschränkungen, die LKW oder PKW mit Anhängern betreffen, gelten
nicht für meine Kombination   ;-)
Auf Wohnmobilstellplätzen dürfte ich ebenfalls "willkommen" sein,
solange
ich nicht absattele (habe aber, bis auf Lüneburg, bisher keine Probleme
gehabt)
Andererseits gelten Höhen-, Breiten und Gewichtsbeschränkungen. (2,99m hoch,
2,15m breit und 5,81t schwer)
Das Gesamtgewicht berechnet sich nach der Summe der Einzelgewichten minus
der Aufliegelast. Dabei wird die Aufliegelast dem ziehenden Fahrzeug
zugerechnet.
Wenn also mein Auto 2600 kg ziehen darf,  dann kann der Auflieger bei 600 kg
Aufliegelast 3200 kg wiegen. (alles zulässige Massen)
Habe da aber das Problem mit dem maximalen Zuggewicht (5810kg) und daher
darf der Auflieger tatsächlich nur noch 3000 kg wiegen.

Ich glaube auch, dass ein Sattelauflieger von 3200kg besser hinter einem
Auto herläuft als ein Wohnwagen von diesem Gewicht.
Um einen Wohnwagen mit gleichem Wohnraum zu bekommen, würde dieser 8,5 m
lang sein (der Sattelauflieger hat 7m).
Die Gespannlänge 13,5m gegenüber 11,5m
In der Kategorie gibt es auch nur 2,5m breite Anhänger (ich hab 2,15m
gewählt)
Das Rangieren geht mit Satelauflieger auch besser.
Allerdings muss man bei engen Radien auch aufpassen, da der Auflieger in der
Kurve weiter innen läuft.
Normal kann man einen abgesattelten Auflieger auch nicht mehr bewegen
(gegenüber einem Wohnanhänger)
Ich habe vor, bei Bedarf vorn unter das Chassis Lenkrollen zu setzten. Wenn
man den dann auf die Lenkrollen absetzt, wird die hintere Tandemachse
angehoben und man dürfte das Gefährt ohne Zugmaschine rangieren können
evtl.
mit Mover.

Das Chassi des Aufliegers ist stabil genug, dass ich eine Motorradbühne
hinten dran bekomme. Kann ich mir beim Wohnanhänger auch nicht vorstellen.

Weiterer Vorteil ist die Druckluftbremse.
Der Auflieger bremst nicht mehr ständig bergab oder beim rückwärts Fahren
sondern nur noch beim Betätigen der Bremse des Zugfahrzeuges.
In Griechenland habe ich mir die Bremsbeläge des Wohnanhängers weggefahren.

Habe mich übrigens am letzten Wochenende im Werk von Tischer über die
Fertigungsqualität informieren können und bin überzeugt, dass da ein
deutscher Wohnwagen nicht mitkommt.
Naja, Ihr könnt euch vorstellen, dass ich es kaum noch erwarten kann, die
erste Nacht darin zu schlafen und dann auch damit zu fahren.
Noch ein Monat .......

Gruß an alle ....
Bernhard und Hélène




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