Re: Was ist von Pickup Wohnkabinen zu halten
Von: bernie (bernie@newsreader.de) [Profil]
Datum: 06.06.2009 00:25
Message-ID: <h0c608$eup$1@news01.versatel.de>
Newsgroup: de.rec.reisen.camping
Datum: 06.06.2009 00:25
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Newsgroup: de.rec.reisen.camping
Hallo zusammen, Endlich kann ich wieder mitdiscutieren. Hatte nach Neuinstallation die Newsgroup verloren. Da ich ja in Kürze den Tischer Trail-Liner bekomme, habe ich mich viel über Gesetzeslücken etc. informiert. Also: Emil hat schon recht dass es keinen Unterschied macht, ob gewerblich oder nicht. Aber nach einer Vereinbahrung der Länderverkehrsminister von 2008 dürfen Wohnanhänger und Anhänger zu Freizeitzwecken (Pferde und Bootsanhänger) auch an Wochenenden von LKW gezogen werden. Weiß aber auch nicht jeder Polizist, also besser die "Vereinbahrung" mit sich führen. Da ich aber nicht mal einen leeren Hänger für PKW-Transporte oder Gepäcktransporte hinter meinen Wagen hängen und Sonntag fahren durfte, hab ich meinen Pick-Up zum PKW umschreiben lassen. Ging beim Nabvara relativ einfach. Mehr Steuern aber viiiel weniger Versicherung. Das wird jezt also ein PKW als Sattelzugmaschine mit einem "Sattalauflieger Wohnwagen". Tolle Kombination. Da ein Sattelzug mit durchgehender Bremse (Luftdruckbremse) nach STVO eine Einheit ist, habe ich keinen PKW mit Anhänger sondern einen PKW-Wohnwagen. Da der Sattelzug nicht zum Befördern von Lasten ausgelegt ist, handelt es sich nicht um einen LKW sondern einen PKW zwischen 3,5t und 7,5t und dann dürfte ich 100kmh fahren. Auch dort, wo LKW verboten sind, darf ich fahren. Überholverbot von LKW oder PKW mit Anhängern (ist ja kein Anhänger) dürfte dann für mich auch nicht gelten. Also alle beschränkungen, die LKW oder PKW mit Anhängern betreffen, gelten nicht für meine Kombination ;-) Auf Wohnmobilstellplätzen dürfte ich ebenfalls "willkommen" sein, solange ich nicht absattele (habe aber, bis auf Lüneburg, bisher keine Probleme gehabt) Andererseits gelten Höhen-, Breiten und Gewichtsbeschränkungen. (2,99m hoch, 2,15m breit und 5,81t schwer) Das Gesamtgewicht berechnet sich nach der Summe der Einzelgewichten minus der Aufliegelast. Dabei wird die Aufliegelast dem ziehenden Fahrzeug zugerechnet. Wenn also mein Auto 2600 kg ziehen darf, dann kann der Auflieger bei 600 kg Aufliegelast 3200 kg wiegen. (alles zulässige Massen) Habe da aber das Problem mit dem maximalen Zuggewicht (5810kg) und daher darf der Auflieger tatsächlich nur noch 3000 kg wiegen. Ich glaube auch, dass ein Sattelauflieger von 3200kg besser hinter einem Auto herläuft als ein Wohnwagen von diesem Gewicht. Um einen Wohnwagen mit gleichem Wohnraum zu bekommen, würde dieser 8,5 m lang sein (der Sattelauflieger hat 7m). Die Gespannlänge 13,5m gegenüber 11,5m In der Kategorie gibt es auch nur 2,5m breite Anhänger (ich hab 2,15m gewählt) Das Rangieren geht mit Satelauflieger auch besser. Allerdings muss man bei engen Radien auch aufpassen, da der Auflieger in der Kurve weiter innen läuft. Normal kann man einen abgesattelten Auflieger auch nicht mehr bewegen (gegenüber einem Wohnanhänger) Ich habe vor, bei Bedarf vorn unter das Chassis Lenkrollen zu setzten. Wenn man den dann auf die Lenkrollen absetzt, wird die hintere Tandemachse angehoben und man dürfte das Gefährt ohne Zugmaschine rangieren können evtl. mit Mover. Das Chassi des Aufliegers ist stabil genug, dass ich eine Motorradbühne hinten dran bekomme. Kann ich mir beim Wohnanhänger auch nicht vorstellen. Weiterer Vorteil ist die Druckluftbremse. Der Auflieger bremst nicht mehr ständig bergab oder beim rückwärts Fahren sondern nur noch beim Betätigen der Bremse des Zugfahrzeuges. In Griechenland habe ich mir die Bremsbeläge des Wohnanhängers weggefahren. Habe mich übrigens am letzten Wochenende im Werk von Tischer über die Fertigungsqualität informieren können und bin überzeugt, dass da ein deutscher Wohnwagen nicht mitkommt. Naja, Ihr könnt euch vorstellen, dass ich es kaum noch erwarten kann, die erste Nacht darin zu schlafen und dann auch damit zu fahren. Noch ein Monat ....... Gruß an alle .... Bernhard und Hélène[ Auf dieses Posting antworten ]
