Re: Kochbuchphotos
Von: Martin Bienwald (martin.bienwald@gmx.de) [Profil]
Datum: 27.02.2008 11:41
Message-ID: <fq3enu$kft$2@news.sap-ag.de>
Newsgroup: de.rec.mampf
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Codefrog schrieb: > Konni Scheller schrieb: >> Gegebenenfalls muss man das Gerät als solches erst besorgen. [...] > > Was dank Fernabsatzgesetzt inzwischen auch keine unüberwindliche Hürde > mehr darstellt. Kapital bleibt nicht lange gebunden. Hoppala. Da war doch was beim Widerrufs-/Rueckgaberecht von "gezogene Nutzungen sind herauszugeben". Zumindest wenn man mit dem Foto danach in irgendeiner Weise Geld verdient, wird also der Haendler die Hand aufhalten koennen. Wenn er nicht sogar in jedem Fall die Exklusivrechte an dem Bild verlangen kann ... Sowas koennte also durchaus nach hinten losgehen. ... Martin[ Auf dieses Posting antworten ]
