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Zollfreiheit von Luftfahrtprodukten

Von: Alexandros Gougousoudis (dros@gmx.de) [Profil]
Datum: 26.07.2008 17:38
Message-ID: <6f0un3F99f4rU1@mid.uni-berlin.de>
Newsgroup: de.rec.luftfahrt
Hallo,

ich hatte mir mal aus den USA ein Headset bestellt und es wurde auch als
"Aviation Product" in der Zollerklärung bezeichnet. Allerdings musste
ich trotzdem Zoll zahlen (war ja nicht viel). Gewundert hat es mich
dennoch. Da ich das Paket beim Zoll abholen musste, fragte ich gleich
nach. Daraufhin brach Chaos aus und 4 Leute suchten nach einer
Erklärung, warum ich Zoll zahlen müsse, obwohl Luftfahrtprodukte
zollfrei sind, was auch alle bestätigt haben. Es ist aber eine bestimmte
Form dafür nötig, das konnten Die Mitarbeiter vor Ort nicht lösen und
haben mich auf die Internetseite verwiesen. Dort habe ich mein anliegen
per Mail übermittelt und nun, nach 2 Monaten Antwort bekommen.

Da wir das Thema hier auch schon hatten, wollte ich euch die Info
weiterreichen, da sie vielleicht für euch ebenfall nützlich ist.

Sehr geehrter Herr Gougousoudsi,

das Zollamt erhebt keine Zölle, wenn eine
Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung
(airworthiness certificate) einer Partei, die eine Luftfahrtbehörde der
EG oder eines Drittlandes ermächtigt hat, vorgelegt wird. In
Zollanmeldungen auf dem Einheitspapier, über ATLAS oder als
Internetzollanmeldung ist der Präferenzcode 119 zu verwenden.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2002/l_170/l_17020020629de00080010.pdf

Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich
erteilt
werden.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXXX


Vielleicht hilt es euch.

cu
Dros

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