Zollfreiheit von Luftfahrtprodukten
Von: Alexandros Gougousoudis (dros@gmx.de) [Profil]
Datum: 26.07.2008 17:38
Message-ID: <6f0un3F99f4rU1@mid.uni-berlin.de>
Newsgroup: de.rec.luftfahrt
Datum: 26.07.2008 17:38
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Newsgroup: de.rec.luftfahrt
Hallo, ich hatte mir mal aus den USA ein Headset bestellt und es wurde auch als "Aviation Product" in der Zollerklärung bezeichnet. Allerdings musste ich trotzdem Zoll zahlen (war ja nicht viel). Gewundert hat es mich dennoch. Da ich das Paket beim Zoll abholen musste, fragte ich gleich nach. Daraufhin brach Chaos aus und 4 Leute suchten nach einer Erklärung, warum ich Zoll zahlen müsse, obwohl Luftfahrtprodukte zollfrei sind, was auch alle bestätigt haben. Es ist aber eine bestimmte Form dafür nötig, das konnten Die Mitarbeiter vor Ort nicht lösen und haben mich auf die Internetseite verwiesen. Dort habe ich mein anliegen per Mail übermittelt und nun, nach 2 Monaten Antwort bekommen. Da wir das Thema hier auch schon hatten, wollte ich euch die Info weiterreichen, da sie vielleicht für euch ebenfall nützlich ist. Sehr geehrter Herr Gougousoudsi, das Zollamt erhebt keine Zölle, wenn eine Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung (airworthiness certificate) einer Partei, die eine Luftfahrtbehörde der EG oder eines Drittlandes ermächtigt hat, vorgelegt wird. In Zollanmeldungen auf dem Einheitspapier, über ATLAS oder als Internetzollanmeldung ist der Präferenzcode 119 zu verwenden. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2002/l_170/l_17020020629de00080010.pdf Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag XXXXXX Vielleicht hilt es euch. cu Dros[ Auf dieses Posting antworten ]
