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Ansprueche an Fluggesellschaf bei Flugausfall

Von: Frederik Ramm (frederik@remote.org) [Profil]
Datum: 18.05.2008 22:21
Message-ID: <g0q340$vlf$1@lindor.mathy.remote.org>
Newsgroup: de.rec.luftfahrt
Hallo,

vor einigen Wochen wollte ich mit Flug BA905 von Frankfurt nach
Heathrow. Beim Checkin wurde mir gesagt, dass der Flug ausfiele und
ich den 1:40 spaeteren BA907 nehmen koenne; dieser hatte wiederum
45 Minuten Verspaetung, so dass ich insgesamt fast 2 1/2 Stunden
spaeter in LHR eintraf. (Haus zu Haus Karlsruhe-London Innenstadt
waren es letztlich dann 7:30h... nächstes Mal besser mit der Einmot!)

War jetzt fuer mich keine Super-Riesen-Krise, aber laestig natuer-
lich schon. Ein monetaerer Schaden enstand auch nicht, ausser, dass
ich in der Wartezeit 25 Eur fuer sauteures Internet und "Gastronomie"
am Flughafen aufwandte, die ich bei puenktlichem Flug gespart haette.

Als Grund fuer den Ausfall wurden "technische Probleme in Heathrow"
(des hereinkommenden Fluges, der als BA905 wieder haette zurueck
gehen sollen) genannt.

Im Nachhinein habe ich gelesen, dass mir als Fluggast durchaus eine
Entschaedigung zugestanden haette bei Fluegen unter 1500km und > 2h
Verzoegerung. Einige Quellen sprechen davon, dass BA mindestens
Verpflegung haette anbieten muessen, andere von bis zu 250 Euro
(was in diesem Fall etwas uebertrieben waere, das Ticket hatte ja
nur 150 gekostet).

Auf http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/flug-ueberbucht.htm
ist zu lesen: "Der Anspruch auf Entschädigung besteht auch dann, wenn
der Grund für die Verspätung durch schlechtes Wetter oder Terrorgefahr
verursacht ist.", aber auch: "Die Fluggesellschaften kommen nur dann
ohne Ausgleich davon, wenn der Flugausfall auf höhere Gewalt
zurückzuführen ist. Zu höherer Gewalt zählt zum Beispiel ein
plötzlicher
technischer Defekt sowie ein wetterbedingter Ausfall."

Ich habe mal versucht, ueber die Webseite von BA eine Entschaedigung
zu beantragen, erhalte dort aber die lapidare Auskunft: "Die Stornierung
dieses Fluges berechtigt nicht zu einer Entschädigung nach EU-Recht, da
die Stornierung durch Umstände nötig war, die nicht unserem Einfluss
unterlagen.", und bei Details: "Ihr British Airways Flug musste infolge
außerordentlicher Umstände storniert werden, die nicht der Kontrolle von
British Airways unterliegen. Diese können laut EU Verordnung 261/2004
unter anderem beinhalten: Schlechtes Wetter, Sicherheitsrisiken,
Unvorhersehbare technische Probleme, Streiks, Flugsicherungs Probleme,
Einschränkungen des Luftverkehrsraums, Sonstige Handlungen Dritter
außerhalb der Kontrolle von British Airways."

Also, ich will da jetzt nicht ueber Gebuehr Krach schlagen - letztlich
ist mir ein stornierter Flug lieber als einer, der trotz technischer
Probleme abhebt ;-). Aber trotzdem mal so ganz platt gefragt - wenn
die Darstellung von BA richtig ist, in welchen Faellen *hat* man denn
dann ueberhaupt einen Anspruch? Nur dann, wenn sie sich aus Lust und
Laune entscheiden, einen Flug zu canceln?

Bye
Frederik

--
Frederik Ramm  ##  eMail frederik@remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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