Ansprueche an Fluggesellschaf bei Flugausfall
Von: Frederik Ramm (frederik@remote.org) [Profil]
Datum: 18.05.2008 22:21
Message-ID: <g0q340$vlf$1@lindor.mathy.remote.org>
Newsgroup: de.rec.luftfahrt
Datum: 18.05.2008 22:21
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Hallo, vor einigen Wochen wollte ich mit Flug BA905 von Frankfurt nach Heathrow. Beim Checkin wurde mir gesagt, dass der Flug ausfiele und ich den 1:40 spaeteren BA907 nehmen koenne; dieser hatte wiederum 45 Minuten Verspaetung, so dass ich insgesamt fast 2 1/2 Stunden spaeter in LHR eintraf. (Haus zu Haus Karlsruhe-London Innenstadt waren es letztlich dann 7:30h... nächstes Mal besser mit der Einmot!) War jetzt fuer mich keine Super-Riesen-Krise, aber laestig natuer- lich schon. Ein monetaerer Schaden enstand auch nicht, ausser, dass ich in der Wartezeit 25 Eur fuer sauteures Internet und "Gastronomie" am Flughafen aufwandte, die ich bei puenktlichem Flug gespart haette. Als Grund fuer den Ausfall wurden "technische Probleme in Heathrow" (des hereinkommenden Fluges, der als BA905 wieder haette zurueck gehen sollen) genannt. Im Nachhinein habe ich gelesen, dass mir als Fluggast durchaus eine Entschaedigung zugestanden haette bei Fluegen unter 1500km und > 2h Verzoegerung. Einige Quellen sprechen davon, dass BA mindestens Verpflegung haette anbieten muessen, andere von bis zu 250 Euro (was in diesem Fall etwas uebertrieben waere, das Ticket hatte ja nur 150 gekostet). Auf http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/flug-ueberbucht.htm ist zu lesen: "Der Anspruch auf Entschädigung besteht auch dann, wenn der Grund für die Verspätung durch schlechtes Wetter oder Terrorgefahr verursacht ist.", aber auch: "Die Fluggesellschaften kommen nur dann ohne Ausgleich davon, wenn der Flugausfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Zu höherer Gewalt zählt zum Beispiel ein plötzlicher technischer Defekt sowie ein wetterbedingter Ausfall." Ich habe mal versucht, ueber die Webseite von BA eine Entschaedigung zu beantragen, erhalte dort aber die lapidare Auskunft: "Die Stornierung dieses Fluges berechtigt nicht zu einer Entschädigung nach EU-Recht, da die Stornierung durch Umstände nötig war, die nicht unserem Einfluss unterlagen.", und bei Details: "Ihr British Airways Flug musste infolge außerordentlicher Umstände storniert werden, die nicht der Kontrolle von British Airways unterliegen. Diese können laut EU Verordnung 261/2004 unter anderem beinhalten: Schlechtes Wetter, Sicherheitsrisiken, Unvorhersehbare technische Probleme, Streiks, Flugsicherungs Probleme, Einschränkungen des Luftverkehrsraums, Sonstige Handlungen Dritter außerhalb der Kontrolle von British Airways." Also, ich will da jetzt nicht ueber Gebuehr Krach schlagen - letztlich ist mir ein stornierter Flug lieber als einer, der trotz technischer Probleme abhebt ;-). Aber trotzdem mal so ganz platt gefragt - wenn die Darstellung von BA richtig ist, in welchen Faellen *hat* man denn dann ueberhaupt einen Anspruch? Nur dann, wenn sie sich aus Lust und Laune entscheiden, einen Flug zu canceln? Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail frederik@remote.org ## N49°00'09" E008°23'33"[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Jörg Kugler (19.05.2008 05:38)
- das (19.05.2008 05:44)
- cicerone (26.05.2008 22:44)
