Re: Ansprueche an Fluggesellschaf bei Flugausfall
Datum: 19.05.2008 05:44
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Newsgroup: de.rec.luftfahrt
Frederik Ramm wrote: > Aber trotzdem mal so ganz platt gefragt - wenn > die Darstellung von BA richtig ist, in welchen Faellen *hat* man > denn dann ueberhaupt einen Anspruch? Nur dann, wenn sie sich aus > Lust und Laune entscheiden, einen Flug zu canceln? Ich glaube, du suchst de.rec.reisen.misc oder eine de.soc.recht-Gruppe. Hier in drl wird die Kostenseite des Fliegens nicht thematisiert, sondern im Gegentum erfolgreich verdrängt :) Meine persönliche Ansicht: Du kannst niemanden zur Verantwortung für etwas ziehen, wofür dieser nun wirklich nichts kann. Das sagt mir mein gesunder Menschenverstand. Die Juristen werden also sehr wahrscheinlich das exakte Gegenteil sagen. vG -- Ceterum censeo Popocatepetlum non in Canada sed in Mexico situm esse. <http://einklich.net>[ Auf dieses Posting antworten ]
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- cicerone (26.05.2008 22:44)
