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Re: Ansprueche an Fluggesellschaf bei Flugausfall

X-FaceVon: Volker Gringmuth (einklich@gmx.net) [Profil]
Datum: 19.05.2008 05:44
Message-ID: <g0r43j.lg.1@marvin.einklich.net>
Newsgroup: de.rec.luftfahrt
Frederik Ramm wrote:

> Aber trotzdem mal so ganz platt gefragt - wenn 
> die Darstellung von BA richtig ist, in welchen Faellen *hat* man
> denn dann ueberhaupt einen Anspruch? Nur dann, wenn sie sich aus
> Lust und Laune entscheiden, einen Flug zu canceln?

Ich glaube, du suchst de.rec.reisen.misc oder eine de.soc.recht-Gruppe.

Hier in drl wird die Kostenseite des Fliegens nicht thematisiert,
sondern im Gegentum erfolgreich verdrängt :)

Meine persönliche Ansicht: Du kannst niemanden zur Verantwortung für
etwas ziehen, wofür dieser nun wirklich nichts kann. Das sagt mir mein
gesunder Menschenverstand. Die Juristen werden also sehr wahrscheinlich
das exakte Gegenteil sagen.


vG

--
Ceterum censeo Popocatepetlum non in Canada sed in Mexico situm esse.

<http://einklich.net>

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