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Re: Endlich!: Hausdurchsuchung bei Künstlerpaar CARA GANO und TOM SACK

Von: Gerrit Brodmann (gerrit.brodmann@gmx.de) [Profil]
Datum: 13.04.2008 14:20
Message-ID: <4803f93f.3785640@news.arcor.de>
Newsgroup: de.soc.recht.strafrecht de.soc.recht.misc de.rec.kunst.misc de.soc.politik.misc
"Ronald Becker" <rb-usenet@arcor.de> wrote:

>"Monika Gutbrodt" <mgutbrodt@gmx.de> schrieb
>
>> > Können sich denn Polizeibeamte im Zusammenhang mit einer von ihnen
>> > durchgeführten Hausdurchsuchung auf das Persönlichkeitsrecht
berufen?
>>
>> auch wenn ich das ein wenig merkwürdig finde: ich habe davon gehört,
>> dass sie damit meist vor Gericht durchkommen sollen.
>
>Wäre dies generell so, dann gäbe es keine Bildberichterstattung zu
>polizeilichen Maßnahmen mehr und wir könnten unseren Rechtsstaat
>einstampfen.

Warum? Mann kann die Personen auch unkenntlich machen.

>Was mich an solchen Äußerungen, wie die von Gerrit, richtiggehend
ärgert,
>ist die Gedankenlosigkeit im Hinblick auf die Konsequenzen einer solchen
>Ansicht. Ich frag mich häufig, für wen manche Verfassungsjuristen den
>Aufwand einer entwickelten Grundrechtsdogmatik betreiben, wenn manche
>Zeitgenossen ihre Bürgerrechte gar nicht kennen wollen. Solange es als
>ausgemacht gilt, daß der OP ein Betrüger, Gäfgen ein Verbrecher und
Fritz G.
>ein Terrorist ist, schickt man den Rechtsstaat auf die Bank und gibt dem
>Staat bedenkenlos alle möglichen Kompetenzen. Denn wer nichts zu verbergen
>hat... Nur wenn's dann doch mal den eigenen Arsch trifft, ist das Geschrei
>groß.

Haben die Polizisten keine Bürgerrechte?

>Da sind mir solche "Bedenkenträger" wie Du, Monika, viel lieber!
>
>Natürlich hat ein Polizeibeamter als Person seine grundrechtlich
geschützte
>Persönlichkeitssphäre, die er sowohl gegenüber Privaten als auch
gegenüber
>dem eigenen Arbeitgeber grundsätzlich durchsetzen kann (, solange es nicht
>um das Tragen eines Kopftuchs geht). Sein Recht am eigenen Bild wird aber
>von seiner Stellung als staatliches Organ, der im Rahmen staatlicher
>Befugnis tätig wird, überlagert. Ein Staatsorgan ist als solches
nämlich
>kein Grundrechtsträger, sondern nur ein Kompetenzträger! Deshalb kann das
>Photographieren/Filmen eines Polizeibeamten nach der Rechtsprechung des
>BVerwG grundsätzlich auch nicht verboten werden.

Das Fotografieren ist eh nicht verboten. Aber hier wird veröffentlicht
und verbreitet.

>Und deshalb ist es auch nicht einfach so möglich, sich auf das Recht am
>eigenen Bild zu berufen, um das Filmen einer Hausdurchsuchung zu verhindern.

Du kannst es nicht verhindern. Hier wurde aber veröffentlicht und
verbreitet.


--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP macht Sexy - Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info

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