Re: Endlich!: Hausdurchsuchung bei Künstlerpaar CARA GANO und TOM SACK
Von: Gerrit Brodmann (gerrit.brodmann@gmx.de) [Profil]
Datum: 13.04.2008 14:20
Message-ID: <4803f93f.3785640@news.arcor.de>
Newsgroup: de.soc.recht.strafrecht de.soc.recht.misc de.rec.kunst.misc de.soc.politik.misc
Datum: 13.04.2008 14:20
Message-ID: <4803f93f.3785640@news.arcor.de>
Newsgroup: de.soc.recht.strafrecht de.soc.recht.misc de.rec.kunst.misc de.soc.politik.misc
"Ronald Becker" <rb-usenet@arcor.de> wrote: >"Monika Gutbrodt" <mgutbrodt@gmx.de> schrieb > >> > Können sich denn Polizeibeamte im Zusammenhang mit einer von ihnen >> > durchgeführten Hausdurchsuchung auf das Persönlichkeitsrecht berufen? >> >> auch wenn ich das ein wenig merkwürdig finde: ich habe davon gehört, >> dass sie damit meist vor Gericht durchkommen sollen. > >Wäre dies generell so, dann gäbe es keine Bildberichterstattung zu >polizeilichen Maßnahmen mehr und wir könnten unseren Rechtsstaat >einstampfen. Warum? Mann kann die Personen auch unkenntlich machen. >Was mich an solchen Äußerungen, wie die von Gerrit, richtiggehend ärgert, >ist die Gedankenlosigkeit im Hinblick auf die Konsequenzen einer solchen >Ansicht. Ich frag mich häufig, für wen manche Verfassungsjuristen den >Aufwand einer entwickelten Grundrechtsdogmatik betreiben, wenn manche >Zeitgenossen ihre Bürgerrechte gar nicht kennen wollen. Solange es als >ausgemacht gilt, daß der OP ein Betrüger, Gäfgen ein Verbrecher und Fritz G. >ein Terrorist ist, schickt man den Rechtsstaat auf die Bank und gibt dem >Staat bedenkenlos alle möglichen Kompetenzen. Denn wer nichts zu verbergen >hat... Nur wenn's dann doch mal den eigenen Arsch trifft, ist das Geschrei >groß. Haben die Polizisten keine Bürgerrechte? >Da sind mir solche "Bedenkenträger" wie Du, Monika, viel lieber! > >Natürlich hat ein Polizeibeamter als Person seine grundrechtlich geschützte >Persönlichkeitssphäre, die er sowohl gegenüber Privaten als auch gegenüber >dem eigenen Arbeitgeber grundsätzlich durchsetzen kann (, solange es nicht >um das Tragen eines Kopftuchs geht). Sein Recht am eigenen Bild wird aber >von seiner Stellung als staatliches Organ, der im Rahmen staatlicher >Befugnis tätig wird, überlagert. Ein Staatsorgan ist als solches nämlich >kein Grundrechtsträger, sondern nur ein Kompetenzträger! Deshalb kann das >Photographieren/Filmen eines Polizeibeamten nach der Rechtsprechung des >BVerwG grundsätzlich auch nicht verboten werden. Das Fotografieren ist eh nicht verboten. Aber hier wird veröffentlicht und verbreitet. >Und deshalb ist es auch nicht einfach so möglich, sich auf das Recht am >eigenen Bild zu berufen, um das Filmen einer Hausdurchsuchung zu verhindern. Du kannst es nicht verhindern. Hier wurde aber veröffentlicht und verbreitet. -- Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com LARP macht Sexy - Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Ronald Becker (13.04.2008 17:21)
- Gerrit Brodmann (13.04.2008 21:23)
- Ronald Becker (13.04.2008 21:56)
- Gerrit Brodmann (14.04.2008 18:47)
- Ronald Becker (14.04.2008 20:13)
- Gerrit Brodmann (14.04.2008 22:23)
- Ronald Becker (14.04.2008 23:14)
