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Re: Rechte am Bild

Von: Tom Rohwer (tomrohwer@expires-30-04-2008.news-group.org) [Profil]
Datum: 26.04.2008 17:13
Message-ID: <1209222782.55@user.newsoffice.de>
Newsgroup: de.rec.fotografie
Udo Huebner wrote:

> Tom Rohwer schrieb:

>> Ich sehe allerdings gewisse Beweisprobleme...

> ja, verständlich. Allerdings hatten die beiden folkloristisch
> gekleideten Damen in Südafrika ein Schild neben sich stehen, das
> auf die 5 Rand Fotokosten hinwies und das auf einem Foto noch
> zu lesen ist.

Das dokumentiert, daß sie bereit waren, sich für 5 Rand fotografieren zu
lassen. Aber nicht, daß sie auch wirklich 5 Rand bekommen haben...

>> Wo ist der Unterschied zu 1) ?

> Im Fall 2) hatte der Gaukler eine Schlange für Geld vorgeführt
> und eben kein Schild daneben. Es war jedoch klar, daß er das nicht
> umsonst machte.

Nun ja... die Frage ist ja immer: lag eine Einwilligung vor (oder als
wirksamer Ersatz einer solchen eine "Entgeltzahlung"), und kann man dies
beweisen?

Und beim Gaukler stellt sich die Frage, ob man aus dem Umstand, daß er
für Geld eine Vorführung macht, auch eine konkludente Einwilligung ins
Fotografiertwerden *und* Veröffentlichtwerden ableiten kann.

Denn das ist ja gerade bei solchen Sachen immer der Knackpunkt: daß
jemand sich bereiterklärt, sich von einem Touristen o.ä. fotografieren
zu lassen, wie er irgendwelche Kunststückchen macht oder Folklore
darstellt, und so in den Urlaubsfotoalben von ausländischen Touristen zu
landen, heißt ja noch lange nicht, daß er auch damit einverstanden ist,
irgendwo *veröffentlicht* zu werden.


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