Re: Radwegbenutzungspflicht: Abwägungen und Dur chgängigkeit
Von: Holger Schulz (qdl@gmx.net) [Profil]
Datum: 03.07.2008 15:16
Message-ID: <1ijib9b.1xfrh4h13ebdaiN%qdl@gmx.net>
Newsgroup: de.rec.fahrrad
Datum: 03.07.2008 15:16
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Newsgroup: de.rec.fahrrad
<astro@amoebius.de> wrote: > Hallo Ihrs, > > ich hatte vor 6 Monaten einen Widerspruch gegen eine neue > Radwegebenutzungspflicht in der Römerstraße Heidelberg gestellt. Nach > einigen Briefen hin und her wurde ich zu einem Gespräch im Amt für > Verkehrsmanagement eingeladen, was sehr interessant war. Mit dabei der > neue Amtsleiter sowie 2 beteiligte Abteilungs- und Sektionsleiter > (o.ä.) sowie jemand von der Polizei. > > Interessat war, dass sie sich zu viert für den Fall interessierten, > aber auch einige der Argumente, die sie brachten. Und da wollte ich > hier noch mal nachfragen. > > Zum einen, hieß es, wäre die "Behinderung des fließenden PKW-Verkehrs" > auf der Fahrbahn durch Radfahrer Juristische Einschätzungen bekommst du hier sicherlich von Leuten, die davon Ahnung haben. Aber für den Fall, dass du mit diesen Herren noch Mal ein Gespräch führst, könntest du Ihnen ja Mal empfehlen, mit dem Denken anzufangen. Diese Behinderungsbehauptung entspringt der fehlerhaften Perspektive von Kraftfahrern, die gerne Staus verursachen, um andere dafür anzublöken. Wenn ein zweispuriges, tonnenschweres Kraftfahrzeug trotz PS zu breit ist, um ein einspuriges Fahrzeug (hier: Fahrrad) zu überholen, dann liegt das niemals an der Überdimensionierung des Bleches sondern immer am schmalen Radfahrer -- zumindest in den komischen Köpfen der Kfz-Steuer-Zahler. Wenn man nun aber doch nachdenkt, könnte man merken, dass ich die Kraftwägeln in der Regel selbst im Weg sind. Frage doch mal nach, wann die Sonderwege für die anderen "behindernden" Fahrzeugtypen kommen. > Das Argument war, > "Durchgängigkeit" könnte auch immer stückweise sein, denn nicht jeder > Radfahrer führe die ganze Strecke. Da hast du hoffentlich schnell den Raum verlassen. Soviel Dämlichkeit ist sogar für 4 Köpfe noch zuviel, da springt schon mal was über. Das hat weder etwas mit Verkehrsrecht, Verkehrsfluss oder gar Sicherheit zu tun, sondern nur noch mit Verbohrheit. Die Radeln müssen halt weg von der "Straße" (vulgo für Fahrbahn), und weil das wegen physikalischer Grenzen nicht überall gleich gut geht, muss man sich halt für jeden Streckenabschnitt eine andere Ausrede abbrechen. Die widersprechen sich dann munter, und eine halbwegs vernunftbegabte Lebensform würde spätenstens beim Sprechen merken, was passiert, und eine Ohnmacht oder ein Erbrechen vortäuschen, um nicht weiter reden zu müssen. Lass dir das schriftlich geben. Nicht, weil es was nutzt, sondern, weil man beim Nachlesen auch noch in Jahren Spaß haben kann. hs[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Bernd aus Röthenbach (03.07.2008 23:57)
