Radwegbenutzungspflicht: Abwägungen und Durchgängi gkeit
Von: astro@amoebius.de [Profil]
Datum: 03.07.2008 12:18
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Newsgroup: de.rec.fahrrad
Datum: 03.07.2008 12:18
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Newsgroup: de.rec.fahrrad
Hallo Ihrs, ich hatte vor 6 Monaten einen Widerspruch gegen eine neue Radwegebenutzungspflicht in der Römerstraße Heidelberg gestellt. Nach einigen Briefen hin und her wurde ich zu einem Gespräch im Amt für Verkehrsmanagement eingeladen, was sehr interessant war. Mit dabei der neue Amtsleiter sowie 2 beteiligte Abteilungs- und Sektionsleiter (o.ä.) sowie jemand von der Polizei. Interessat war, dass sie sich zu viert für den Fall interessierten, aber auch einige der Argumente, die sie brachten. Und da wollte ich hier noch mal nachfragen. Zum einen, hieß es, wäre die "Behinderung des fließenden PKW-Verkehrs " auf der Fahrbahn durch Radfahrer (2 Richtungsfahrbahnen, Bundesstraße innerorts, evtl. demnächst oder vielleicht jetzt schon neue benannte Bundesstraße (statt Rohrbacher Straße), Tempo 50, angeblich knapp 20.000 Fahrzeuge tgl. pro Richtung) ein abzuwägendes Kriterium bei der Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht. Kann das sein? Ich war der Auffassung, dass es ausschließlich um Sicherheit gehen könne. Dem wurde vehement widersprochen. Zum anderen wurde die Auffassung vertreten, dass ein "Angebot für Radfahrer" als durchgehend anzusehen sei, auch wenn, wie hier, zwischendrin Stücke als "Fußweg" mit "Radfahrer frei" (Z.239 + Z. 1022-10) ausgeschildert sind und stückchenweise kein Radweg oder ein anderer Radweg vorhanden ist. Die auf einer Strecke von ca. 2km, auf der das Verkehrsaufkommen konstant ist und die Straße komplett grade. URL zu der Seite http://tinyurl.com/6ksuwe . Das Argument war, "Durchgängigkeit" könnte auch immer stückweise sein, denn nicht jeder Radfahrer führe die ganze Strecke. Das kann doch wohl auch nicht stimmen, oder? Ich hoffe jedenfalls auf deren Einsicht, dass ein Fußweg mit "Radfahrer frei" auf der ganzen Strecke allemal besser sei, da es nämlich keinen nennenswerten Fußgängeranteil gibt. Kann man Widersprüche gegen so eine Anordnung eigentlich ruhen lassen? Dann würde ich das (formal ?) tun, bis die nach Ende von Bauarbeiten in der parallelen Rohrbacher Straße die Benutzungspflicht wieder aufheben... Beste Grüße, Knud (Jahnke)[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Christoph Maercker (03.07.2008 13:18)
- Knud (03.07.2008 15:23)
- Christoph Maercker (04.07.2008 07:55)
- Peter de Leuw (04.07.2008 13:59)
- Joseph Terner (04.07.2008 15:15)
- Peter de Leuw (04.07.2008 17:31)
- Patrick G. Stößer (05.07.2008 13:06)
- Knud (07.07.2008 09:48)
- Patrick G. Stößer (07.07.2008 22:51)
- Peter de Leuw (03.07.2008 13:29)
- Jens Müller (03.07.2008 13:31)
- Peter de Leuw (03.07.2008 13:38)
- Thomas Schlueter (03.07.2008 14:11)
- Jens Müller (03.07.2008 14:15)
- Bernd aus Röthenbach (03.07.2008 23:43)
- Bernd aus Röthenbach (03.07.2008 13:32)
- Knud (03.07.2008 15:28)
- Jens Müller (03.07.2008 15:57)
- H. Schulz (03.07.2008 19:42)
- Steffen Stein (03.07.2008 21:27)
- Bernd aus Röthenbach (03.07.2008 23:39)
- H. Schulz (03.07.2008 15:16)
- Bernd aus Röthenbach (03.07.2008 23:57)
- Torsten Schoenebaum (03.07.2008 23:11)
- Bernd aus Röthenbach (05.07.2008 12:00)
- Torsten Schoenebaum (05.07.2008 13:30)
- Hans (04.07.2008 21:08)
