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Re: Moeglicherweise interessante Gerichtsverhandlung am LG in Bonn (4.7. 9:00 Uhr)

Von: Arno Welzel (usenet@arnowelzel.de) [Profil]
Datum: 11.07.2008 12:17
Message-ID: <48773335$0$7547$9b4e6d93@newsspool1.arcor-online.net>
Newsgroup: de.rec.fahrrad
Rainer Mai wrote:

> Max Sievers <max.sievers@enddeluxe.de> schrieb:
>
>> Rainer Mai schrieb:
>>
>>> Sie ist ein Antriebsteil und insofern genauso eine Bremse wie die Pedale,
>>> die Kurbel und die Kette: Nämlich gar nicht.
>>> Natürlich kann man den Antrieb (oder den Lenker) zum Verzögern
benutzen.
>>> Dadurch werden diese Teile aber nicht zu einer Bremse.
>> Und bei einer Rücktrittbremse sind die Pedale, die Kurbel und die Kette
>> Teile der Bremse? Der Unterschied zwischen dem Bremsen per Starrgang und
>> dem Bremsen per Lenker ist, dass ersteres praktisch und üblich ist und
>> letzteres nicht.
>
> Nein, der Unterschied besteht darin, dass Bremsen (eine Baugruppe, deren
> eindeutiger Zweck es ist, das Fahrzeug zu bremsen (die bisherigen Lösungen
> wandeln Bewegungenergie in Wärme um)) existieren oder nicht existieren.
>
> Es geht hier nicht darum, welche Meinung mam von verschiedenen Bremsmethoden
> hat, sondern was die StVZO vorschreibt.  Und das ist - hatten wir ja schon -
> m.E. eindeutig.

Leider nicht wirklich. In StVZO § 65 heisst es wörtlich:

"Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte
Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und
das Fahrzeug festzustellen vermag."

Eine Hinterradnabe ohne Freilauf ist fest angebracht und man kann damit
die Geschwindigkeit verringern. Über die Art, wie diese Verringerung
vorgenommen werden soll, steht da nichts.

Aber: "[...] und das Fahrzeug festzustellen vermag".

Feststellen heisst - Fahrzeug steht und wird am Rollen gehindert. Bei
einer Rücktrittbremse ist genau das möglich - man kann mit einem Fuß auf
ein Pedal drücken und das Fahrrad so zuverlässig am Weiterrollen
hindern. Es ist auch egal, wie stark man auf's Pedal drückt, solange es
die Bremse nur kräftig genug betätigt wird - mehr als "stehenbleiben"
geht nicht. Egal ob man ohne Bremse nach vorne oder hinten rollen würde
- die Bremse kann das Fahrrad am Rollen hindern. Man kann sowohl bergab
als auch bergauf prinzipiell mit einer Rücktrittbremse komplett anhalten
und stehenbleiben.

Das geht bei einer Nabe ohne Freilauf zwar auch - aber dort muss man
darauf achten, das Hinterrad über den Reinen Anhaltepunkt hinaus nicht
entgegengesetzt anzutreiben. Bergauf müsste man nach dem Anhalten nach
vorne drücken, bergab nach hinten. Tatsächlich wird eigentlich nicht
gebremst, sondern es wird im Antriebsenergie entgegen der Fahrtrichtung
oder der Hangabtriebskraft aufgebracht, die das Fahrrad aber nicht nur
bis zum Stillstand abbremst, sondern in die entgegengesetzte Richtung
rollen lässt, wenn man seine Kraft nicht entsprechend dosiert. Genau das
unterscheidet eine Rücktrittbremse von einer freilauflosen Nabe und
deshalb würde ich eine Hinterradnabe ohne Freilauf formal nicht als
"Bremse" bezeichnen.



--
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