nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

Re: Angehalten wegen Fahrbahnbenutzung und mp3 Player

X-FaceVon: Patrick Gerhard Stößer (newsgroups@pgs-info.de) [Profil]
Datum: 24.06.2008 23:04
Message-ID: <ke0bx1bqbp0u$.dlg@news.pgs-info.de>
Newsgroup: de.rec.fahrrad
Am 24.06.2008 schrieb Matthias Pretzer:

> [...] Entwurf [...]

hier meine gedanken. IANALawyer, IANALinguist.

> ,----
> | Betreff: Bitte um Nachschulung der Herren X1 und X2

Den Betreff würde ich ändern. Es kann nicht im allerersten Satz ein
Begehr stehen, den Kollegen X und Y ans Bein zu pissen (so wird das
wahrgenommen werden). Da ist der rezipient schon von vorneherein biased.
Nein, dein Betreff ist "Kontrolle am blablabla" oder so.

> |
> | Sehr geehrter Herr ???,
> |
> | am 21.06.2008 fuhr ich gegen 18:30 Uhr mit dem Fahrrad aus der
> | Wardenburgstraße kommend den Melkbrink in Richtung Alexanderstraße
> | entlang. In etwa auf Höhe der Starklofstraße vernahm ich hinter mir
> | ein Warnzeichen (Hupen).

Du vernahmst kein Warnzeichen, sondern ein Hupen. Mit der Verwendung des
Wortes "Warnzeichen" stufst du das Hupen zu etwas ein, was es nicht sein
darf. Denn war es ein Warnzeichen, warum verhieltest du dich nicht
adäquat? Ergo: Es war /kein/ Warnzeichen, sondern ein Hupen. Dich hat
niemand gewant, sondern da hat jemand gehupt. Schreib das genau so: Da
hat jemand hinter dir gehupt.

> | Da ich mir keiner unmittelbaren Gefahr
> | bewusst war,

mehr noch: Du konntest keine Gefahr /erkennen/. Wenn du nämlich sagst,
du warst dir keiner Gefahr /bewußt/, implizierst du, dass da vielleicht
schon eine Gefahr hätte sein /können/. Bei Verwendung des Wortes
"erkennen" ist das zwar ähnlich, geht aber stärker in die Richtung
"Es
bestand /wirklich/ keine Gefahr." Weißt du, was ich meine? Es ist
ähnlich wie "Ich bin mir keiner Schuld bewußt" und "Ich habe
nichts
getan".
Und ob eine Gefahr unmittelbar war oder mittelbar war, das überlasse mal
Juristen. Es macht für dich keinen Unterschied, also lege dich nicht
fest: Es hat gehupt, es bestand keine Gefahr, welcher Natur auch immer.

> | kontrollierte ich vorsichtshalber noch den korrekten
> | Sitz meiner Packtaschen und setzte meine Fahrt fort.

Wie, ich dachte, es bestand keine Gefahr? Warum kontrollierst du dann
etwas ganz spezielles? Du merkst schon, worauf ich hinaus will: Du
lieferst hier dauernd Einhkpunkte, mit denen der Gegener /tatsächliche/
Gründe für eine Warnung vor einer konstruieren kann.
Nochmal: Das war keine Warnung, das war Hupen. Es gab keine Gefahr. Und
deswegen setztest du deine Fahrt fort.

Also: In etwa auf Höhe der Starklofstraße hörte ich ein Hupen. Da es
keinen Grund geben konnte, das Hupen auf mich zu beziehen, setzte ich
meine Fahrt fort.


> | Das Warnzeichen

Es wurde lediglich gehupt. Und zwar nochmal

> | wurde wiederholt, ich konnte aber wiederum keine Gefahr auf der
> | Straße noch an meinem Rad entdecken und fuhr daher weiter.

Leg' dich nicht fest. Die kommen sonst noch mit der Gefahr aus dem
Luftraum über dir, vor der sie dich warnen wollten. Also:

Da es weiterhin keinen Grund geben konnte, das Hupen auf mich zu
beziehen, setzte ich meine Fahrt fort.

> | Daraufhin überholte mich ein Streifenwagen mit den Beamten X1
> | und X2. Man bedeutete mir anzuhalten, was ich dann auch tat.

Schreib, /wie/ sie dich anhielten (Anprache, Fenster oder lautsprecher?
Kelle? Leuchtschrift? ), da kommen wir später darauf zurück.


> | Herr X1 warf mir dann vor, unrechtmäßig auf der Fahrbahn
> | gefahren zu sein und Musik über meinen MP3-Player gehört zu haben.
> | Das verwunderte mich sehr, gibt es doch im Melkbrink keines der
> | Zeichen 237, 240 und 241, welche nach StVO § 2.4 einen
> | benutzungspflichtigen Radweg kennzeichnet. Bitte nehmen Sie dazu
> | auch die beigelegten Bilder des Melkbrinks zur Kenntnis. Der
> | zweifarbig gepflastere Weg im Melkbrink kann also bestenfalls als
> | "anderer rechter Radweg" im Sinne der StVO gelten, dessen Benutzung
> | nicht verpflichtend ist. Dies habe ich auch den Herren X1 und
> | X2 gegenüber erläutert. Herr X1 bestand aber
> | fälschlicherweise darauf, dass eine Benutzungspflicht durch die Art
> | der Pflasterung gegeben sei.

Hast du noch den ungefähren Wortlaut? Dann schreibe "Herr X sagte
darufhin: blablabla". Und schreibe auch das mit der kriminalistischen
Erfahrung. Schreibe auch, dass er trotz Aufklärungsbroschürchen nicht
einsichtig war. Das sind nämlich die Kleinigkeiten, die klarmachen, dass
er nicht imstande war, die Sachlage so zu beurteilen, wie es den
Anforderungen seines Berufes und der Sachlage entspricht. Der hat sich
damals nicht nur einfach geirrt oder hatte eine andere Meinung als du,
der hat keine Ahnung und dies auch noch bekräftigt.

> | Des Weiteren hielten mir die Herren vor, ich sei durch meinen
> | MP3-Player in meiner Wahrnehmung beeinträchtigt gewesen und hätte
> | damit gegen § 23.1 StVO verstoßen. Richtig ist, dass ich die
> | Warnzeichen wahrgenommen habe

Das war ein Hupen.

> | und auch etwaige andere
> | verkehrstechnisch relevanten Geräusche wahrgenommen hätte.

Du /hättest/ sie nicht wahrgenommen, du /hast/. Und wiederum: Lege dich
nicht fest, enge deine Argumentation nicht ein. Du hast /alle/ anderen
Geräusche gehört, nicht nur "verkehrstechnisch relevante" und nicht
"eventuell". Nein, du hast alle anderen Geräusche gehört.

> | Meine
> | Reaktion auf die Warnzeichen bestand allerdings nicht darin,
> | anzuhalten, sondern mich, wie beschrieben nach Gefahren für mich
> | oder durch mich umzuschauen. Als ich keine derartigen Gefahren
> | erkennen konnte, setzte ich die Fahrt fort.

Wieder: Keine Diskussionen über die Natur des Hupens. Es wurde gehupt,
es war nix, du bist weitergefahren, und zwar auch deswegen, weil...

> | Dies habe ich mir
> | insbesondere angewöhnt, da viele Autofahrer oft grundlos hupen, wenn
> | ein Radfahrer -- im Sinne der StVO -- die Fahrbahn benutzt.

Genau!

So, und dann fasse nochmal zusammen:

- Es gibt keinen benutzungspflichtigen Radweg.

- Dein Gehör war nicht beeinträchtigt.

- Hupen ist keine polizeiliche Anhalteaufforderung. Dass die Herren X
und Y das auch /wissen/, haben sie dadurch bewiesen, dass sie dann eine
"ordentliche" Anhalteauffordrung ausgesprochen haben (deswegen ja
beschrieben, wie sie dich dann angehalten haben).

- Herr X argumentierte trotz offensichtlicher Diskrepanz zur StVO
(Broschüre!) lediglich mit kriminalistischer erfahrung. Auch wenn diese
sicherlich usw. usf., so kann sie doch die kenntnis der Vorschriften
nicht ersetzen usw. usf. Und dann machst du einen eleganten Schwenk zu

> | Wegen der insbesondere bei Herrn X1 gezeigten Unkenntnis der
> | gültigen Rechtslage bitte ich Sie, entsprechende
> | Nachschulungsmaßnahmen zu ergreifen.

...wobei zu überlegen ist, einfach nur "entsprechende Maßnahmen" zu
schreiben. Denn was da nötig ist, will und wird der Empfänger schon
selbst wissen, und zwar besser als du.


> | Mit freundlichen Grüßen,

Und vergiß nicht: Für Ihre kurze Rückmeldung bedanke ich mich schon
jetzt.

mfg, pgs

--
Fehler im System.
Gegen Verzweiflung, Mühsam, Resignation.
Gespeist aus Wahnsinn, Hysterie, Pufferüberlauf.
<http://blog.pgs-info.de/>

[ Auf dieses Posting antworten ]

Antworten